Amazon: Verträge mit Verlegern werden gelockert; empfindliche Strafe möglich

Amazon, E-Book-Verleger und die Wettbewerbskommission der Europäischen Union. Eine lange Geschichte, die nun offenbar erst einmal zu den Akten gelegt wird. Bereits 2015 nahm die Kommission Amazon in die Mangel, prüfte die Vertriebsvereinbarungen für E-Books. So verlangte Amazon von den Verlagen beispielsweise Informationen, wenn Mitbewerber andere Konditionen erhielten. Die Klauseln betrafen nicht nur die Preisgestaltung, sondern auch viele Aspekte, die ein Wettbewerber nutzen kann, um sich von Amazon abzuheben, etwa andere Geschäfts- oder Vertriebsmodelle, innovative E-Books oder Sonderangebote. Damals begann man mit der Prüfung dieser und anderer Klauseln, da man davon ausging, dass sie den Wettbewerb beschränken können.

Die Kommission vertrat die Auffassung, dass es anderen E-Book-Händlern durch derartige Klauseln erschwert wird, sich im Wettbewerb mit Amazon zu behaupten, da dadurch die Möglichkeiten und Anreize der Verleger und Wettbewerber verringert werden, neue und innovative E-Books und andere Vertriebsdienstleistungen zu entwickeln, wie es in der Mitteilung heißt.

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Amazon hat nun die Bedenken der Kommission ausgeräumt, da man sich zu folgenden Punkten verpflichtet hat:

Amazon
  • Amazon setzt keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon vergleichbare preisliche und nichtpreisliche Konditionen anzubieten wie jene, die den Wettbewerbern von Amazon angeboten werden, und keine Klauseln durch, die Verlage verpflichten, Amazon über solche Konditionen zu informieren. Von den Verpflichtungen betroffen sind vor allem die Bedingungen im Zusammenhang mit alternativen/neuen Geschäftsmodellen Veröffentlichungsdatum und E-Book-Katalog, Merkmalen von E-Books, Sonderangeboten, Agenturpreis, Agenturprovision und Großhandelspreis.
  • Amazon ermöglicht es Verlagen, E-Book-Verträge zu beenden, die eine Klausel enthalten, die Preisnachlässe für E-Books mit dem Einzelhandelspreis eines bestimmten E-Books auf einer konkurrierenden Plattform verbindet („Discount Pool Provision“). Verlage haben das Recht, diese Verträge innerhalb einer Frist von 120 Tagen schriftlich zu kündigen.
  • Amazon nimmt in neue E-Book-Verträge mit Verlagen keine der obengenannten Klauseln, einschließlich „Discount Pool Provision“, auf.

Die Verpflichtungen gelten laut der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren und beziehen sich auf sämtliche E-Books in allen Sprachen, die von Amazon im europäischen Wirtschaftsraum vertrieben werden. Sollte Amazon sich nicht an die Verpflichtungen halten, könnte die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10 % des Jahresgesamtumsatzes des Unternehmens verhängen, ohne einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften nachweisen zu müssen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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2 Kommentare

  1. Und auf so einen Scheiß läßt sich amazon echt ein?

    Ist ja schlimm sowas!
    Da muß man sich nicht wundern, wenn es in EU immer weiter bergab geht ….

  2. Stückgold says:

    Endlich zeigt die EU mal Zähne, das sind die Punkte, mit denen die EU gewinnt! Als nächstes Google und Facebook wegen der Verstöße gegen den Datenschutz + Durchsetzung von Steuerzahlungen (mehr als ein Promille wie jetzt!!).

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