ARD und ZDF wollen zeitgesteuerte Abrufbarkeit von Medien im Netz

Der Arbeitskreis der Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF hat auf seiner Sitzung in Bremen die von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassenen technischen Jugendschutzprogramme kritisiert. Die Kommission für Jugendmedienschutz ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten bundesweiten Fernsehen sowie im Internet.

ardzdf

Nach Ansicht der Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF gaukeln die jetzigen Sperren eine falsche Sicherheit vor. Deshalb fordert der Arbeitskreis diese technischen Programme auszusetzen, da sie zurzeit nur Vorteile für die kommerziellen Anbieter hätten und nicht dem Jugendschutz dienten, wie man in einer Pressemitteilung mitteilt.

Die derzeitige Gesetzeslage erlaube es Anbietern von Webseiten, dass sie Angebote mit jugendgefährdendem Inhalt (auch FSK 18) rund um die Uhr freischalten dürfen, wenn sie ihre Seiten lediglich für ein von der KJM anerkanntes Jugendschutzprogramm gekennzeichnet haben.

Auch andere Surf-Möglichkeiten, wie etwa über Smartphones oder Apps, sind ungeschützt. Kinder können deshalb nun noch leichter auf Inhalte im Netz stoßen, die für sie entwicklungsbeeinträchtigend sein können. „Es geht dabei um den Schutz unserer Kinder“, erklärte die Vorsitzende des Arbeitskreises, Carola Witt vom Norddeutschen Rundfunk.

Die zeitgesteuerte Abrufbarkeit von Medieninhalten, so wie es ARD und ZDF praktizieren, sei immer noch die effizienteste Möglichkeit für Jugendmedienschutz im Internet, so Witt.

Wie ich das verstehe, stößt man sich an den derzeitigen Lösungen der Kommission für Jugendmedienschutz und findet findet das eigene Modell praktischer – könnte heißen, dass man sich als Erwachsener ausweisen muss, alternativ sind bestimmte Medien erst ab 22 Uhr zu sehen – zumindest, wenn es nach dem Arbeitskreis der Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF geht. Aber – es handelt sich hier ja lediglich um Kritik am bestehenden System, mehr nicht.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Überführung des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks in Pay-TV wäre der richtige Schritt – jeder der die Dienstleistung will, soll sie nutzen – aber die Drohbriefe, die jetzt rumgehen, die Gerichtsvollzieher, die Menschen nach der Zwangsanmeldung zur Zwangszahlung drängen, ist eine Schande.
    Diese ganzen technischen Gimicks sind reine Besitzstandswahrung, 1/3 der GEZ Zahlungen gehen in Pensionen der Angestellten – diese Pensionen haben eine Rendite von 7% und mehr … Für Normalsterbliche völlig unmöglich so eine Rendite bei einer Versicherung zu bekommen. Das ist der Grund, dass die Verantwortlichen daran festhalten – nicht weil es eine Demokratieabgabe ist.
    Es ist wichtig, sowas im Kopf zu haben, wenn die Öffentlich Rechtlichen mit „Reformen“ im technischen Bereich, die eigentliche Diskussion verhindern wollen: dass es verfassungswidrig ist, Menschen eine Dienstleistung aufzwingen, ob sie sie wollen oder nicht.

  2. direkt mal auf x-irgendwas.xxx gehen und paar Gruppen/Tier/Skat Pornos reinziehen in der Zwischenzeit …. ob man es begreift das das Internet keine Grenze um Deutschland hat ?

  3. Ich sage nur……Deutschland und die Unfähigkeit der Behörden den E-Perso sinnvoll im Alltag einzusetzen….

  4. michael_cgn says:

    Der sogenannte Jugendschutz ist vor allem eine Arbeitsbeschäftigungsmaßnahme für Beamte im Leerlauf. Wer nix wird … wird halt das.

    Mit Jugendschutz hatten diese Paragraphen natürlich nie was zu tun … auch wenn es sicher da besorgte Eltern gibt … etwa so, wie jetzt in Baden-Würtemberg, wo Kinder im Unterricht erfahren sollen, das es sowas komisches wie Homosexuelle gibt.
    Da sind Einige natürlich total außer sich, dass die Kleinen nicht mehr die Geschichte von Klapperstorch hören und ihre Aufklärung ganz natürlich auf der Straße erfolgt, so wie es immer gut wahr.

    Ist es wirklich zuviel verlangt, wenn man sich statt diesem Humbug für eine vernünftige Sexualerziehung- und Aufklärung anstrengt, die Kinder anständig erzieht und auf die Gefahren hinweist, ihnen klar macht, das Pornos eine Art SEX Märchen sind und so gar nichts mit der wahren Liebe zu tun haben. Sowenig wie Superman und Iron-Men mit der Wirklichkeit zu tun haben.

    Nee, dann lieber solche Schrottgesetze, dann sind immer die Anderen schuld.

  5. Denkt denn keiner an die Kinder

  6. Came here for the comments – was not disappointed. 🙂 Wie manche jeden Artikel, der etwas im entferntesten mit ÖR zu tun hat, krampfhaft auf das Thema GEZ zurückführen. Leute, das ist doch schon krank.

  7. Ich denke die meiste haben Caschys Artikel nicht gelesen, ARD ZDF und Jugendschutz reichen ja auch als Schlagwort … armselig
    Was da teilweise so bei den Privaten gesendet wird ist garantiert nicht Kinder/Jugendgerecht, aber das interessiert ja seit Jahren niemanden.

  8. Kopf->Tisch

    Als ob klein Kevin sein Smartphone nicht auch um 23 Uhr unter der Bettdecke benutzen kann.
    Und ansonsten steht ihm eh das restliche Internet zu Verfügung.

  9. Peinlich, peinlich – ARD und ZDF stützen ihre Pressemitteilung auf Falschinformationen:

    – Es gibt von den Betreibern anerkannter Jugendschutzprogramme längst auch Jugendschutzprogramme für Smartphones („Child Protect“ von Vodafone und JusProg e.V. für Android und „Surfgarten“ von der Deutschen Telekom für iPhone und iPad – jeweils kostenfrei nutzbar für Kunden aller Telefonprovider, Download in den jeweiligen App-Stores)

    – Es ist schlicht juristisch falsch, dass „entwicklungsgefährdende“ Inhalte wegen der Jugendschutzprogramme keine Altersverifikation mehr brauchen. Diese Inhalte sind nach § 4.1 (absolut verboten) und 4.2 (z.B. einfache Pornografie) weiterhin entweder unzulässig oder nur hinter einem strengen Altersverifikationssystem (AVS) in Deutschland erlaubt. Die sogenannte Privilegierung durch die Anerkennung von Jugendschutzprogrammen bezieht sich lediglich auf „entwicklungsbeeinträchtigende“ Inhalte (§ 5 JMStV). Das sind deutlich schwächere Inhalte, die übrigens in allen anderen Ländern der EU und des westlichen Kulturkreises für Kinder aller Altersstufen legal zugänglich sind.

    – ARD und ZDF finden, die Jugendschutzprogramme würden den Eltern nur Sicherheit vorgaukeln. Tatsächlich gaukeln jedoch ARD und ZDF den Eltern und auch der Politik Sicherheit vor, wenn sie den Tatort ab 20 Uhr in die Mediathek stellen und so tun als sei das effektiver Jugendschutz – aber Kinderpornos, Pornovideotheken, Uncut-Videos, Gewalt-Spiele etc. aus dem Ausland sind weiterhin mit nur einem Klick im Kinderzimmer. Übrigens gibt es nicht mal eine Sprachbarriere: Youporn schaltet automatisch auf Deutsch und die Uncut-Inhalte gibt es aus Österreich.

    Meinungen soll ja jeder haben wie er will, aber wenigstens die wichtigsten Fakten sollten doch stimmen in so einer Pressemitteilung der Öffentlich-Rechtlichen.

    ARD und ZDF täten jedenfalls gut daran, statt mit Fehlinfos gegen Jugendschutzprogramme zu schießen, um die eigene für Millionen von Euros (warum auch immer so teuer) installlierte Sendezeitbeschränkung zu rechtfertigen, sich aktiv für die Verbreitung von Jugendschutzprogrammen einzusetzen. Dann brauchen sie auch nicht mehr über mangelnde Verbreitung maulen.

    Medienpädagogische Erziehung und als technische Unterstützung der Eltern, Schulen etc. gute Jugendschutzprogramme – etwas Effektiveres gibt es derzeit nicht zum Schutz der Kinder und Jugendlichen im weltweiten Internet.

    P.S. Und falls sich jemand wieder Sorge um Zensur macht: Eltern haben bei JSP alle Entscheidungen in der Hand. Sie können installieren, deinstallieren und selbst White- und Blacklisten führen, die die Einstellungen der JSP-Betreiber überschreiben. JSP sind ein kostenloses Angebot für Eltern, keine Pflicht. Wer lieber ständig neben seinem Kind sitzt oder das Thema anders (z-B. in Gesprächen) angeht, der kann, darf und soll das gern so tun!

  10. … und ein kleiner Nachtrag: Während sich die Jugendschutzbeauftragten der ARD aus durchsichtigem Eigeninteresse mit sachlicher Falschinformation gegen Jugendschutzprogramme ereifern, fordert http://www.daserste.de in einem Beitrag des Mittagsmagazins unter dem Titel „So gehen Ihre Kinder sicher online“ sogar zur Nutzung von Jugendschutzprogrammen auf

    Zitat von daserste.de:
    „Nutzen Sie Filterprogramme. Sie helfen Ihnen, Ihr Kind vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen. Derzeit gibt es zwei von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geprüfte Jugendschutzprogramme: Die Kinderschutz-Software der Deutschen Telekom (www.telekom.de/kinderschutz) und das Jugendschtuzprogamm (www.jugendschutzprogramm.de).“

    http://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/2013/jugendschutz-internet-filtersoftware-filterprogramme-100.html

    … da sollten die Jugendschutzbeauftragten der ARD wohl mal bei ihren eigenen Redakteuren Nachhilfeunterricht in Sachen Jugendschutz nehmen.

  11. hans feter priedrich says:

    ja, extrem effizient. die naheliegenste lösung ist halt nicht immer die beste.

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