Balkonkraftwerke: VDE will Schukostecker erlauben

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat einen neuen Entwurf (DIN VDE V 0126-95) veröffentlicht, der sich um die Erlaubnis dreht, Schukostecker für Balkonkraftwerke zu verwenden. Dies will man zumindest unter Auflagen erlauben. Parallel spricht man auch über die Begrenzungen der Leistung von Solarmodulen.

So hat die Bundesregierung ja schon den Weg frei für das Solarpaket I gemacht, welches dann endlich Balkonkraftwerke mit Leistungen von bis zu 800 Watt erlauben soll – bislang sind es maximal 600 Watt. Jedenfalls spricht sich der VDE auch für die Verwendung von Schukosteckern aus, allerdings nur dann, wenn die jeweiligen Verbindungen über „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7“ verfügen.

Denkbare Maßnahmen seien mechanische oder elektromechanische Lösungen seitens des Betreibers des Balkonkraftwerks. Beispielsweise könnte dieser zusätzliche Schalter oder Sicherungen einsetzen. Ansonsten bestätigt der VDE, dass die maximale Leistung der Solarmodule bei 800 Watt plus 20 % Spielraum liegen solle. Damit wären über die Module insgesamt 960 Watt möglich. Seitens der Bundesregierung legte man hier deutlich höhere 2.000 Watt fest.

Unterschied zwischen Wechselrichter und Solarmodulen

Falls ihr euch über die 2.000 Watt wundert: Über den Wechselrichter sollen am Ende dennoch maximal 800 Watt laufen. Solarmodule können aber ohnehin in der Praxis im Grunde nie ihre maximale Leistung ausspielen, deswegen könnt ihr „mächtigere“ Module anschließen. Warum der VDE die Grenze aber dennoch niedriger ansetzen will als die Regierung? Damit will man wohl präventiv verhindern, dass zu oft die vollen 800 Watt an den Wechselrichter gehen. So soll unnötigen Belastungen für das jeweilige Hausnetz aus dem Weg gegangen werden.

Wie schon eingangs erwähnt: Der VDE hat hier aber nur einen Entwurf veröffentlicht. Jetzt beginnt erst einmal eine zweimonatige Einspruchsfrist, die bis 3. Juli 2024 andauern wird. Mal sehen, wie es dann weitergeht.

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59 Kommentare

  1. Da wird Herr Wieland aber so was von traurig sein. 🙂
    Hat doch noch die Vernunft gesiegt.

  2. Was soll denn das für ein Blödsinn sein, dass man bei 800W von Belastung für das Hausnetz spricht?

    • Wem beim Staubsaugen noch nicht das Haus abgebrannt ist, der werfe den ersten Stein!

    • Wo hat man im Hausnetz eine Dauerbelastung von 800Watt? Es kann durchaus zu Bränden kommen. Schuko hält zwar theoretisch 3680 Watt aus, aber nicht unter Dauerlast. Hinzu kommen alte Installationen, wo niemand wirklich weiß wie lange die durchhalten, wenn man sie mit 1000 Watt oder Sogar bis zu 2000 Watt dauerbefeuert. Die VDE gibts nicht umsonst.

    • Martin Fischer says:

      Das ist doch ganz einfach: jemand hat vom Sicherungskasten eine Leitung zur Küche, die ist mit 16A abgesichert. Dort hängt ein Durchlauferhitzer mit 3.5kW. Jetzt schickt der Wechselrichter noch mal 4A über die Leitung. Diese 4A laufen aber nicht über die Sicherung. Damit ist die Leitung überlastet, ohne dass die Sicherung anspricht. Ist bei einem Neubau unerheblich, bei einem Altbau von 1900 kann das zu einem Brand führen.

      • Das stimmt nur so halb. Die Leitung ist deshalb nicht überlastet – zumindest nicht in deinem Beispiel.
        Erst, wenn ein zweiter Verbraucher angeschlossen wird, kommt es zur Überlastung, da der nun zusätzliche Strom nicht über den Leitungsschutzschalter begrenzt wird.

      • Ring frei für Fachleute und Experten. Ich stelle mal diese Behauptungen auf. 1,5qm verträgt dauerhaft 20A, Wago Klemmen kann man auch mit Aderendhülsen nutzen, Wieland Stecker sind für den Popo und Schukosteckdosen sind für Dauerbelastungen von mehr als 2kW nicht geeignet.

        • Eric Zion says:

          Ne Schukosteckdose hält auch 16A dauerhaft aus, wenn es kein billiger Schrott ist. Wir laden seit 3 Jahren unsere Zoe ohne Probleme mit einem 16A-Ladegerät an der normalen Steckdose (Merten), kein Problem. Ich kontrolliere die regelmäßig, da ist alles in Ordnung. Ich habe aber auch schon billige 3-fach-Steckdosen bei weniger Last abfackeln sehen. Und Aderendhülsen in einer Wago-Klemme? Ich hab gedacht, die Klemme zerfällt direkt zu Staub, wenn man das versucht

      • >Damit ist die Leitung überlastet […]

        Welche Leitung genau? Die ganze Leitung? Oder nur das Teilstück, an der der Verbraucher angeschlossen ist? Wie viel muss der Verbraucher ziehen, damit die Zuleitung zum Verbraucher überlastet ist? Mal mal ein Bild. In deinem Beispiel passiert gar nichts.

    • Naja, kein anderer Schuko Stecker in deinem Haushalt wird soviel Leistung über Stunden jeden Tag übersetzen müssen. Der Übergangswiderstand wird sich über die Zeit erhöhen weil niemand das BKW wieder abstecken wird. Über die Zeit betrachtet wird das ein spannendes Thema werden wie das bei den ganzen Endverbrauchern zuverlässig läuft oder auch nicht. Bei 3,5 A denke ich aber auch, dass das selbst alte Installationen wegstecken sollten und die Bedenken unberechtigt sind

    • Plus die 3600W die über die Sicherung gehen.

    • Der VDE legt Regelungen fest, die für alle Stromkreise in der BRD gelten sollen, d.h. z.B. auch für Jahrzehnte alte Installationen.
      Dabei ist zu berücksichtigen, dass Sicherungen nur bei Stromflüssen von außerhalb in den Stromkreis hinein auslösen, der Strom eines Balkonkraftwerks wird aber direkt in einen Stromkreis eingespeist. Daher kann es u.U. sein, dass bei einer gleichzeitigen Nutzung von großen Verbrauchern und eines Balkonkraftwerks im selben Stromkreis die Sicherung nicht auslöst, obwohl die Stromstärke, für die der Stromkreis ausgelegt und mit welcher er abgesichert ist, bereits überschritten wurde.
      Mit der Vorgabe der Obergrenze von 800W will man eine technische Lösung definieren, die diese Gegebenheiten innerhalb der Belastungsreserven herkömmlicher Strominstallationen berücksichtigt und gleichzeitig den Einstieg in die PV-Welt für Jedermann ermöglicht.

    • Das erklärt Andreas Schmitz von der AG Balkonkraftwerk in diesem Video:

      https://youtu.be/Vrv4s94gejY?si=N_yOV0yPqGBsi8uG

    • Ingo Podolak says:

      Das ist ein rein theoretischer wert.
      Die Leitung zur bzw. Absicherung der Steckdose ist ja in der Regel für 16A ausgelegt.
      Bei 16A löst diese aber nicht sofort aus sondern erst nach einer festgelegten Zeit bzw. sie kann entsprechend für eine kurze Zeit auch etwas stärker belastet werden ohne das sie auslöst.
      Wenn Zusätzlich zu den 16A vom Netzt noch die 800W dazu kommen, könnte die Leitung daher mit fast 20A belastet werden ohne das die Sicherung auslöst bzw. würde bei höherer Belastung deutlich später Auslösen was die Leitung überlasten könnte.

      Daher

      • Matthias says:

        Nicht plausibel erklärt, aber richtig. Natürlich fließen nicht mehr als die 16 Ampere über den Leitungsschutzschalter, aber unter ungünstigen Umständen fließt mehr Strom in Teilen des Stromnetzes. Die Leitung könnte überlastet werden, ohne dass der Leitungsschutzschalters es registriert. Folglich löst er nicht aus, obwohl die Leitung heiß wird.

  3. „Solarmodule können aber ohnehin in der Praxis im Grunde nie ihre maximale Leistung ausspielen, deswegen könnt ihr „mächtigere“ Module anschließen.“

    Gewagte Aussage… meine PV Anlage (10 Module á 410W – 4.100W peak laut Hersteller) hat letztes Jahr des Öfteren ~4.400W an den Wechselrichter weitergereicht.

    Bei 800W dauerlast an der Steckdose sehe ich kein Problem, keine Ahnung warum der VDE da Probleme mit hat.

    • Die 4400 W hat sich der Wechselrichter aus den Modulen „genommen“. Es ist keine gewagte Aussage, dass man So viele Module anschließen kann wie man will, wenn man im Rahmen der Eingangsspannung bleibt. Die Module „drücken“ keine Leistung in den WR, das ist ganz einfach Physik, bzw. Elektrotechnik.

  4. Martin Fischer says:

    Versteh ich nicht dass sich so viele Bürger über den Wieland-Stecker aufregen. Wen das wirklich so stört der kauft sich bei eBay ein Adapterkabel Wieland auf Schuko-Stecker und fertig.

  5. PostSack says:

    Schon komisch, dass sich die Welt auch ohne den VDE drehen darf.

  6. Alex the 2nd says:

    Sind die noch immer nicht erlaubt?

    Für mich ist das Thema zwar nicht relevant, aber habe ich nicht gefühlt schon vor nem Jahr hier gelesen, dass die erlaubt werden sollen? Oh weh…

  7. Matthias says:

    Beim VDE frage ich mich manchmal schon, was das für ein Verein ist. Deren Prüfungen scheinen mir nicht immer rein technisch motiviert zu sein.

    Hier ist es doch total egal, ob 800 Wh Solarmodule oder 8.000 Wh Solarmodule an einem 800 VA Wechselrichter hängen. Der Stromkreis wird so oder so nur mit 800 VA beaufschlagt. Viel interessanter ist hingegen, in welche Steckdose man den Schukostecker des Wechselrichters steckt. Eine exklusive Steckdose mit eigenem Leitungsschutzschalter ohne weitere Verbraucher im Stromkreis wäre vorteilhaft. Die Benutzung einer Verlängerungsschnur, insbesondere Steckerleisten mit Schalter, sollten sie hingegen verbieten.

    Warum ein eigener Stromkreis? Nehmen wir an, am gleichen Stromkreis wäre ein kleiner elektrischer Durchlauferhitzer mit 3.800 Watt angeschlossen. Und die PV speist 800 Watt in diesen Stromkreis ein. Dann fließen über den Leitungsschutzschalter nur 3.000 Watt aus den Stromnetz. Soweit, so gut. Wenn der Durchlauferhitzer aber einen Defekt hat oder jemand einen zusätzlichen Verbraucher anschließt, mit sagen wir mal 800 Watt, dann fließen 3.800 Watt über den Leitungsschutzschalter. Also etwa 16 Ampere. Er löst natürlich nicht aus, selbst wenn es noch etwas mehr wird, weil es im Sollbereich liegt. In Teilen des Stromkreises hingegen, wo die beiden Verbraucher mit 3.800 Watt und 800 Watt angeschlossen sind, fließen natürlich schon 20 Ampere (4.600 Watt). Unter ungünstigen Umständen (1,5 qmm unter Putz, 50 m) wird dieser Leitungsabschnitt überlastet, ohne dass der Leitungsschutzschalter auslöst, über den ja weniger Strom fließt durch die Einspeisung des Wechselrichters. Daher ist es sinnvoll, der PV-Anlage einen exklusiven Stromkreis zu reservieren oder zumindest drauf zu achten, dass am gleichen Stromkreis keine Verbraucher mit hoher Leistung angeschlossen werden. Diesen Hinweis würde ich zur Pflicht machen, wäre ich der VDE.

  8. So… und jetzt habe ich in ein paar Jahren ne Ecoflow Batterie mit z.B. 6 DC Eingängen für 6 Panels. Da klemme ich dann z.B. 500Watt Panels dran und bin bei 3kw-Peak. Also über der neuen Grenze (theoretisch). Jetzt hängen diese 6 Panels aber nicht an einem WR sondern an der Batterie, sind also sozusagen Inselbetrieb (erlaubt). Diese Batterie speist mit konstant 200Watt an meinen WR mit 800Watt aus. Der Wechselrichter sieht aber keine Panels sondern ist mit der Batterie verbunden.

    1.) Wie soll man sowas im Marktstammdatenregister eintragen?
    2.) Wäre damit nicht schon die 960 bzw. 2kw Peak PV Grenze umgangen? Immerhin hängen keine 6 Panels direkt am WR

    • Matthias says:

      Das ist ja kein „steckerfertiges Balkonkraftwerk“, da gelten andere Regelungen. Immer dann, wenn die eine Rahmenbedingung für Balkonkraftwerke nicht eingehalten wird, ist es eine reguläre genehmigungspflichtige PV-Anlage.

      Aber sind wir ehrlich: Warum sollte man das tun? Das merkt doch nie jemand. Diese Bastellösung ist ja auch ohne besonderes Risiko. Ich würde ganz klar behaupten, das ist ne reine Insellösung, falls jemand fragt.

    • Christian says:

      Wenn es wirklich eine Insel Anlage ist, dann musst du die nirgendwo anmelden oder registrieren!
      Und du kannst machen was du willst.

  9. Christoph says:

    > Balkonkraftwerke: VDE will Schukostecker erlauben

    Der VDE („VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH“) hat nichts zu erlauben … evntuell zu empfehlen. Erlauben steht alleine dem Gesetzgeber zu und der hat es mit dem Solar Paket 1 gemacht: Schuko ist erlaubt. Das gleiche gilt mit dem KilowattPeak-Leistung, die an dem Wechselrichter angeschlossen ist: 2000W hat der Gesetzgeber beschlossen.

    Diese Diskusiion der Überlastung einer Leitung halte ich für theoretisch. Wer hat zuhause ein Gerät, welches tagsüber bei Sonnenschein lange eine Leitung ausreizt. Ein Durchlauferhitzer eventuell bei einem großen Vollbad … aber eine 16A-Sicherung löst kurzfristigen Überlastungen erst bei über 20A aus.

    Die 800W ist meines Erachten eigentlich nicht relevant. Wer hat denn zuhause eine Grundlast von 800W … bei mir waren es bisher bei allerhand Schnickschnack gut 300 – 400W. Dann würden 400 der 800W eingespeist ins öffentliche Netz.

    Habe nun eine Wärmepumpe und die freut sich über die 800W 🙂
    Seit

    • >>Der VDE („VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH“) hat nichts zu erlauben … evntuell zu empfehlen. Erlauben steht alleine dem Gesetzgeber zu und der hat es mit dem Solar Paket 1 gemacht.

      Der Gesetzgeber sollte den VDE e.V. und seine Unternehmungen mal ordentlich in die Schranken weisen. Das Verhalten, das einige Vereine in unserem Land an den Tag legen, grenzt m. E. an Demokratiefeindlichkeit und Missachtung des Gesetzgebers.

  10. Also mal im ernst … die 600 Watt kann ich reinstecken wo ich will und 800 Watt sind ein super Sicherheitsrisiko?
    Und wer hat 800 Watt Dauerlast?
    Vor allem habe ich die Nachts, wenn keine Sonne scheint und bestimmt auch wenn Wolken kommen.
    Klar, könnten die 800 Watt im Optimalfall auch mal für 10 Stunden anliegen.
    Aber hier hängen auch mindestens 2 PCs, 4 Monitore, ein Drucker und ein TV an einer Leitung die alle gleichzeitig laufen.
    Und das für mind. 8 Stunden täglich.
    Darf ich das jetzt eigentlich auch nicht, weil die Leitung zu heiss werden könnte?
    Jeder erzählt da irgendwas anderes, aber gefühlt sind das rein theoretische Werte genau wie die sinnfreie Wielanddose.
    Die Wechselrichter schalten so schnell ab, das es auch nur rein theoretisch möglich ist einen Schlag beim Schuko zu kriegen.
    Gut das in anderen Ländern wo 800 Watt erlaubt ist schon zig Häuser in Flammen aufgegangen sind.
    Das kann man jeden Tag in den Nachrichten sehen.
    Aber klar, wenn ich 50 Jahre alte Leitungen habe, kann auch beim Toaster was passieren.
    Wer böses denkt, könnte eine gewisse Energielobby vermuten.

    • Wo willst Du die Grenze ziehen? Du führst 800Watt ein und dann sagen die ersten Leute, wieso nicht 1000Watt? Die 800Watt sind der kleinste gemeinsame Nenner der für alle Gebäude und Sicherungen gelten muss. Und hierzulande liegt oftmals nur 1,5 Quadrat Leitung. Es geht auch überhaupt nicht um die 800Watt „Last“ die du auf der Leitung erzeugst, die sind auch bei dem Leitungsquerschnitt völlig unerheblich. Das Problem ist der Sicherungsautomat, der eben nicht weiß, dass neben Netzbezug auch Netzerzeugung auf dem gleichen Draht läuft. Es kann also daher sein, dass du einer Garagensteckdose einen 3000Watt Elektrogrill betreibst während draußen grade dein Balkonkraftwerk 800Watt vom Dach presst. Und das kann halt einfach auch zu viel sein.

      • Klar, die Grenze sollte schon bei 800 W sein.
        Aber selbst das scheint ja ein Probleme zu sein, oder war es bis jetzt.
        In dem Fall weiss ich nicht, was ein größeres Sicherheitsrisko darstellt …
        der 3000 W Elektrogrill oder das 800 W BKW.
        Hätte, hätte Elektrokette.
        Könnte, würde, wenn, dann … wenn man immer vom Extremfall ausgeht, dann wären auch die 600W bedenklich, oder nicht?
        Ich finde ja auch gut, dass es eine Reglegung gibt.
        Muss es ja auch.
        Mich wundert nur, dass diverse „Fachleute“ und Länder das ganz anders sehen, als der VDE.
        Ich glaube der ganze Chinaschrott ohne CE ist ein vielfaches Risikoreicher als maximal 200W mehr im Haus.

        • Nochmal, das Problem liegt nicht in den 800Watt des WR oder dessen Erzeugungsleistung auf dem Dach. Das Problem ist, dass der klassische Sicherungsautomat blind dafür ist, was du dahinter veranstaltest. Er ist dafür ausgelegt, dass er (nach einer gewissen Zeit) bei Überlastung auslöst.

          Und nein, der 3000Watt Elektrogrill wäre in dem Fall das geringere Risiko, weil hier ein klassischer Netzbezug vorliegt und der innerhalb der Toleranz ist und wenn man mehr dazupackt, dann löst irgendwann die Sicherung aus.

          Und auch nein, das BKW wäre, sofern es einen eigenen Sicherungskreis hätte, ebenfalls kein Sicherheitsrisiko, oder, wie weiter unten gesagt, eine schwächere Sicherung wäre verbaut. Das werden die Leute aber nicht machen und ist auch nicht kontrollierbar.

          Die Gefahr liegt einzig und allein in der Tatsache begründet, dass die Kombination aus hoher Leistungsaufnahme von Verbrauchern + hoher Leistungsabgabe in den Stromkreis durch das BKW GLEICHZEITIG entstehen kann.

          Im europäischen Ausland wird aber schon viel länger mit 2,5qmm Leitungen gearbeitet, deswegen ist man hier auch vermutlich wesentlich toleranter was den Gebäudebestand betrefft. Ich brauche nur unser Haus nehmen, BJ 53, hier ist 1,5er Leitung absoluter Standard gewesen.

          • Ich bin ja kein Elektriker, aber mal so rein logisch komme ich da nicht mit …
            Reduziert sich nicht automatisch der Verbrauch von 3000 W Bezug, wenn ich von der anderen Seite 800W einspeise? Weiss der Elektorgrill was aus welcher Richtung kommt?

            • Der Leitungsschutzschalter „sieht“ nur den Strom, der aus dem Netz kommt, den Strom vom BKW bekommt der nicht mit. Dadurch kann in der Leitung hinter dem Leitungsschutzschalter mehr Strom fließen als die Sicherung eigentlich erlauben würde. Eine 16 A Sicherung erlaubt maximal ca. 3,7 kW Leistung, dazu könnten jetzt noch 800 W dazu kommen.
              Der Leitung selber ist das praktisch egal, eine 1,5 mm2 Leitung wird dann nur ein bisschen wärmer, schmelzen oder anfangen zu brennen wird sie davon nicht. Gefährlich sind dann eher Übergangswiderstände von alten gelockerten Dosenklemmen oder auch von Steckverbindungen, die könnten sich bei erhöhtem Strom so weit erwärmen, dass es zu einem Brand kommt. Dass alleine diese 800 W mehr dafür ausschlaggebend sind, ist allerdings ziemlich unwahrscheinlich.

              • OK, jetzt habe ich es glaube ich endlich verstanden.
                Aber das wäre ja nur der Fall, wenn ich wirklich Geräte an der Leitung betreiben würde die mehr als 2800W ziehen.
                Was in aller Welt sollte genau nur an dieser Sicherung/Leitung mehr als 2800W ziehen?
                Aber selbst wenn ich jetzt nur ein 600W BKW habe.
                Dann kann ich ja auch „nur“ Geräte mit 3000W anschliessen.
                Und diese 200W Unterschied sind jetzt auf einmal bedenklich?

              • Ich hadere immer wieder mit diesem Erklärungsansatz, der LS-Schalter würde nur den Strom „sehen“ der aus dem Netz kommt. Anscheinend gilt die 1. Kirchhoff’sche Regel im Solarzeitalter nicht mehr? Im „normalen“ Stromkreis gibt es eine Einspeisestelle, das Netz. Jetzt wird der Stromkreis um eine Einspeisestelle erweitert. Trotzdem ist und bleibt es ein Stromkreis. Die Summe der Stromstärken der zufließenden Ströme kann nicht größer werden, als die Summe der Stromstärken der abfließenden Ströme. Physikalisch steckt dahinter einfach die Ladungserhaltung: Alle an einem Punkt einfließende Ladung muss diesen auch wieder verlassen, da elektrische Ladungen weder zerstört noch erzeugt werden können.

                • Das schlimme als Laie finde ich aber, dass es dazu so viele unterschiedliche Meinung gibt.
                  Wie kann das sein?
                  Wenn ich diverse Kommentare bei YT von Elektrikern lese, kann man schnell
                  den Glauben an Fachkräfte oder Berufsschulen verlieren.
                  Entweder ist irgendwas so oder nicht?
                  Theoretisch ist da ja auch messbar?
                  Aber mir sollte das egal sein, weil mein WR demnächst an einer eigene Leitung hängt. Da könnte ich dann theoretisch selbst 3600W statt 600W einspeisen. lol

                  • >>Da könnte ich dann theoretisch selbst 3600W statt 600W einspeisen.

                    Irgendwie scheinst du das Prinzip nicht verstanden zu haben. Laie eben… 😉

                    • @Mr. T:

                      Unabhängig davon dass es vom Gesetzgeber nicht erlaubt ist – er hat doch nicht unrecht. Wenn kein weiterer Verbraucher in die Leitung geschaltet werden kann ist doch alles entspannt.

                    • Es geht doch hier lediglich um die Sicherung?
                      Wenn ich an einer Leitung 3600W ziehen kann, dann kann ich doch auch theoretisch 3600W einspeisen, wenn ich die Leitung exklusiv für die Anlage habe?
                      Wo ist denn da der Unetrschied?
                      Das der Strom von der „anderen“ Seite kommt?
                      Klar, die Sicherung sieht es nicht, ändert aber nichts daran, dass in der Leitung 3600W fliessen?
                      Ob ich die jetzt rein „drücke“ oder „ziehe“ sollte der Leitung an sich wohl egal sein?

                    • @Udo:

                      Sehe ich auch so. Aber Fachmann Mr.T sieht es offenbar anders. Fachmann eben…;)

                    • Man kann in eine Stromleitung nur das einspeisen, was auch verbraucht wird. Elektrische Energie lässt sich im Gegensatz zu anderen Medien, wie Wasser und Luft, nicht komprimieren. Hier werden gerne die Begrifflichkeiten durcheinander gebracht. Das Produkt aus Spannung (U in V) und Strom (I in A) ist die Leistung (P in W). Der LS-Schalter reagiert auf die Höhe des Stroms und m. E. ist es ihm relativ egal, woher der Strom im abgesicherten Stromkreis kommt. Viele vergleichen einen Stromkreis anscheinend mit einem Wasserkreislauf, was sich m. E. aus physikalischen Gründen als grundsätzlich falsch erweist.

                    • @Mr. T:

                      Das was Du schreibst ist doch egal. Es ging um die Aussage von Udo, dass er Theoretisch 3600Watt einspeisen kann. Und wenn er eine Extraleitung in den Stromkasten legt, an welche keinerlei andere Geräte angeschlossen werden können, dann hat er mit seiner Aussage Recht. Laie hin oder her.

                      „Irgendwie scheinst du das Prinzip nicht verstanden zu haben. Laie eben… “

                      Du scheinst die Aussage von Udo nicht verstanden zu haben…

                      MfG

                    • Es ging hier ja erstmal um die Aussage der Sicherung.
                      Das hatten wir geklärt.
                      Dann um die Leitungslast.
                      Und da kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es nicht egal ist von wo der Strom kommt. Hauptsache die ca. 3600W werden nicht überschritten. Auch wenn ich dass nie einspeisen würde oder dürfte.
                      Und die aktuelle Aussage, dass ich nur das einspeisen kann, was auch verbraucht wird macht noch weniger Sinn. Warum sollten sich dann Zähler zurück drehen oder ich was vergütet bekommen?
                      Weil ich nur das verbrauchen kann, was ich erzeuge?
                      Mein Nachbar bekommt bei seinen alten PV-Verträgen noch richtig Geld raus für den Strom, den er mehr erzeugt als er verbraucht.

    • Ich habe meinen 16A-LS gegen 10A-LS am betreffenden Stromkreis ausgetauscht… schon bin ich bei 1,5mm2 sicher…

  11. Eigentlich hat der Gesetzgeber den Anschluss per Schukostecker schon geregelt. Ebenso die Leistungswerte. Da der VDE e.V. nicht der Gesetzgeber ist, bedarf es nicht, wie suggeriert wird, dessen Erlaubnis. Selbstverständlich könnten sich die VNB der Sichtweisen des VDE e.V. anschließen und restriktiv gegen Nutzer vorgehen, die das vom VDE e.V. aufgestellte Regelwerk ignorieren. Damit würden die VNB aber gegen die geltende Gesetzgebung arbeiten und am Ende müssten evtl. Gerichte entscheiden, ob und unter welchen Kriterien der Anschluss erfolgen darf.

    Einerseits will die Bundesregierung die private Nutzung der Solarenergie vereinfachen und hat dazu, richtigerweise, im sog. Solarpaket 1 den Anmeldeprozess vereinfacht. Andererseits kommt ein Verein wie der VDE e.V. daher und will neue Hürden errichten, über deren Sinnhaftigkeit man vortrefflich diskutieren kann. Bestenfalls erreicht der VDE e.V. damit einen Anstieg der Anzahl nicht gemeldeter Balkonkraftwerke. Man muss sich die Frage stellen, was der VDE e.V. damit erreichen will? Ist es purer Lobbyismus, von dem dieser Verein getrieben wird oder folgt man dem Mainstream gegen das Regierungshandeln zu agieren? Bei der Abstimmung zum Solarpaket 1 haben sich die Parlamentarier der CDU/CSU und der Linken größtenteils enthalten. Die Abgeordneten der AfD und des BSW haben dagegen gestimmt. Dies sei nur am Rande erwähnt.

  12. „Schukostecker “
    Fragt mal Unter-25-Jährige auf Arbeit oder wo Ihr gerade seit, was das ist…

    Weiß nicht, wann ich das Wort das letzte Mal gehört bzw. gebraucht habe.

  13. Das Video von Andreas Schmitz auf YT brachte mir das Verständnis, worum es in den Überlegungen des VDE geht.
    Insbesondere warum die Leistung der Module zu beachten ist, auch wenn der Wechselrichter immer max. gleich einspeist.
    Unterm Strich wird hier seitens des VDE aber immer der „worst case“ herangezogen. Und der ist dann schon seeehr theoretisch. Somit sollte seitens des VDE dann auch doch differenziert werden (LS/Leiterquerschnitt). 800W WR und 960 WP Module als Grundsatz. Bei Leitungen mit 2,5 oder LS 10A eben mehr. Es muss doch nicht alles einschränkt werden, nur weil es auch alte Leitungen/Elektrik gibt. Denn was der VDE beschließt, ist im Schadensfall sehr wohl interessant -> Versicherungen.
    Allerdings war die Vorschrift des Wieland-Steckers wirklich absolut blödsinn. Okay: Jemanden beizubringen, dass Strom auch aus einem Stecker kommen kann statt aus der Dose, ist nicht einfach. Aber muss man wirklich alles „idiotensicher“ mehrfach absichern? Im Prinzip wäre auch die Wieland-Dose/Stecker nicht das Problem gewesen. Das Problem sind doch die Kosten für den Elektriker. Einen Stecker darf ich einstecken, eine Dose darf ich nicht verbauen… Und welcher Elektriker kommt für ne Wielandose zu (einen bezahlbaren Preis) einem nach Hause?

    • Christian says:

      Du musst immer berücksichtigen: ein Mieter erreicht durch sein BKW den worst case, die Ader Isolation härtet aus, wird brüchig usw.
      Dann zieht der Mieter aus.
      Der nächste Mieter bohrt 20 cm neben dieser Leitung ein Loch in die Wand, durch diese Vibration kommt es zum Kurzschluss an der defekten Leitung.

      Wer bezahlt den Schaden. Der Vermieter! Hättest du als Vermieter Bock drauf?

      • Und wenn der nächste Mieter in eine Wasserleitung bohrt, ist der Schaden noch viele Größer.
        Ein schlechtere Argumentation habe ich selten gelesen.
        Hätte, würde, wenn und aber.
        Genau daran gehen wir alle kaputt.
        Wenn wir nicht alle anfangen irgendetwas gegen den Klimawandel zu tun, brauchen wir uns in spätestens 10-20 Jahren keine Gedanken mehr um Leitungen in der Wand oder gefährdete Vögel zu machen.
        Das musst du mal den Menschen im Ahrtal erzählen oder mal Nachrichten schauen wo es schon wöchentlich Berichte über Tornados, Überschwemmungen oder Brände gibt.
        Hauptasche hier könnten die Leitungen zu warm werden, wenn jemand einen nicht existierenden 3000W Elektrogrill an der gleichen Leitung hat.

        • Christian says:

          Häh? Du hast meine Erklärung scheinbar nicht im Ansatz kapiert. ‍♂️

          Wenn jemand etwas beschädigt, muß er dafür gerade stehen.

          Wenn aber jemand davor etwas beschädigt hat, du nachweislich NICHT dafür verantwortlich bist, dann trifft es den Eigentümer!

          • Das ist eine reine Mieter/Vermieter Geschichte und hat nicht wirklich was mit dem Thema 600W oder 800W zu tun. Les mal von oben, dann erklärt sich das vielleicht.
            Da wird auch mit 200W mehr nichts brüchig order igendwas.
            Theoretisch dürfen da gesammt ca. 3600W maximal an einer Leitung hängen, es geht eher um den Sicherheitsaspekt, dass die Sicherung die Einspeisung nicht „sieht“. Das kann aber genauso mit den jetzt erlaubten 600W passieren.

  14. Verdammt viele Elektriker und Elektroingenieure hier.

  15. Bei einigen Beiträgen frage ich mich: Ist das Heise Forum nicht erreichbar? Auch wenn einige den Sinn von VDE/TÜV etc. nicht verstehen, ohne sie ginge es in D anders zu. Aber gut. Jeder ist seines Glückes Schmied und wenn denn die Hütte abbrennt und die Versicherung nicht zahlt, hat Mann eben Pech gehabt.
    Ich will hier gar nicht mein in langen Jahren der Ausbildung erlangtes Wissen ausbreiten, das haben schon andere mal mehr oder weniger Richtig getan

    • >>Jeder ist seines Glückes Schmied und wenn denn die Hütte abbrennt und die Versicherung nicht zahlt, hat Mann eben Pech gehabt.

      Die Zahl der Meldungen über abgebrannte Hütten, wo als Brandursache ein BKW ausfindig gemacht wurde, ist verschwindend gering. Ebenso die Meldungen darüber, dass die Gebäudeversicherung aufgrund eines technischen Defekts die Zahlung verweigert.

      Kaum jemand wird Organisationen wie TÜV/VDE grundsätzlich infrage stellen. Die Darstellung des VDE e. V., als Organisation, die eine Erlaubnis erteilen kann, wird berechtigterweise kritisiert. Ob man zur Erstellung technischer Regelwerke immer ein „worst case“-Szenario kreieren muss, ist doch durchaus diskutabel. Vielleicht wäre es sinnvoller, die Lebenswirklichkeit als Basis heranzuziehen. Überzogene Regelwerke fordern deren Nichteinhaltung geradezu heraus. Beispiele dafür gibt es mehr als genug.

  16. Mark Mahoon says:

    Dazu einmal eine einfache Frage: Wie sieht denn die europäische Regelung dazu aus? Oder wie ist es denn in anderen europäischen Ländern geregelt?

    Dort scheint man die „Bedenken“ des VDE wohl nicht so zu sehen. Oder ist die erzeugte Aufregung vom VDE wohl eher dem Umstand geschuldet, das man mit fortschreitender europäischer Harmonisierung die Deutungshoheit in vielen Prozessen verliert, und die wohl sehr gut dotierten Vereinsposten zur Disposition stehen…..

  17. Ich kam heute erst zum „Caschys“ lesen. Ich habe jeden einzelnen Beitrag gelesen und glaubt es mir: es genossen !!!
    Danke an das Moderatorenteam (glaube sie genießen es auch) dafür, das Sie die Beiträge so unzensiert laufen lassen (das ist nicht mehr selbstverständlich) und siehe da, eine Art „Selbstreinigungsprozess“ glättet die Wogen immer wieder.
    In den Beiträgen fand ich den Hinweis auf die „Lebenswirklichkeit“ entscheidend.
    Man muß sich als Deutscher endlich mal damit abfinden, daß die Blüte der Vorwendezeit längst vorbei ist, Kein Exportweltmeister mehr, Keine harte DM mehr, keine richtungsweisenden Regelwerke, keine weltweit bewunderte Bildung und Ausbildung, kein Erfindungs- und Patentweltmeister, keine „Made in Germany“-Qualität…das kann man beliebig fortsetzen. Diese und andere Diskussionen erinnen mich an die weiterspielende Band beim Untergang der Titanic. Leute , aufwachen !!! Wir wurden in (fast) allen Bereichen vom Rest der Welt abgehängt. Bringt uns da so eine weitere behindernde VDE-Regelung den Wiederanschluß ? Nein! Die diesbezügliche Lebenswirklichkeit ist folgende: eine Versicherung will niemals Schäden freiwillig zahlen, ob sie die Zahlung mit Hinweis auf die VDE oder einer „Vorschädigung seit Geburt“ ablehnt ist unterm Strich einerlei (Besserwisser kontaktieren doch mal bitte zB Aartalbewohner). Nicht wenige von uns fahren regelmäßig oder auch nach Jahren nochmal an den gleichen Urlaubsort. Dort genießen Sie die Kneipe, die es dort schon seit vielen Jahren gibt…sieht auch immer noch genau so aus…die mittelalterliche Unisex-Toilette ist ungewöhnlich aber man kommt zurecht…hängt auch immer noch die Außenlampe einfach locker am Stromkabel das durch ein Wandloch von innen nach außen gezogen wurde bei Wind und Regen. Und siehe da, wir sind voll begeistert, würden die Kneipe am Liebsten mit nach Hause nehmen, und (oh Wunder) ist diese Kneipe in all den Jahren nicht abgebrannt (auch keine andere, auch kein Hotel, auch kein etc) … Schade das die deutsche Kneipe in unserem Heimatort schon vor Jahren schliessen mußte, hat sich nicht mehr rentiert…wegen der vielen Auflagen….wacht endlich auf !!

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