Amazon Prime Video: Über 140.000 Nutzer beteiligen sich an der Sammelklage, Termin noch offen


Das Thema Amazon Prime Video und die nachträglich eingeführte Werbung dürfte den meisten noch im Gedächtnis sein. Bekanntlich hatte das Unternehmen am 5. Februar 2024 hierzulande Werbeeinblendungen gestartet. Das Ganze passierte ohne aktive Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kunden, eine E-Mail im Vorfeld musste als Info reichen.

Wer werbefrei weiterschauen wollte, wurde mit monatlichen Zusatzkosten von 2,99 Euro zur Kasse gebeten. Genau dieses Vorgehen schmeckte der Verbraucherzentrale Sachsen gar nicht, weshalb man juristisch dagegen vorgeht.

Das Ziel der Klage? Die Geschädigten sollen einen Teil der Gebühren zurückerhalten, da die einseitige Vertragsänderung ohne Zustimmung nach Ansicht der Verbraucherschützer und vieler Rechtsexperten rechtswidrig war. Das Klageregister ist geöffnet und wer betroffen ist, kann sich dort eintragen.

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass das Interesse groß ist, denn mittlerweile haben sich 142.958 Amazon-Kunden der Klage angeschlossen. Allerdings gibt es noch immer keinen Termin.

Seitens der Verbraucherzentrale Sachsen heißt es: „Wir warten auch ungeduldig auf den Gerichtstermin. Wann dieser stattfindet, können wir aber leider nicht beeinflussen.“ Neben der Abhilfeklage für die Nutzer läuft auch eine Abschöpfungsklage, um die durch die Maßnahme erzielten Gewinne des Konzerns einzukassieren.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Welchen Teil der Gebühren, allgemein von Prime, oder nur Leute welche so blöd waren und die 3 € extra bezahlt haben?

    • Bevor ich Werbung gucke, zahle ich lieber 3€ extra.

    • Den Anteil, den Amazon zusätzlich kassiert hat, egal ob über das „Zusatzabo“ oder die (unrechtmäßigen) Einnahmen aus den Werbespots.

      Amazon hat nach Ansicht der VZ unrechtmäßig die Bedingungen für das Prime-Videostreaming geändert.

      Um die ursprünglich abgeschlossene Vertragsleistung „werbefreies Streaming“ aufrecht zu erhalten, war man also „gezwungen“, Amazon direkt (Zusatzabo) mehr Geld zu geben. Und wer sich dem nicht gebeugt hat, musste eben Werbespots „erdulden“, die für Amazon auch (indirekt) Geld wert sein dürften. Beide Gewinne möchte die Verbraucherzentrale abschöpfen.

      Die FAQ der Verbraucherzentrale Sachsen ( https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/faq/vertraege-reklamation/amazon-sammelklage-faq-und-ausfuellhilfe-95864 ) sieht einen Anspruch für alle, die vor dem 5. Februar 2024 ein Amazon-Prime-Konto hatten, das mindestens bis zum 6. Februar 2024 lief.

      Nach Auffassung der VZ sind alle zur Sammelklage berechtigt, die das „2,99€-Zusatzabo“ abgeschlossen oder nicht abgeschlossen haben, sowie diejenigen, die nicht einmal wussten, dass man mit Amazon Prime auch Video streamen kann. Für letzteres fehlt mir aber eine klarer Gedanke, wie man aus der Einschränkung einer unbekannten Funktion einen Entschädigungsanspruch konstruieren kann.

  2. Naja so groß ist das Interesse noch nicht. Bisher haben ja nichmal 1% der deutschen Kunden daran teilgenommen.
    Klar 140.000 Kunden ist viel, aber bei der Gesamtzahl von 17 Millionen, ist das doch eher wenig.

    • Der große Teil der Kunden bekommt es halt nicht mit. Ist wie bei Eventim und deren unrechtmäßige Einbehaltung von Gebühren bei Konzertabsage. Ein großer Teil wird aber sicher auch einfach zu faul sein, um aktiv zu werden. Und ein Teil wird sich sicher auch vor Konsequenzen seitens Amazon fürchten. Scheint ja für viele nach wie vor das Nonplusultra an Online-Shops zu sein, für mich völlig unverständlich, weil im Prinzip vom Sortiment mehr und mehr ein Temu Klon.

  3. Wurde die Werbung denn vor Ablauf des jeweiligen Abo-Zeitraums angezeigt oder hatten alle Kunden die Möglichkeit rechtzeitig zu kündigen?

    • Ohne die Antwort zu wissen, stelle ich mir die Frage ob die Verbraucherzentrale dann so ein riesiges Fass aufmachen würde, wenn da nicht mächtig etwas schief gelaufen wäre? 😐

      „Oh ja, stimmt, war alles rechtens. Ja gut, tausende Euro für nichts verbrannt. Who cares?!“

    • Mein Prime-Abo verlängert sich im Juli und ich bin mir relativ sicher, dass ich bereits vorher Werbung eingespielt bekommen habe, also noch in meinem bereits laufenden Prime-Jahr. Letztlich geht es ja darum, dass Amazon einseitig die Bedingungen geändert hat ohne die Zustimmung/ Ablehnung des Kunden einzuholen. Ein Schweigen wurde quasi als „Ja“ interpretiert und das ist rechtlich wohl nicht zulässig. Ja die Kunden wurden informiert und man konnte wohl sogar per Sonderkündigung raus und hätte sein Geld anteilig zurückbekommen. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass ist juristische Wortklauberei aber ganz ehrlich wenn es andersrum wäre hätte Amazon wohl auch kein Problem sich auf diese Haarspalterei zu berufen. Warum also sollte der Kunde das dann Amazon durchgehen lassen?

    • Als Kunde muss man gar nichts. Wenn Amazon den Vertrag ändern will, braucht es die Zustimmung beider Seiten andernfalls hat Amazon zu kündigen, nicht der Kunde.

  4. Ich hatte mich damals auch geärgert aber dann letztlich gar keine Werbung gesehen. Nur irgendwann mal bei einer neueren Serie. Für mich sah das so aus, als hätten sie einfach nur bei neuem Content – ab dem Stichtag – Werbung gezeigt. Das war für mich so halb okay. Aber einfach so, ohne Zustimmung kundenseitig den Vertrag zu verschlechtern, das geht gar nicht, da bekommen sie zurecht einen auf den Deckel.

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