Bahn rudert zurück: Sparpreis-Tickets bald wieder ohne E-Mail-Adresse erhältlich

Deutsche Bahn AG

Die Deutsche Bahn hat auf die Kritik von Verbraucherschützern und Fahrgastverbänden reagiert und angekündigt, den Kauf von Sparpreis-Tickets für den Fernverkehr ab Mitte Dezember wieder ohne die Angabe einer E-Mail-Adresse zu ermöglichen. Dies berichtet der Deutschlandfunk.

Seit Oktober 2023 war die Angabe einer E-Mail-Adresse beim Kauf von Sparpreis-Tickets verpflichtend, selbst am Schalter. Dies stieß auf Widerstand, da insbesondere ältere Menschen und Personen ohne Smartphone von der Nutzung günstiger Bahntickets ausgeschlossen wurden.

Die Bahn räumt nun ein, dass diese Regelung zwar nur wenige Menschen betrifft, ihnen aber weiterhin die Möglichkeit zum Kauf von Sparpreis-Tickets gegeben werden soll. Allerdings muss auch in Zukunft der Name des Reisenden beim Ticketkauf angegeben werden.

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17 Kommentare

  1. >> Allerdings muss auch in Zukunft der Name des Reisenden beim Ticketkauf angegeben werden.

    Tja, die Identitätsfeststellung beim Ticketkauf muss unbedingt gewahrt bleiben. Wo kämen wir denn hin, wenn man anonym ein Sparpreisticket der DB erwerben könnte? Irgendwer hat bestimmt ein Interesse daran. Vielleicht auch der Staat, dem die DB AG ja größtenteils gehört.

    • Es geht um die Übertragbarkeit… Das Ticket ist halt personengebunden und soll nicht dazu genutzt werden, dass A die Strecke von X nach Y und B die Strecke von Y nach Z fährt. Mit einem Ticket. Mit einem vor allem so günstigen Ticket.
      Ist auch nicht nur Sparpreis-exklusiv. Das gilt für quasi viele Tickets. Ohne Namenseintrag ist das Ticket nicht gültig und man fährt quasi schwarz.

      Aber klar. Geht alles per Standleitung direkt zum Bundesverkehrsminister und von dort dann zum BND und der verteilt es dann wieder an alle Landespolizeidienststellen. Damit die auch wissen, dass Mr. T am 06.12.2025 mit einem Super-Sparpreis-Ticket von Hamburg nach München gependelt ist und auf halben Wege in Frankfurt kontrolliert wurde.

      • @Benny
        Dein Kommentar zeigt überdeutlich, dass Du keine Ahnung hast. Der BND ist der Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland. Dieser ist für außen- und sicherheitspolitische Informationen zuständig.

        In Bezug auf die innere Sicherheit unseres Landes, kann es schon vorteilhaft sein, wenn die Sicherheitsbehörden wissen, wer, wann mit dem Sparticket wohin gefahren ist. Deshalb hatte ich auch kein Problem mit der Angabe einer E-Mail-Adresse.

        • Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass jemand mit einer bösen Absicht seinen echten Namen dort angibt, oder? So naiv wollen wir doch nicht sein.

          Aber ja: Es geht hier um die personalisierung des Tickets und die Personenbindung, damit man es nicht so leicht weitergeben kann. Das ist eigentlich nichts außergewöhnliches, bei Eventtickets ist es auch gängige Praxis.

    • Namensangabe =! Identitätsfeststellung…

      Muss der Name nur angegeben werden, oder wird auch im Zug überprüft?

      • Der Name wird auch im Zug geprüft. Besonders häufig beim Deutschlandticket, aber auch bei normalen Tickets. Ist natürlich abhängig von der Motivation des Schaffners.

        Es gibt zu viel Betrug bei Tickets. z.B. kauf mit gestohlenen Bankdaten.

    • Wenn man die Sparpreistickets anonym kaufen (& damit auch weiterverkaufen kann) werden Scalper massenhaft Sparpreistickets von beliebten Strecken kaufen um diese dann mit kräftigen Gewinn weiterzuverkaufen. Das Betrifft dann auch Teilstücke die in beliebten Strecken enthalten sind.

      Wer nicht in der ersten Sekunde der Buchbarkeit bucht wird dann grundsätzlich Vollpreis zahlen.

  2. Finde ich richtig, daß keine Mail-Adresse mehr angegeben werden muß.
    (Grund-)Recht auf nicht-digitales Leben , hallo Mr. T., die entsprechende Website hatte ich hier ja schon mal in einem anderen Kommentar verlinkt.
    Alle öffentlichen und privaten güter und Dienstleistungen müssen auch menschen die nicht oder nicht an allen digitalen Diensten teilnehmen wollen oder können uneingeschränkt zugänglich bleiben.

    • @Andreas
      Du kennst meine Einstellung dazu. Da müssen wir kein neues Fass aufmachen. Sich helfen zu lassen ist keine Schande.

  3. Nur mal so der Gedanke, gibt in Deutschland sicherlich nur einen Michael Müller, dessen Name auf dem Ticket steht?

    • Da ich die Angebote der DB aus Prinzip nicht nutze, kann ich nur vermuten, dass außer dem Namen auch andere personenbezogene Daten abgefragt werden. In der Kritik stand ja hauptsächlich die verpflichtende Angabe einer E-Mail-Adresse. Darauf verzichtet die DB jetzt, bzw. dürfte es optional machen.

      Ein weiteres Thema wäre die Personenfeststellung bei einer Ticketkontrolle. Dazu muss man ein amtl. Ausweisdokument mitführen, obwohl es in DE keine Mitführpflicht dafür gibt. Wer ohne Ausweis in die Ticketkontrolle kommt, müsste eigentlich erkennungsdienstlich behandelt werden. Da wird sich die zuständige Bundespolizei bestimmt sehr freuen. 😉

      • „obwohl es in DE keine Mitführpflicht dafür gibt“

        Das verstehe ich nicht: es ist mir dadurch nicht verboten mein Ausweis mitzuführen. Auf der Fahrkarte steht drauf, dass man einen Ausweis braucht. Das weiß man in der Regel vorher. Es kommt wahrscheinlich nicht besonders häufig vor, dass man spontan (z.B. kaputtes Auto) ein Ticket braucht aber den Ausweis nicht dabei hat.

        Mit dem „Komfort Check-In“ werde ich gar nicht kontrolliert, muss also meinen Ausweis auch nicht vorzeigen. Aber dazu braucht man ein Smartphone, das passt auch nicht jedem.

        • Selbstverständlich kann jeder den Ausweis, der im Übrigen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist, mitführen. Ebenso selbstverständlich kann die DB, im Rahmen der Vertragsfreiheit, eine Regelung treffen, dass ein Ticket nur in Verbindung mit einem amtl. Ausweisdokument gültig ist. Services wie der „Komfort Check-In“ machen die Ticket- und Ausweiskontrolle scheinbar obsolet. Auch das kann die DB nach eigenem Ermessen umsetzen.

          Wie schon angemerkt, nutze ich die Angebote der DB nicht und kümmere mich auch nicht um deren AGB.

          Vielleicht wäre es gar keine schlechte Idee, die Sparpreistickets nur für den „Komfort Check-In“ freizuschalten. Damit wäre einer missbräuchlichen Nutzung ein weiterer Riegel vorgeschoben.

          Woher weiß eigentlich das Kontrollpersonal wer den „Komfort Check-In“ genutzt hat?

  4. Ohne Smartphone ist man aufgrund der zahlreichen Verspätungen bei der Bahn hoffnungslos verloren. Mit der App erfährt man etwas früher welches Gleis (beim Gleis-Lotto) für den Anschlusszug gezogen wurde.

  5. „…ältere Menschen und Personen ohne Smartphone von der Nutzung günstiger Bahntickets ausgeschlossen wurden.“
    Was hat das Alter oder das nicht vorhanden sein eines Smartphone mit „keine emailadresse“ zu tun?

    • Das frage ich mich auch immer. Genau wie das Argument, dass alte Leute benachteiligt werden, wenn man Tickets im Bus nur noch mit der Karte bezahlen kann. Meines Wissens wird die Rente ausschließlich auf Bankkonten ausgezahlt und nicht in bar. Somit fällt doch sogar der Gang zum Bahnautomaten weg.

    • Hallo n1x , warum sollte der kauf eines bahntickets mit _dem Zwang_ verbunden sein, sich irgendwo ein e-Mail-Konto einzurichten?
      Bei personalisierten Tickets reicht das Mitführen eines Lichtbildausweises, bei Fahrscheinen für bestimmte Personengruppen (Schüler, Schwerbehinderte) ebenfalls das Mitführen der entsprechenden legitimation. Beim Erwerb eines nicht-personalisierten Tickets braucht man gar nichts außer einem gültigen zahlungsmittel.
      In anderen Beiträgen hier im Blog wird sich – m. E. ganz zu Recht – aufgeregt wenn z. B. der Gebrauch bestimmter Elektronik mit einer Zwangsregistrierung – meist Nutzername und Passwort , also auch eine e-Mail-Konto ähnliche Struktur – beim Gerätehersteller verbunden wird. Und bei der DB soll das für den einfachen Fahrkartenerwerb in Ordnung sein?
      Doppelmoral .
      Ich will nur das von mir angeben müssen was
      – ich will
      – und was unbedingt _notwendig_ ist.
      Wer mehr von mir verlangt und mir sonst eine allgemein zugängliche Leistung verwehren will gehört öffentlich an den Pranger gestellt.
      so wie hier die Bahn.
      Ist also eine Problematik die weit über die Frage der Diskriminierung von Menschen die bestimmte digitale Dienste oder Geräte nicht nutzen können oder wollen weit hinausgeht.
      Meinen Schuhmacher geht nur meine Schuhgröße was an, wie lang andere Körperteile von mir sind, braucht ihn nicht zu interessieren und da kann er auch nicht einfach sagen „das muß du jetzt angeben sonst verkauf ich Dir keine Schuhe“.
      Datensparsamkeit heißt das Thema und informationelle Selbstbestimmung und Recht auf ein nicht – digitales Leben.

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