Black Week: So sehen eure Rechte aus, wenn ihr im EU-Ausland kaufen wollt

In der Black Week, Cyber Week, oder wie auch immer der jeweilige Händler sie nennt, gibt es zahlreiche Angebote. Höhepunkt wird dann natürlich in der nächsten Woche der Black Friday sein. Mancher geht dabei nicht nur in Deutschland auf Shopping-Tour, sondern blickt auch auf Angebote in anderen EU-Ländern. Deswegen informiert die Bundesnetzagentur aktuell über eure Rechte und hofft auch darauf, dass ihr Geoblocking-Verstöße bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen meldet. Denn nur dann kann die Behörde auch etwas dagegen unternehmen.

So weigern sich laut der Bundesnetzagentur Anbieter immer wieder, Rechnungsadressen und Kreditkarten aus einem anderen EU-Land zu akzeptieren, blockieren Versionen ihres Onlineshops beim Zugang aus anderen EU-Ländern oder verweigern die Lieferung innerhalb ihres Liefergebiets. Dabei ist das nicht vorgesehen: Händler müssen auch bei Sonderaktionen ihre Produkte sowohl für einheimische als auch europäische Kunden zu gleichen Konditionen anbieten.

Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des EU-Binnenmarkts tätig sind, dürfen den Zugang zu ihren Onlineshops und den Erwerb von Waren und Dienstleistungen nicht aufgrund der Herkunft ihrer Kunden, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen oder ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, einschränken. Im Klartext: Wollt ihr z. B. in einem italienischen Shop einkaufen und der Händler verschickt normalerweise auch nach Deutschland, dann darf man euch nicht selektiv von attraktiven Black-Week-Deals ausnehmen.

Ausnahmen gibt es nur in engem Rahmen –  z. B. bei Streaming-Diensten oder Dienstleistungen im Finanz-, Gesundheits- oder Verkehrsbereich. Besonderheiten sind bei der Lieferung zu beachten. Händler sind nicht verpflichtet, in jedem Fall bis zum Wohnort des Verbrauchers zu liefern. Je nachdem, was ihr so bestellt, müsst ihr also möglicherweise ab einem gewissen Punkt den Weitertransport organisieren.

Fällt euch Diskriminierung im Rahmen der Geoblocking-Verordnung auf, könnt ihr euch bei der Bundesnetzagentur schweren und die Behörde kann dem nachgehen bzw. Bußgelder von bis zu 300.000 Euro verhängen. Bei Verstößen von Händlern aus anderen europäischen Ländern fordert die Bundesnetzagentur die nationale Behörde des betreffenden EU-Landes zum Erlass von Maßnahmen auf.

Beschwerden zu Geoblocking-Praktiken können bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/geoblocking-beschwerde gemeldet werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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