Auswertung Umfrage August 2023: Google Street View führt nicht zu Verpixelungs-Laune
Google ist generell wieder dabei, sein Material für Street View zu erweitern. Nicht nur 2022, auch 2023 waren dafür erneut die entsprechenden Fahrzeuge in Deutschland unterwegs. In der Juli-Umfrage hier im Blog hatte ich euch daher danach gefragt, ob ihr euer Haus verpixeln lassen wollt. Dabei hat sich herauskristallisiert, dass unter den Abstimmenden wenig Skepsis zu herrschen scheint.
Dabei beobachte ich, dass sich in den Kommentaren, auch zur Umfrage an sich, immer recht verhärtete Fronten ergeben. Meistens halten beide Parteien Monologe und werten die andere Seite herab, was natürlich eine konstruktive Diskussion direkt im Keim erstickt – Internet 2023 nennt man das wohl. So pocht die eine Seite auf Datenschutz und Privatsphäre oder lehnt es subjektiv, das eigene Heim digital für alle erkennbar zu zeigen. Die andere Seite argumentiert, es sei altmodisch, eine moderne Plattform wie Google Street View einzuschränken, die für viele Menschen eine feine Sache sei. Am Ende wirft man sich meistens gegenseitig Ahnungslosigkeit vor.
Aber wie ist denn nun die Stimmung im Blog? Auf die konkrete Frage „Lässt du dein Haus bei Google Street View verpixeln?“ haben 79 % der Abstimmenden, das entspricht 3.804 Votes, mit „Nein.“ geantwortet. Das Gros der Umfrageteilnehmer will hier also nicht tätig werden. Lediglich 12 % bzw. 574 Abstimmende geben an, dass sie zur Verpixelung greifen werden. Bleibt nur noch ein Anteil von 9 % bzw. 434 Abstimmenden, die sich noch unsicher sind.
Insgesamt haben 4.812 Leser an der Umfrage teilgenommen – vielen Dank an alle, die mitgemacht haben. Mehrfachantworten sind naturgemäß nicht möglich gewesen. Meine Vermutung: Ich nehme an, es wird da auch einen erheblichen Unterschied zwischen Eigenheimbesitzern und Mietern, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, geben. Nun denn, habt ihr die Ergebnisse in dieser Form in etwa so erwartet? Zu bedenken ist, dass das natürlich nur ein Stimmungsbarometer einer sehr technikaffinen Leserschaft darstellt.
Lässt du dein Haus bei Google Street View verpixeln?
- Nein. (79%, 3.804 Votes)
- Ja. (12%, 574 Votes)
- Weiß ich noch nicht. (9%, 434 Votes)
Total Voters: 4.812
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Eine vernünftige Diskussion zu führen ist im anonymen Zustand leider nicht möglich. Dafür sind wir nicht reif genug.
Ist aber auch gar nicht nötig…
Was ich wahrnehme ist, dass besonders die extremeren „Meinungen“ oder auch einfach nur Hatespeech mit Klarnamen geschrieben werden. Mein Eindruck ist, dass es vollkommen egal ist ob man anonym oder offen schreibt. Es fehlt einmal die Nähe zum Gegenüber und zum anderen eine Konsequenz die aus schlechtem Verhalten droht.
In einer persönlichen Konversation verhalten sich die Leute vollkommen anders.
Ich kann diese Unsinn mit der Verpixelung von Gebäuden eh nicht verstehen.
Wenn jemand mit eine Kamera durch die Straße läuft und alle Gebäude filmt und das bei Youtube hochlädt, machen die Bewohner in den Haus mal gerade gar nichts daran.
Google müsste rein rechtlich die Verpixelung gar nicht anbieten. Warum? Es ist völlig legal, Fotos von Häusern zu machen, wenn man sich dabei auf öffentlichem Boden befindet. Das heißt: befinde ich mich beispielsweise auf einer öffentlichen Straße, dann darf ich die dortigen Häuser beliebig fotografieren. Die Zustimmung der Eigentümer ist nicht erforderlich und der Eigentümer darf hier nicht einmal widersprechen. Rechtsgrundlage: Panoramafreiheit gemäß § 59 UrhG. Ich habe in meiner Gegend schon einige verpixelte Häuser gesehen. Das gefällt mir nicht. Ich werde diese Häuser nun fotografieren (von einer öffentlichen Straße) und die Bilder dann nachträglich hochladen, nicht nur bei Google, sondern auf allen Portalen, die Straßenansichten anbieten. Es ist mein gutes Recht und es ist legal, auch wenn den Eigentümern das nicht gefallen mag.
Ich glaube ein Großteil derer die, auch hier im Blog, androhen ihr Haus verpixeln zu lassen, werden es entweder aus Unwissenheit oder aus reiner Faulheit nicht tun.
Derselbe Grund übrigens, wieso beim Organspenden unbedingt schnellstens von opt-in zum opt-out Verfahren gewechselt werden sollte.
Ja, und dann im gleichen Zug eine Regelung, dass jemand der aktiv gegen eine Organspende gestimmt hat auch nachrangig auf den Wartelisten bedient wird wenn er selbst auf ein Spenderorgan angewiesen ist.
Und schon hätte sich die Thematik schnell erledigt.
Vollkommen richtig! @elknipso
Das gleiche Konzept könnte man auch bei Street View übernehmen, dass Leute die ihr Haus verpixeln lassen auch keinen Zugriff auf Street View erhalten sollten (sofern die Zuordnung zum Google Account möglich ist).
🙂
Aha, ich habe das Prinzip verstanden!
Wer keine oder nur wenig Steuer zahlt, darf dann das 9€-Ticket nicht subventioniert bekommen, und muss bei Feuerwehr-, Polizei- und Krankenwagen-Rufen runterpriorisiert werden.
lol @ 9 Euro Ticket xD
Wieso eigentlich nicht?
Wer meint, er wäre auf den Staat nicht angewiesen und müsste diesen daher auch nicht mitfinanzieren, der soll auch auf dessen Leistungen verzichten.
Was glaubst du, wie schnell Großunternehmen oder Reiche (300.000€+ Barvermögen) plötzlich Steuern zahlen würden, wenn man Ihnen sagte: „Bisher tun Sie nichts für die Finanzierung. Also schicken wir die Polizei lieber zum Rockfestival.“
„androhen“
Als Eigenheimbesitzer kann ich sagen, die Streetview Bilder sind mir egal.
Mir nicht. Ich mag sie. Mochte auch die von Apple schon. 🙂
könnte sie Diskussion noch nie nachvollziehen. das Haus steht in der Öffentlichkeit und hat Mal gar nichts mit Privatsphäre zu tun. die gleichen Leute könnte auch genauso gut ihr Haus unter einer Plane abdecken lassen die sich eine Verpixelung wünschen.
Und hättest du etwas gegen die Plane? Wenn nicht: Wieso hast du was gegen das verpixeln? 🙂
Das ist ja im Prinzip das gleiche, wie mit Dashcams oder Hauseingangvideoüberwachu g: jeder darf dich auf der Straße sehen, filmen darf man dich aber nicht.
Und
Mal eine rechtliche Frage zur ganzen Thematik weil ich es wirklich nicht weiß:
Fällt denn eine Gebäudefassade wirklich unter den Datenschutz? Dinge die ich öffentlich einsehen kann bzw. nicht einer Person zuordnen kann werden doch vom Datenschutz gar nicht erfasst oder? Wenn jemand einen passenden Paragrafen hat wäre das echt interessant.
Stichwort: Panoramafreiheit