Android Emergency Live Video: In Deutschland noch extrem eingeschränkt

Wir berichteten gestern darüber: Android Emergency Live Video startet in Deutschland. Mit Android Emergency Live Video lassen sich während eines Notrufs visuelle Informationen direkt an die Rettungskräfte übermitteln. Oft ist es unter Stress ja gar nicht so leicht, die Lage exakt in Worte zu fassen, egal ob beim Autounfall oder einem medizinischen Vorfall.

Ein Live-Bild hilft den Helfern eventuell, die Situation zügiger einzuschätzen. Der Ablauf ist simpel gestrickt und benötigt keine Einrichtung vorab. Während des Gesprächs oder SMS-Austauschs mit der Notrufzentrale kann der Disponent eine Anfrage auf das Smartphone senden, um das Videobild freizugeben. Bestätigt der Anrufer das kurz per Fingertipp, geht die sichere Übertragung der Kamera los. Die Rettungskräfte können so beispielsweise lebensrettende Maßnahmen wie eine Wiederbelebung visuell begleiten, bis Hilfe eintrifft.

Positiv zu bewerten ist sicher, dass das Ganze auch in Deutschland gestartet ist. Allerdings habe ich mich da mal schlau gemacht, in welchen Gebieten das derzeit möglich ist. Und, nun ja, es ist wirklich kaum verbreitet. Die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind derzeit am Start. Bleibt zu hoffen, dass das Ganze noch stark erweitert wird.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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19 Kommentare

  1. Wer mit gezücktem Handy filmend an der Unfallstelle steht, ist von einem Gaffer sicher sehr schwer zu unterscheiden.

    • Nicht wenn man die verunfallte bzw. abgestochene Person ist 😉

      • wie kommt man denn ausgerechnet auf abgestochen?
        laut kurzrecherche gibt es geschätzt 79 messerangriffe in deutschland pro tag. und 80000 notrufe pro tag! quasi alles andere außer vllt flugzeugabstürze ist eher ein fall für so ein notfallvideo als ausgerechnet messer 😀

        • Da hat dich aber jemand fein getriggert.

          Und 80 ‚Messerangriffe‘ pro Tag kleinzureden mit dem Vergleich zu Flugzeugabstürzen ist auch massiv wild.

          • weil’s nun mal n witz ist. da muss ich nichts kleinreden. die zahl ist klein.

            • Es ist wahrscheinlicher im Lotto zu gewinnen als in Deutschland „abgestochen“ zu werden. Es ist tatsächlich ein unverhältnismäßig im öffentlichen Bild diskutiertes Problem. Genauso wie es ständig ums Bürgergeld geht und für die Verteidigung wird jährlich demnächst 5% des BIP ausgegeben und die Leute stören sich höchstens an Wehrpflicht, obwohl wir ja sogar das Grundrecht auf Verweigerung aus Gewissensgründen haben. Die Prioritäten sind so komisch und gehen immer in die gleiche Richtung, es liegt einfach nahe, dass da Aufmerksamkeit von Algorithmen gesteuert wird.
              So wie auf ex Twitter plötzlich alles voller EU Kritik ist seit es ein Bußgeld geben soll, alles nur Zufälle.

    • Damit die Rettungskräfte einen Eindruck bekommen reicht vermutlich ein kurzer Blick. Die Gaffer werden wahrscheinlich weiter filmen. Außerdem werden Gaffer eher selten beim Filmen Erste Hilfe Maßnahmen ergreifen.

      Aber ich kann die Bedenken schon verstehen, ich möchte auch nicht für einen Gaffer gehalten werden. Die Videoanfrage ist optional, Hauptsache die Rettungskräfte werden verständigt!

    • wenn man als ersthelfer mit dem notruf telefoniert kann einem doch nichts passieren? wenn die polizei schon da wäre, müsste man ja nicht mehr mit dem notruf telefonieren.
      also wo ist das problem?

      • Nachgeschaut, Opfer oder Staatsanwaltschaft müssen anzeigen/prüfen, ob solche „Gaffer“ verfolgt werden.
        Ist man Ersthelfer, würde man meiner Meinung nach keine Probleme bekommen, weil man mit seinem Video hilft und nicht gafft. Paragraph 201a StGB

    • naja du bist ja mit der Leitzentrale verbunden. Da sollte schnell Klarheit geschaffen werden, dass man kein Gaffer ist, sondern der Rettungszentrale ein Bild vom geschehen/betroffenen machen möchte.

  2. >> Die Stadt Freiburg und der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sind derzeit am Start.

    Die Integrierte Leitstelle (ILS) in Freiburg i. Br. ist einer der Endpunkte für den AML-Dienst (Advanced Mobile Location) und spielt eine zentrale Rolle. Die ILS Freiburg hält die Daten des AML-Dienstes für alle anderen Leitstellen in DE bereit und leitet die Notrufe an die örtlich zuständige Leitstelle weiter.

    Es stellt also, nicht wie im Beitrag dargestellt, eine Einschränkung dar, da jede örtlich zuständige Leitstelle auf die Daten zugreifen kann.

    • Wurde mir auf direkte Nachfrage so nicht dargestellt.

      • Durchaus verständlich, wenn dein Gesprächspartner in Freiburg so antwortet. Er weiß ja nicht, wie die anderen Leitstellen ausgestattet sind und ob sie zur Abfrage der bereitgestellten AML-Daten samt der neuen Videofunktion fähig sind.

        Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind in DE eben Sache der Länder. Da kann Föderalismus schon mal zum Hemmschuh werden, weil z. B. das Rettungsdienstgesetz in Hessen was anderes ist als das in Baden-Württemberg oder Berlin.

        Die ILS in Freiburg ist vermutlich eine der fortschrittlichsten in DE.

        • Das teilte man mir aus den USA so mit, weil Google eben nicht von flächendeckendem Kram sprach, sondern eben nur die genannten Bereiche nannte. Und die sollten es ja eigentlich besser wissen, da sie diesen Service anbieten / unterstützen. Schräg, schräg.

          • >> Das teilte man mir aus den USA so mit, …

            Was auch verständlich ist. Google stellt den Dienst bereit und macht ihn für die nationalen AML-Endpunkte verfügbar. Was die daraus machen, kann Google nicht vorgeben.

            Der erste nationale Endpunkt in DE war die ILS in Freiburg. Einen weiteren nationalen AML-Endpunkt soll die Feuerwehr Berlin betreiben. Ob es weitere nationale AML-Endpunkte in DE gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

            Einer PM der Stadt Versmold vom 04.08.2020 habe ich entnommen, dass die dortige Kreisleitstelle auch in der Lage ist AML zu nutzen. Ob es sich dabei lediglich um die Anbindung an die vorhandenen AML-Endpunkte handelt oder ob ein eigener AML-Endpunkt betrieben wird, müsste man erfragen.

            https://www.versmold.de/de/aktuelles/meldungen/2020/Notrufe-orten.php

            Angeblich sollen alle ca. 234 Leitstellen in DE in der Lage sein, den AML-Dienst zu nutzen. Über die dafür notwendige Datenverbindung sollte es auch möglich sein, die Videoübertragung anzustoßen. Dann könnte es durchaus flächendeckend sein, auch wenn Google „nicht von flächendeckendem Kram sprach“.

            Vielleicht einfach mal nachrecherchieren. 😉

            • Ich habe kein Listing über die Orte mit Videodienst, die über Freiburg funken, meine weitere Anfrage diesbezüglich ist offen. Google sprach auch weder von flächendeckend oder punktuell, sondern tatsächlich explizit von „The city of Freiburg and the district of Breisgau-Hochschwarzwald“.

              • Meines Wissens war Freiburg die erste ILS in DE. Vermutlich bezieht sich die Aussage von Google darauf?

                Andernorts betreiben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst noch eigene Leitstellen. Das ist eben von den Katastrophenschutzgesetzen der Länder abhängig.

                Bin gespannt, was die weitere Anfrage ergibt. Vielleicht ist es besser als man für deutsche Verhältnisse denken könnte?

  3. In diesem Zusammenhang: Gibt es im Mobilfunk oder Festnetz eigentlich (noch) „echte“ Videotelefonie, so direkt über die „Leitung“ des Telefonanbieters?
    „Früher“ vor ~20 Jahren war das eher exotisch weil teuer, und heute beispielsweise unter iOS wird (eher unmerklich) Video zu FaceTime, so wie SMS zu iMessage.

    • >> „Früher“ vor ~20 Jahren war das eher exotisch weil teuer,…

      Ich würde sagen, deshalb bieten es die Netzbetreiber nicht mehr an. Heute gibt es andere Möglichkeiten zur Videotelefonie, die nahezu jedes Smartphone nutzen kann. Videotelefonie im Festnetz, so wie früher, scheint es nicht mehr zu geben. Die meisten Festnetzanschlüsse sind ja IP-basiert. Mit dem richtigen Endgerät können damit auch die vorhandenen Dienste und Programme zur Videotelefonie genutzt werden.

      Um zur Notruffunktion mit Standortübermittlung und evtl. Emergency Live Video zurückzukommen. Das funktioniert nur mit einem entsprechenden Smartphone. Heißt ja auch „Advanced Mobile Location Service“.

      Wer genauer wissen will, wie das funktioniert und ob es dem Datenschutz gerecht wird, kann es schnell im Internet herausfinden.

      Beim Absetzen eines Notrufs über Festnetz wird nur die Rufnummer übertragen. Auch, wenn vom Anrufer explizit die Rufnummernunterdrückung aktiviert wurde. Diese wird bei der Anwahl von Notrufnummern (110, 112) ignoriert. Anonym Polizei oder Feuerwehr alarmieren funktioniert nicht. Missbräuchliche Verwendung des Notrufs ist in DE gem. §145 StGB strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

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