Bundeskartellamt attestiert Online-Vergleichsportalen Verstöße gegen Verbraucherrechte
Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Sektoruntersuchung zu Online-Vergleichsportalen durchgeführt. Dabei kann die Behörde allerdings zwar derartige Untersuchungen durchführen, Rechtsverstöße aktuell aber nicht über eigene Verfügungen ahnden bzw. abstellen. Laut dem Präsident des Bundeskartellamtes wäre das angesichts der Studienergebnisse jedoch durchaus notwendig.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, erklärt zu den Preisvergleichsportalen: „Verbraucher sollten darauf achten, wie ein Ranking tatsächlich zu Stande kommt oder ob in den Vergleich auch möglichst viele Angebote eingeflossen sind. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen von angeblichen Knappheiten oder Exklusivangeboten, die vielleicht gar keine sind. “
Dabei attestiert man am Ende gleich mehrere Problemfelder. Beispielsweise würden gerade in den Bereichen Versicherungen und Hotels teilweise wichtige Anbieter nicht in die Vergleiche einbezogen. Das sei für die Verbraucher oft aber recht intransparent. Außerdem beeinflusste die Höhe der von den verschiedenen Anbietern gezahlte Provision das Ranking im Falle der Hotels mit. Dadurch würden Kunden durch den Empfehlungscharakter der Rankings teilweise in die Irre geführt.
Teilweise gibt es zwar Hinweise auf die Berücksichtigung der Provisionshöhe, jene seien meist aber gut versteckt oder sehr vage gehalten. Das gilt auch für den Bereich Energie, wo ebenfalls teilweise Angebote ausgeblendet wurden, weil schlichtweg keine Provisionen fließen würden. Dazu kommt, dass viele Portale beim Vergleich von Energie- und Telekommunikationstarifen einzelne Angebote vor dem eigentlichen Ranking darstellen – auf Position 0 quasi. Dafür fließen oft besondere Zahlungen und es könnte der Eindruck entstehen, dass das vor der eigentlichen Rangliste außer der Reihe aufgeführte Angebot das beste sei.
Zusätzlich seien Hinweise auf Knappheiten oder Vorteile von Exklusivangeboten oft irreführend formuliert. Das gelte insbesondere auch für den Reisebereich. Außerdem sei kritisch zu sehen, dass in sämtlichen Branchen Kooperationen zwischen verschiedenen Vergleichsportalen bei Datenbasis und Tarifrechnern bestehen. Dadurch seien die Suchergebnisse oft auf verschiedenen Plattformen identisch, was ebenfalls zu Irreführungen, Transparenzverstößen oder Schleichwerbung führe.
Einzelne Portale hätten nun laut dem Bundeskartellamt bereits Änderungen auf ihren Seiten vorgenommen, die den Kritikpunkten des Bundeskartellamtes Rechnung tragen. Untersucht hatte man ab Dezember 2017 in zwei Ermittlungsrunden zunächst 150 und dann die 36 relevantesten Vergleichsportale aus den Branchen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen. Im Fokus standen Aspekte wie Kooperationen zwischen verschiedenen Portalen, Marktabdeckung der einzelnen Portale, Zustandekommen des Rankings der Suchergebnisse, sonstige Faktoren zur Beeinflussung der Auswahl der Verbraucher sowie der Umgang mit Nutzerbewertungen.
Wer Interesse hat die Studie komplett zu begutachten, erhält hier Einblick. Andreas Mundt wünsch sich da übrigens bessere Eingriffsmöglichkeiten für seine Behörde: „Zivilklagen und Regulierung allein bieten für derartige Probleme keine effektive Lösung. Die Möglichkeiten der zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes sind durch Nachweisprobleme und mangelnde Breitenwirkung begrenzt. Regulierung ist hingegen statisch und oft nicht geeignet alle Fallkonstellationen richtig zu erfassen. Mit punktuell erweiterten Kompetenzen könnte das Bundeskartellamt das bereits geltende allgemeine Verbraucherrecht in konkreten Einzelfällen zügig und zielgerichtet durchsetzen.„
Besonders mies sind die vorgeblichen „Anti-Abzocke“ Portale. Angeblich klären sie auf und empfehlen getestete Anbieter. In Wirklichkeit kassieren sie von Kreditanbietern Geld (Provisionen) für die Listung als „geprüft“ und „empfohlen“. Dass da viel Geld im Spiel ist, erschließt sich schon daraus, dass einige davon Anzeigen schalten. Werbung für „kredit“ oder „kredit ohne schufa“ kostet allerdings mehrere Euro PRO KLICK!
Schade, dass da noch keine Behörde tätig geworden ist.