Bundeskartellamt: Google muss Nutzern bessere Kontrollmöglichkeiten über ihre Daten verschaffen

Google hat schon vor einiger Zeit Neuerungen kommuniziert, wie es in Sachen Datenschutz aussieht. Das hat man natürlich nicht freiwillig gemacht, denn bekanntlich gibt es den Digital Marktes Act (DMA).

Mit Beschluss vom 30. Dezember 2021 hatte das Bundeskartellamt auf der ersten Stufe die überragende marktübergreifende Bedeutung von Alphabet (dem Mutterunternehmen von Google) für den Wettbewerb festgestellt. Das Verfahren betreffend Googles Datenverarbeitungskonditionen war parallel im Mai 2021 eingeleitet worden.

Anfang September 2023 hat die Europäische Kommission u. a. Alphabet als sog. „Torwächter“ (Gatekeeper) benannt. Alphabet muss in Bezug auf die Dienste Google Shopping, Google Play, Google Maps, Google Search, YouTube, Google Android, Google Chrome sowie Googles Online-Werbedienste ab März 2024 die Verpflichtungen des DMA einhalten.

Infolgedessen räumt das Unternehmen Nutzern bessere Wahlmöglichkeiten bei der Verarbeitung ihrer Daten ein. Entsprechende Verpflichtungszusagen sind das Ergebnis eines Verfahrens des Bundeskartellamtes, das die Behörde auf der Basis des 2021 eingeführten neuen kartellrechtlichen Instruments gegen Wettbewerbsgefährdungen durch große Digitalkonzerne geführt hat.

Google ist verpflichtet, den Nutzern die Möglichkeit zu geben, ihre Einwilligung zur datenübergreifenden Verarbeitung auf informierte und eindeutige Weise zu erteilen. Dazu muss Google Optionen zur Auswahl der Datenzusammenführung bereitstellen. Die Dialoge zur Auswahl dürfen nicht manipulativ sein, um eine datenübergreifende Verarbeitung zu fördern („Dark Patterns“ müssen vermieden werden). Wenn tatsächlich keine datenübergreifende Verarbeitung stattfindet und dies in Googles Datenverarbeitungsbedingungen ausdrücklich festgelegt ist, ist Google nicht verpflichtet, entsprechende Auswahlmöglichkeiten anzubieten. Die Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgrundverordnung bleiben davon unberührt.

Die komplette Bekanntmachung des Bundeskartellamts findet ihr hier.

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Ein Kommentar

  1. Es könnte so einfach sein. Entweder man stimmt der Datennutzung vollumfänglich zu oder man kann die Dienste nicht nutzen. Aber die Beamten vom Kartellamt müssen ja irgendwie beschäftigt werden.

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