Auswertung Umfrage Dezember 2023: Gros der Leser ist für eine Widerspruchslösung bei Organspenden

Eine Widerspruchslösung für Organspenden ist in Deutschland schon seit Jahrzehnten ein Diskussionsthema. Das Ganze kocht alle paar Jahre hoch – bislang hat sich aber nichts getan. 2019 etwa wollte man an eine Umsetzung gehen, auch damals passierte jedoch nichts – da hatten wir dann auch schon eine entsprechende Umfrage. Im Dezember 2023 ist es Zeit für eine Auffrischung des Stimmungsbildes gewesen. Deswegen hatte ich gefragt: Seid ihr für eine Widerspruchslösung bei Organspenden?

Deutschland ist aktuell nämlich ein sogenanntes „Nehmerland“ erhält also mehr Organe aus dem Ausland als von uns an andere Länder gehen. Hierzulande gibt es einen erheblichen Mangel an Spenderorganen. Das liegt eben auch daran, dass man in Deutschland ausdrücklich zustimmen muss, will man Organspender werden. Wer also nicht selbst aktiv wird, ist erst einmal kein Spender. In den meisten EU-Ländern ist das exakt umgekehrt geregelt: Wer nicht explizit widerspricht, der gilt automatisch als Spender.

2019 ging es zuletzt um die „doppelte Widerspruchslösung“. Nach der müsste sich jeder ab 16 Jahren entscheiden, ob er im Falle eines Hirntods zum Organspender werden möchte. Die Entscheidung wäre widerrufbar. Widerspricht man nicht, so wird man als Spender registriert – wobei vor der Organentnahme die nächsten Angehörigen gefragt werden müssten, ob ein schriftlicher Widerspruch oder andere Gründe vorliegen, aus denen von einer Entnahme abzusehen ist. Deshalb eben auch „doppelte Widerspruchslösung“.

Doch wie stehen denn nun unsere Leser dazu? Es haben 4.074 Leser abgestimmt – vielen Dank für die rege Teilnahme! Mehrfachantworten sind nicht möglich gewesen. Dabei haben 75 % (3.056 Stimmen) sich für eine Widerspruchslösung ausgesprochen – also eine erhebliche Mehrheit. 19 % (777 Stimmen) sind allerdings dagegen, was man auch nicht vernachlässigen sollte. Wie immer, so gibt es dann auch noch einige Unentschlossene, welche noch keine klare Meinung haben. Das sind in diesem Fall 6 % (241) Stimmen.

Ich selbst bin für eine Widerspruchslösung, sehe aber da noch nicht, dass diese in Deutschland zeitnah eingeführt wird – schließlich debattiert man darüber in der Politik nun seit fast 50 Jahren, ohne nennenswerte Fortschritte.

Widerspruchslösung bei Organspende:

  • Ich bin dafür. (75%, 3.056 Votes)
  • Ich bin dagegen. (19%, 777 Votes)
  • Unentschlossen (6%, 241 Votes)

Total Voters: 4.074

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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39 Kommentare

  1. Im letzten Blog-Beitrag konnte man aus den Kommentaren entnehmen, dass viele nicht verstanden haben, dass niemand zwangsweise zum Spender wird. Das einzige was man *muss* ist eine Aussage dazu abgeben, ob man spenden will oder nicht.

    • Was viele nicht verstehen, dass es, auch in naher Zukunft, einen Widerspruch im Fall der Fälle sicherzustellen. Bei Autounfällen kommen die Leute fast immer ohne Papiere ins Krankenhaus. Und dann ist nicht mal sichergestellt, dass der Insasse der HAlter des Fahrzeuges ist oder mit diesem in Verbindung steht.

      Die Identität einer solchen Person zweifelsfrei festzustellen dauert. Zu lange.
      Und solange nicht sichergestellt ist, dass Personen die es nicht wollen, auch wirklich sicher nicht Organspender werden, kommt das in meinen Augen nicht in Frage.

      Zumal es einen viel besseren Weg gibt. Jeder der seinen neuen Ausweis abholt, muss festlegen ob er spender sein will oder nicht. Damit steigt die Qute (wenn man von dieser Umfrage ausgeht) schon mal auf 75%. Und nur wer Zugestimmt hat, ist Organspender. Und nur wenn die Idenität sicher festgestellt ist, werden die Organe genutzt. So kommt es zu keiner Fehlentnahme.
      Vorallem wäre diese Lösung auch schnell umgesetzt, wenn das Merkmal in der eID des Ausweises gespeichert wird. Die eID-Server stehen bereitzs, sind für Behörden abfragbat und das zusätzliche Merkmal kostenkünstig eingeplegt. Da brächte man nicht extra was Neues aufbauen.

      Und das ist das Problem in Deutschland. Die einfachen, sicheren und schnellen Lösungen werden überhaupt nicht besprochen. Statt dessen denkt man wieder kompliziert und baut irgendwas teures extra auf. Und das wird dann wahrscheinlich nicht mal sicher sein, wie so oft.

      • „Widerspruchslösung“ heißt doch nicht „Wir wissen nicht, wer die Leiche ist, also ist da auch kein Widerspruch bekannt: Los gehts! Raus mit den Organen! Yeah! Paaaaartyyyy!“.
        Es heißt stattdessen, dass es einen geregelten Weg gibt, zu widersprechen. Zum Beispiel beim Einwohnermeldeamt. Wer keinen Widerspruch hinterlegt, der ist dann Organspender wenn er in Frage kommt. Niemand der Widersprochen hat, kann dann zum Organspender werden, während jetzt durchaus Organspender zu nicht-Spendern werden, weil niemand den Spenderausweis findet oder die Angehörigen den Unterschlagen.

    • Hauptsache, Du hast es falsch verstanden. 😉

      Schauen wir uns einmal die Definition der Widerspruchslösung an:

      „Widerspruchlösung: Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.“

      Quelle: https://www.organspende-info.de/gesetzliche-grundlagen/entscheidungsloesung/

      Eine Widerspruchslösung ist also keine Pflicht zur Abgabe einer Aussage, ob man Organspender werden will oder nicht. Jeder ist hingegen per se Organspender, außer er spricht sich aktiv dagegen aus. Deshalb auch „Widerspruch“, denn das ist die einzige Wahl, die man dann hat. Den Zwang zur Entscheidung, wie Du ihn postulierst, ist in der EU nicht bekannt. Siehe dazu auch die Varianten auf der oben verlinkten Seite.

      • Wie es aktuell ist, ist schon klar. Und eine EU-weite fester Regelung gibt es auch nicht.
        Und den „Zwang“ zur Entscheidung kann man Umsetzen, wenn man will. Zumal diese Lösung die einzige Sichere wäre, als jeden erst einmal zwangsweise per se Organspender zuu machen.

        Und was uns allen bewusst ist, dass Deutschland getrennte Registe bis heute einfach nicht kann.
        Bestes Beispiel ist die Patientenverfügung, Bis heute wir die Patientenverfügung von Menschen nicht berücksichtgigt, weil es einfach nicht sichergestellt ist, dass die auch berücksichtigung findet.
        Nur wenn es angehörige gibt, die davon wissen und es durchsetzen, kannstg Du dir sichersein, dass dein Wille auch wirklich berücksichtigung findet.

        Wenn Deutschland, bzw. die EU es absolut sicherstellen könnte, dass der Wille zum Widerspruch zu 100% berücksichtigt wird, dann würde nichts gegen die Widerspruchslösung sprechen. Das ist aber leider Wunschdenken.

        Und wie gesagt, die Frage „Möchten Sie Organspender sein“ bei der Beantragung / Abholung des Personalausweis würde schon alles lösen. Da müsste es nicht einmal einen Zwang zur Antwort geben, da ja (laut dieser Umfrage) 75% mit ja antworten würden. Jeder der für die Widerspruchslösung ist, antwortet da logischerweise auch mit Ja. Sonst könnte er wohl kaum für diese Lösung sein.
        Und diese Lösung wäre simpel, kostenkünstig, sicher und schnell umsetzbar. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Man könnte ein entsprechend sogar im Gesetz verankern, dass die Karankenkasse vom Organspender dann einen Zuschuss zur Beerdigung geben muss. Das würde die Quote sicher nocheinmal steigern

      • Ja, hast recht, war schlecht forumuliert. Ich hätte meinen letzten Satz mit „… wenn man nicht per se Spender sein will“ beenden müssen.

  2. Wer medizinisch spenden kann und dies nicht tut, soll auch keine Organe erhalten dürfen. Aus.

    • Einzig sinnvolle Lösung

    • Das ist Unfug! Vielleicht sieht diese Person die Sache danach ja anders und wird genau deswegen zum Spender. Chance vertan wenn er wegen sowas tot ist. 😉

    • @Mat : Zitat :“ Aus“

      Wer einen Beitrag mit „Aus“ beendet, der hat m.M.n. eine bezeichnende Diskussionkultur.
      Widerspruch oder andere Meinung oder andere Argumente werden nicht geduldet.

      Aha

    • So ähnlich könnte ich mir auch eine sinnvolle Lösung vorstellen. Zwar etwas milder zb das man mit eigener Bereitschaft bevorzugt wird.

  3. GooglePayFan says:

    2019 beschlossen und seitdem hat sich nichts getan im Hinblick darauf, dass jeder Bürger aufgefordert wird, sich in der Frage zu entscheiden.
    Außer diese lächerlichen Schreiben der Krankenkassen, bei denen dann ein Pappausweis in einem Haufen Werbung versteckt ist.

    Und für die Leute, die glauben, dass die aktuelle, untragbare Situation in Deutschland bedingt durch die konservative Politik der damaligen CDU ist möchte ich sagen, dass es die Grünen waren, die am geschlossensten GEGEN eine vernünftige, fortschrittliche, sinnvolle Widerspruchslösung gestimmt haben!

    • Ich bin bei den Grünen aber stehe bei dieser Entscheidung gar nicht dahinter. Die Pappkarte habe ich durchs iPhone ersetzt. Da hat man ja den Notfallpass.

    • >>Und für die Leute, die glauben, dass die aktuelle, untragbare Situation in Deutschland bedingt durch die konservative Politik der damaligen CDU ist möchte ich sagen, dass es die Grünen waren, die am geschlossensten GEGEN eine vernünftige, fortschrittliche, sinnvolle Widerspruchslösung gestimmt haben!

      Die unionsgeführte Bundesregierung hätte eine Widerspruchslösung auch gegen die Stimmen der Grünen durchsetzen können. Warum haben sie es nicht getan? Man war sich in den eigenen Reihen nicht einig und hat es auf Kosten derer, die dringend ein Spenderorgan benötigen, vernachlässigt. So sieht die Politik der Christlichen Union Deutschlands aus. Fehlt nur noch, dass man dieses Versäumnis der Ampel-Regierung anlastet.

  4. Bartenwetzer says:

    Unabhängig von einer Organspende, die unter bestimmten Voraussetzungen die Organe nicht verwenden kann:
    Es besteht ferner die Möglichkeit, der Anatomie einer Universität z. B. Marburg eine Ganzkörperspende zu machen.

    Die Universität holt den Toten dann im Umkries von ca. 100 km ab.
    Der Spender kann vorher festlegen, wie lange diese Spende nach seinem Tod der Anatomie zur Verfügung steht.
    Danach wird der noch vorhandene Rest eingeäschert und üblicherweise auf dem Urnenfriedhof der Universität beigesetzt.
    Es kann dabei auch ein christliches Begräbnis vereinbart werden mit einem Gottesdienst zu dem Angehörrige und Freunde entsprechend der Festlegung eingeladen werden.
    Die Kosten des Transportes, der Einäscherung und der Beisetzung trägt die Universität.
    Entsprechende Ausweise erhält man von der Universität.

    Damit haben angehende Ärzte die Möglichkeit sich entsprechend gut auf ihre spätere Tätigkeit vorzubereiten.
    Die Angehörigen haben dadurch die Gewissheit, das der späetere Todesfall ihnen keine Kosten verursacht.

  5. Ganz einfache Lösung:
    wer kein Organspender sein will sollte auch kein Organempfänger sein können!

    • Das wäre in der Tat auch eine faire Lösung.

    • Das funktioniert nicht.
      Es müsste eine Karenzzeit geben, in der ein nicht-Spender sich umentscheiden darf. Wie lange soll die sein?
      Sagen wir, ich widerspreche der Organspende. Wenn ich jetzt selbst ein Organ benötige, könnte man tatsächlich sagen, tja Pech gehabt.
      Nun habe ich mich aber erst vor ein paar Wochen oder Monaten dazu entschlossen, selbst Organspender zu sein. Wieviel vorher muss das sein, um selbst Empfangsberechtigt zu sein?
      Ein Jahr? Nee tut mir leid. Sie haben sich erst kürzlich dazu entschieden selbst Organspender zu sein. Karenzzeit verpasst, sie bekommen deshalb kein Spenderorgan.
      Oder andersherum. Ich bekomme eine entsprechende Diagnose und werde erst dann selbst Organspender und trotzdem selbst Empfangsberechtigt zu sein?
      Wo soll man da die Grenze ziehen?

      • Genau da. Wer wusste, dass er eines benötigt und sich dann erst entschließt, sollte keines bekommen. Alle anderen schon.

      • So lange wie man nicht zur Verfügung stand, ist man nach Wecchsel noch gesperrt. Die Zwit beginnt mit dem 18. Geburtstag zu laufen. Es wäre einfach, wenn man mal in die Gänge kommen würde!

    • Vor welchem Gericht sollte ein solches Gesetz standhalten? Spätestens beim EGMR würde es kassiert. Auch das GG hält Artikel parat, die solche Fantastereien einschränken.

    • Ich finde es gut, das diese Thematik zur Diskussion anregt und hier bisher sehr fair diskutiert wird.
      Die Bundesärztekammer hat zum Hirntod eine aktualisierte Fassung ihrer Richtlinie herausgegeben:
      https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/baek-veroeffentlicht-fuenfte-fortschreibung-der-richtlinie-zur-feststellung-des-irreversiblen-hirnfunktionsausfalls-1
      Hier wird auch auf den Prozess eingegangen, wobei hier der Stand der Wissenschaft (nicht mit dem „Stand der Technik“ und „Allgemeinen anerkannten Regeln“ zu verwechseln) zu berücksichtigen ist.
      Ich bin Organspender und natürlich habe ich auch „Angst“ vor dem Tod, aber – genau so wie die vielen Freiwilligen Helfer bei der Feuerwehr, dem THW oder den ganzen anderen Organisationen – sehe ich es als meine persönliche Pflicht an im Fall der Fälle zu helfen, wenn das denn möglich ist.
      Auch wenn ich eine Opt-out Variante bevorzuge, lebt unser demokratisches Sozialsystem auch davon dass es Personen gibt, die „Nein“ sagen. Und es auch dürfen.

    • Du kannst im Organspendeausweis rein schreiben unter welchen Voraussetzungen du spendest. Schreib das einfach rein und gut ist.

  6. Nun ja, jeder nimmt gerne, wenn nötig, aber kaum einer ist bereit zu geben oder auch nur drüber nachzudenken. Das ist das Problem. Bei Widerspruch müsste man drüber nachdenken. Das ist wahrscheinlich zuviel verlangt.

  7. Das wäre, finde ich, ein klassischer Fall für eine Volksabstimmung.
    Persönlich habe ich schon seit Jahrzehnten einen Organspenderausweis im Geldbeutel. In erster Linie deshalb, weil ich auch im Zweifelsfall ein Spenderorgan haben möchte. Da kann ich dann nicht gleichzeitig gegen Organspende sein.

    • Was soll denn eine Volksabstimmung bringen? Sann bleibt es schlimmstenfalls wie jetzt und jeder muss positiv erklären, Spender zu sein (wie ich es bin). Status quo also. Und genau der ist so unerträglich.

  8. Wie verhält sich sowas bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen? Mir wurde gesagt, dass ich auf Grund diverser Erkrankungen weder Blut noch Organe spenden darf. Daher habe ich auch keinen Organspendeausweis.

    Wie ist das dann in Zukunft? Müsste ich dann aktiv widersprechen, um andere Menschen nicht zu gefährden? Und ob das dann wirklich jeder entsprechend verantwortungsvoll handhaben würde?

    • Ich finde gut, dass Du Dir dahingehend Gedanken machst, aber ich würde das wohl nicht. Die Entscheidung, ob die Organe tatsächlich verwendet werden können, treffen letztlich so oder so andere.

    • da werden dann so oder so noch mal Tests gemacht.

    • Ob Du als Spender aus medizinischer Sicht geeignet bist ist doch völlig unabhängig von der Bereitschaft überhaupt spenden zu wollen.

  9. Wird echt mal Zeit. 99,993 % aller Leute interessiert das Thema genau 0. Außer es greift jemand auf. Dann wird sich drüber aufgeregt.

  10. Wie es aktuell ist ist schon klar. Und eine EU-weite fester Regelung gibt es auch nicht.
    Und den „Zwang“ zur Entscheidung kann man Umsetzen, wenn man will. Zumal diese Lösung die einzige Sichere wäre, als jeden erst einmal zwangsweise per se Organspender zuu machen.

    Und was uns allen bewusst istz, dass Deutschland getrennte Registe bis heute einfach nicht kann.
    Bestes Beispiel ist die Patientenverfügung, Bis heute wir die Patientenverfügung von Menschen nicht berücksichtgigt, weil es einfach nicht sichergestellt ist, dass die auch berücksichtigung findet.
    Nur wenn es angehörige gibt, die davon wissen und es durchsetzen, kannstg Du dir sichersein, dass dein Wille auch wirklich berücksichtigung findet.

    Wenn Deutschland, bzw. die EU es absolut sicherstellen könnte, dass der Wille zum Widerspruch zu 100% berücksichtigt wird, dann würde nichts gegen die Widerspruchslösung sprechen. Das ist aber leider Wunschdenken.

    Und wie gesagt, die Frage „Möchten Sie Organspender sein“ bei der Beantragung / Abholung des Personalausweis würde schon alles lösen. Da müsste es nicht einmal einen Zwang zur Antwort geben, da ja (laut dieser Umfrage) 75% mit ja antworten würden. Jeder der für die Widerspruchslösung ist, antwortet da logischerweise auch mit Ja. Sonst könnte er wohl kaum für diese Lösung sein.
    Und diese Lösung wäre simpel, kostenkünstig, sicher und schnell umsetzbar. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Man könnte ein entsprechend sogar im Gesetz verankern, dass die Karankenkasse vom Organspender dann einen Zuschuss zur Beerdigung geben muss. Das würde die Quote sicher nocheinmal steigern

  11. Ich spende auch alles. Einzige Bedingung: Es dürfen nicht alle Teile an eine Person gehen. Schließlich soll kein weiterer Übermensch entstehen.

  12. Martin Fischer says:

    Ich möchte keine Organe spenden und möchte deshalb auch die Widerspruchslösung. Denn dann kann ich meinen Wunsch ein für alle Male festlegen und es gibt keine Zweifel.

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