BMJV: Bundeskabinett bestätigt Gesetzesentwurf für faire Verträge – Bedingungen für lange Vertragslaufzeiten und kürzere Kündigungsfristen
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat Neuigkeiten in Sachen „faire Verbraucherverträge“ zu berichten: Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf für faire Verträge für Verbraucher zugestimmt. Der bestätigte Entwurf wird im Weiteren dem Bundesrat und Bundesregierung zur Stellungnahme vorgelegt. Danach wird über das Gesetz im Bundestag abgestimmt. Bestandteil der Neuregelung sind sowohl der Vertragsschluss, als auch die Vertragsbedingungen.
Über (Handy-) Verträge mit einer Laufzeit von 12 Monaten hatte man bereits im vergangenen Jahr diskutiert. Die Verbraucherzentrale forderte zum Jahresbeginn für Telekommunikationsverträge gar ein halbes Jahr Erstlaufzeit. Bestandteil des neuen Gesetzesentwurfs sind immerhin gekoppelte Bedingungen für Vertragslaufzeiten, welche sich zwischen einem Jahr und zwei Jahren abspielen. Hier muss zumindest ein kürzerer, wenn auch teurerer Vertrag als Alternative zur Wahl gestellt werden:
Eine solche Vertragslaufzeitvereinbarung von über einem Jahr soll zukünftig nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr und zu einem Preis gemacht wird, welcher den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt.
Die Forderungen im Gesetzesentwurf richten sich auch an automatische Vertragsverlängerungen: Eine Verlängerung um drei Monate bis zu einem Jahr ist in Ordnung, insofern man den Kunden rechtzeitig auf Kündigungsmöglichkeiten hinweist. Zudem fordert man eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat – bei O2 liegt diese zum Vergleich derzeit bei 3 Monaten, das ist die derzeit verbindliche Kündigungsfrist.
Für den regelmäßigen Leser eines Tech-Blogs vermutlich wohl wenig von Belang, für Verbraucher wohl nach wie vor ein Thema: Über Telefon abgeschlossene oder gar aufgedrängte Verträge von Strom- und Gaslieferanten (außerhalb der Grundversorgung) bedürfen einer zusätzlichen Bestätigung in Textform. Das kann beispielsweise eine einfache Mail zur Vertragserklärung sein. Zudem soll die Position der Verbraucher im Streitfall gestärkt werden. Aufgrund untergeschobener Verträge unterlag kürzlich zum Beispiel Vodafone vor Gericht.
Außerdem wird im Gesetzesentwurf eine Dokumentationspflicht für Werbeeinwilligungen via Telefon gefordert. Ziel des Bestrebens: Unerlaubte Telefonwerbung bekämpfen.
Weiter fordert man seitens des BMJV Klauseln in Geschäftsbedingungen (AGB) zur Abtretung gesetzlicher Ansprüche für nichtig zu erklären. Verbraucher sollen die Möglichkeit haben, ihre Geldforderungen an Dritte zu verkaufen. Einfaches Beispiel dieses Prinzips, welches die Funktionsweise derartiger Forderungen erklären dürfte: „RightNow“ und wie sie nicht alle heißen. Hier könnt ihr euer Recht auf Entschädigung beispielsweise für das Storno einer Reise gegen eine Abschlagssumme abtreten.
Da hat sich nichts geändert im Vergleich zu vorher.
Doch, doch, die Bürokratie hat gesiegt und dafür gesorgt, dass noch mehr „WENN DANN UNGLEICH SCHLEIFE ELSE“ in den Verträgen vorhanden ist. Eine verbraucherorientierte Regelung macht Verträge transparenter und nicht komplizierter.
Aber es ist ja auch nicht alles nur schlecht. So empfinde ich die geplante Regelung für die Vertragsverlängerung als einen Schritt in die richtige Richtung. Und da hat sich gerade in den letzten zehn Jahren so einiges zum Besseren geändert. In meinem Handyvertrag steht zum Beispiel in jeder Rechnung, wann der aktuelle Vertrag abläuft und bis wann ich kündigen muss, damit er sich nicht um eine angegebene Zeit verlängert. Klingt selbstverständlich, war früher aber nicht so. Es gab Zeiten, da weigerten sich zwielichtige Provider geradezu, Dir eine verbindliche Auskunft zu geben. Aus diesen Zeiten kommt auch meine Angewohnheit, gleich nach Vertragsabschluss zu kündigen und eine Bestätigung mit Datum des Ablaufs zu fordern. Das war früher nötig, ist aber für das Vertragsverhältnis an sich Mist. Denn der Idealfall ist: der Kunde weiß woran er ist, zahlt pünktlich und gerne und der Provider liefert eine gute Leistung und passenden Service. Und das über viele lange Jahre.
Es könnte so einfach sein.
Oh Mann, dass Handyverträge eine Laufzeit von 2 Jahren haben, ist seit 25 Jahren Usus.
Wer damit überfordert ist, soll zur Prepaid-Karte greifen. Die Zeiten als da die Minuten telefonieren 99 Pfennig gekostet hat, sind zum Glück schon lange vorbei.
Das war schon immer so, das bleibt so.
Nicht das wirklich beste Argument, oder? Mit der Argumentation kann man alle Veränderungen und Verbesserungen abtun. Kindergelderhöhung? Wieso, gab doch immer nur x €!
Ich bin dafür, dass Ulf kein Internet mit seinem Handy (nicht Smartphone) bekommt. Das war vor 25 Jahren so und das kann er gerne weiter so machen. 😉
Was sich mir nicht erschließt, warum dürfen Verträge mit 12 Monaten Laufzeit um 25% treuer sein als welche mit 24 Monaten Laufzeit? Das bringt aus meiner Sicht keinen Vorteil für die Verbraucher. Kann doch nicht so schwer sein: max. Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist: 1 Monat. Typisches deutsches Bürokratiemonster.
Ach nee?! 😀
Das ist halt ein politischer Kompromiss mit der Industrie. Wenn diese 1-Jahresverträge anbieten müsste, ohne dass die überhaupt teurer werden dürfen, dann wär die Industrie auf die Barrikaden gegangen und hätte der CDU/CSU die Parteispenden und andere Annehmlichkeiten gekürzt. Das kann niemand wollen! Also darf die Industrie die Fixkosten und/oder z.B. „Handysubventionen“ bei kürzerer Laufzeit durch etwas höhere Monatsgebühren abdecken, gedeckelt auf 25%.
@Robsen: das ist eine Frage des Haushaltens. Wenn Du 50 Euro investieren willst, im nächsten Jahr aber nur sicher 25 Euro bekommst, kannst Du keine 50 ausgeben. Einfacher wird das, wenn Du sicher weißt, dass Du in den nächsten zwei Jahren zwei Mal 25 Euro bekommst. Dann kannst Du jetzt für die nächsten zwei Jahre 50 Euro investieren und damit über zwei Jahre haushalten. Das nur als Beispiel und das betrifft natürlich bei Millionen Verträgen entsprechend hohe Summen. Diese zu halbieren, ist wirtschaftlich eine Herausforderung. Nicht unmachbar, aber unangenehm.
@René H.: das muss dann entweder eine sehr kleine Spende gewesen sein oder eine illegale. Im Parteispendenregister gibt es keine Spende eines Mobilfunkproviders.
@Tandeki: Ein fairer Umgang mit dem Kunden sichert am Ende eher eine lange Geschäftsbeziehung als eine „Zwangsehe“. Ich habe doch keinen Grund zu kündigen, wenn ich mit dem Angebot zufrieden bin. Womit ich aber unzufrieden bin ist, dass sich innerhalb von 2 Jahren meisten 1 teilweise sogar 2 Tarifänderungen ergeben (3. Gen., 4. Gen, 5. Gen.). Dann ist nämlich ein Wechsel in die neuste Generation nur möglich, wenn ich den Vertrag um 24 Moante verlängere. Warum? Ich habe einen bestehenden Vertrag mit einer Restlaufzeit und bin gewillt, für diesen Zeitraum in die aktuelle Generation zu Wechsel und (regelmäßig) mehr im Monat dafür zu bezahlen – nur SIM ohne Handysubvention. Das wäre bei einer 1-jährigen Laufzeit deutlich leichter verschmerzbar als wieder 24 Monate an den aktuellen Vertrag – ohne Wechselmöglichkeit – gebunden zu sein.
Da bin ich völlig Deiner Meinung. In meinem ersten Kommentar weiter oben habe ich das so beschrieben:
„Denn der Idealfall ist: der Kunde weiß woran er ist, zahlt pünktlich und gerne und der Provider liefert eine gute Leistung und passenden Service. Und das über viele lange Jahre.
Es könnte so einfach sein.“
Oder, wie ich das den Jungs vom Sales immer einbläue: haut den Kunden nicht übers Ohr. Dann habt ihr zwar eure Jahresziele erreicht, aber der Kunde ist verbrannt und unsere Marktanteile werden immer kleiner. Am besten ist es, wenn das Geschäft beiden Vertragspartnern Spaß macht. Das garantiert lange Vertragsverhältnisse, die wiederum ein langes Bestehen unserer Firma garantieren.
Aber unsere Wirtschaft funktioniert ja leider nicht nur so. Manchmal ist auch das Ziel: Marktanteile um jeden Preis, Kosten optimieren, an die Börse gehen, Management-Buy-Out, ZACK Unternehmen aufgekauft und alles auf Null.
Ganz einfach: Die Lambrecht konnte sich nicht durchsetzen
Sie wollte echten und wichtigen Verbraucherschutz, das ist im Rest der EU schon Standard! Nur Deutschland muss weiter mit unfairen Mitteln gegen den Verbraucher kämpfen. Super ärgerlich. Aber das die Verträge 25% teurer sein dürfen ist der hässlichste Kompromiss, den ich seit Langem gesehen habe
25% ist aber echt willkürlich und viel zu hoch.
Klar, aber in jedem Fall mit der Absicht das die Leute auf keinen Fall 1-Jahresverträge abschließen werden
Klar. Und dann kann man sagen, dass die Kunden es ja nicht annehmen. Erinnert etwas an die Aussagen zur Datennutzung wo die Kunden im Durchschnitt ja auch nur 200mb brauche und wir daher keine unlimited Tarife benötigen. Es bleibt lächerlich.
Das ist so absurd, wenn man das liest. Aber genau so ist es.
Das gleiche ziehen die Anbieter übrigens mit „Störungen“ ab. „Oh, sie haben eine Störung, dann nehmen Sie die höhere/teurere Leitung. Nehmen Sie gleich noch einen neuen Router dazu, statt 5€ Miete in Zukunft nur 7€ Miete“
Es gibt so viel Mist, der hier in DE läuft. Jetzt wollte man besser machen weil es schon Jahrzehnte so abläuft da kommt der Typ mit der Magenta-Krawatte und macht allen ein Steich durch die Rechnung. Einzig allein Telekom hat das bekommen, was sie wollte. TV -Gebühr aus den Nebenkosten raus
Eigentlich ein Skandal, was da abgelaufen wird. Der Wirtschaftsminister mit der Magenta-Krawatte hat im Grunde nur Telko-Forderungen durchgelassen. Im EU-Vergleich hat Deutschland nach wie vor KEIN guten Verbraucherschutz,
1-Jahresverträge dürfen 25% teurer sein <- das gibt so gut wie in keinem anderen EU-Land, dort sind 1-Jahresverträge teilweise nur 2€ unterschiedlich.
Wir haben in DE keine vernünftig bezahlbaren Handyverträge ohne Datenlimit (nur bei o2 für 30-40€ 10-15 mbits) in anderen EU-Ländern kriegt man die höchste Geschwindigkeit für 15-40€ und Verträge sollten sich niemals um 12 Monate verlängern. Sobald die MVLZ erreicht wird, sollte es binnen 1 Monat kündbar sein. Es muss passieren auch beim Thema Transparenz: Bei der Telekom zum Beispiel werden Aktionen im Festnetz als solches nicht erkenntlich gemacht. Irgendwo bei den tausend Seiten "Auftragsbestätigung" stehen nur unterschiedliche Preise. Im Mobilfunk steht wenigstens (Aktion) neben der Grundgebühr auf der Rechnung. Und es gibt zu viele Störungen, die monatelang nicht behoben werden, am Ende stellt die Telekom auch oft eine Fahrtpauschale in Rechnung und erst wenn der Kunde sich beschwert, wird es gut geschrieben. Kündigungen sollten auch mittels Button in der Onlinerechnung möglich gemacht werden (immer nich machen es einem die Anbieter außer Telekom sehr schwer zu kündigen).
So oder so: Lambrecht ist vor dem Magenta-Typen eingeknickt. Schade drum. Wenigstens die Telekom hat ihre Forderung bekommen, TV-Gebühren aus den Nebenkosten
Die Telekom-Unterlagen sind schon besser als früher. Was leider nur besser und nicht gut bedeutet. Mir ist auch schleierhaft, wie z.B. Rechnungen erstellt werden. Meine Abrechnung der geschäftlichen Mobilfunkverträge bei der Telekom sieht aus wie ein Geschäftsbericht zum Jahr. Lauter undurchsichtige Posten mit Fantasiebeträgen, die irgendwo wieder rabattiert werden. Warum kann da nicht stehen: Vertrag XY kostet im Monat Netto so viel, dabei eine Anlage, welche Leistungen enthalten sind (StreamOn, Hotspot etc.) und hier anrufen bei Fragen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen, Bezahlung erfolgt wie vereinbart so und fertig. Da fehlt eindeutig eine UX-Abteilung… oder keiner fragt die Kollegen dort.
Das, was die Anbieter und Telekom gemacht haben, war politisch gewollt!
Niemand, der ernsthaft Transparenz lebt, lässt so eine Rechnung, Auftragsbestätigung etc aussehen. Die Telekom hat eine recht seltsame Strategie. Viele „kostenlose“ Optionen werden NiE automatisch eingebucht. Zb StreamON muss immer manuell vom Kunden „beauftragt“ werden. Und „kostenlos“ ist hier sowieso Framing a la Rundfunkart: Die Grundgebühr der Telekom, hat sich binnen 4 Jahren um 10-14€ erhöht bei den Handyverträgen, also ist StreamOn etc ganz sicher nicht kostenlos. Und obwohl die Anbieter selbst nichts von dem Geld haben, nimmt sich die Telekom das Recht raus StreamOn Social & Chat als kostenpflichtige Option einzuführen für Magenta Mobil S zum Beispiel. Was in DE abgeht, ist unterste Schublade. Teuer und wenig Inhalt bei schlechten Vertragsbedingungen
Didi schrieb:
> Die Grundgebühr der Telekom, hat sich binnen 4 Jahren um 10-14€ erhöht bei
> den Handyverträgen, also ist StreamOn etc ganz sicher nicht kostenlos.
Tarifpreis 2016 ohne EU Roaming:
Magenta S mit 1GB 35€
Magenta M mit 3GB 45€
Magenta L mit 3GB 55€
Tarifpreis 2020 mit EU Roaming:
Magenta S mit 6GB 40€
Magenta M mit 12GB 50€
Magenta L mit 24GB 60€
Warum soll StreamOn damit was zu tun haben? Eher das EU Roaming.
„Hier muss zumindest ein kürzerer, wenn auch teurerer Vertrag als Alternative zur Wahl gestellt werden:“
Also mit anderen Worten in der Praxis ändert sich absolut nichts.