Amazon Prime Video: Ihr kauft nur eine Lizenz, nicht den Content

Wer bei Amazon im digitalen Shop einen Film oder eine Serie kauft, dem gehört der Inhalt an sich nicht. Vielmehr erwirbt derjenige damit eine eingeschränkte Nutzungslizenz. So könnten Inhalte rein theoretisch in Zukunft auch wieder wegfallen. Daran störte sich eine US-Amerikanerin und verklagte den Online-Riesen.

Eingereicht wurde die Klage bereits im April 2020. Amazon strebt nun eine Abweisung der Sammelklage an, die für alle Nutzer gelten soll, die ab dem 25. April 2020 im digitalen Shop von Amazon Filme oder Serien gekauft haben. Laut Amazon weise man in seinen Nutzungsbedingungen deutlich darauf hin, dass nur eine Lizenz erworben werde. Auch sei dort vermerkt, dass der Zugriff auf Inhalte entfallen könnte, wenn ein Partner Amazon die Lizenz entziehe.

Gleichzeitig vermerkt der Händler, dass die Klagende allerdings keinerlei Schaden erlitten habe. Alle ihre Inhalte seien nach wie vor vorhanden. Und seit dem Einreichen der Klage habe sie 13 neue Filme bzw. Serien im digitalen Shop erworben. Daher ziele die Klage auf ein unwahrscheinliches, hypothetisches Szenario ab und sei abzuweisen.

Wie seht ihr das? Meiner Ansicht nach sollte man sich beim Kauf digitaler Inhalte immer der Tatsache bewusst sein, dass einem der Zugriff entzogen werden könnte – Anbieter können pleitegehen, Lizenzen auslaufen. Allerdings ist es bei einem Riesen wie Amazon eher unwahrscheinlich, dass solche Extremfälle eintreten. Und streng genommen darf man auch die auf einer Disc enthaltenen Inhalte nicht uneingeschränkt nutzen. Schließlich ist es auch dort untersagt, etwa die Disc für kommerzielle Vorführungen des Filmmaterials zu nutzen oder den Inhalt abseits des Rechts auf Privatkopie zu vervielfältigen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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89 Kommentare

  1. Wenn ich ein Buch für Kindle kaufe (ebenfalls sofort und jederzeit verfügbar), kann ich es ja auch lesen, solange mein Amazon-Konto besteht. Warum das bei Filmen anders sein sollte, leuchtet mir nicht ein. Eigentlich bin ich sogar der Meinung, dass digitale Güter vererbbar sein müssten.

  2. Ich wäge immer ab. Wenn ich mir einen Gegenstand kaufe muss ich den auch Lagern, Pflegen und irgendwann entsorgen.

  3. „Wie seht ihr das?“

    Es ist mir egal.

    Als ich vor vielen Jahren meinen ersten Film bei Amazon kaufte war mir bewusst, dass Amazon mir den jederzeit wieder entziehen könnte. Ist nicht geschehen. Jetzt habe ich einen Berg an günstig gekauften Filmen bei Apple und Amazon herum liegen, inkl. 4K Dolby Vision. Wenn die irgendwann einmal wg. Lizenzgedöns weg sein sollten: Be it. Bis dahin hätte ich schon 3x neu kaufen müssen, wogegen mir Apple die kostenlos auf die jeweils beste Qualität upgradet.

    Die Frage ist eher, ob man Filme überhaupt kaufen müsste. Ich kaufe Filme eigentlich nur, wenn ich weiß, dass ich sie häufiger schaue und der Kauf günstiger wäre als das Leihen. Es gibt aber immer wieder Kaufangebote für unter 4€ und damit auf dem Level des Leihens. Dann kaufe ich, anstatt zu leihen.

    Insgesamt ist mir das aber alles recht egal. Disney+ hat quasi für einen Appel und ein Ei meine bei Amazon gekauften Marvel- und Star Wars-Filme obsolet gemacht, weil ich sie dort in 4K HDR für wenige Euro schauen kann. Prime und Netflix überschütten mich mit Material. Amazon kommt ständig mit 99-Cent-Ausleihangeboten daher, die dann freilich ungeschaut auslaufen, weil ich nicht endlos Zeit habe. PS4, Switch und der Wii-Backlog möchten ja auch noch beachtet werden… Filme kaufen bringt also nicht viel.

    Falls die Lizenz ausläuft, was in all den Jahren nicht geschehen ist, würde ich es vermutlich nur bei den Filmen bemerken, die ich immer „zwischen den Jahren“ schaue. Und wie wahrscheinlich ist es, dass Apple oder Amazon plötzlich Harry Potter, Hunger Games und Stirb Langsam verlieren?

  4. Ich hab zwar keinen Fliesentisch, aber ich bevorzuge etwas dass ich anfassen kann.

  5. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass beim „Kauf“ eines VoD-Films bei Amazon ein „solange der Vorrat reicht, und Vorrat heißt in dem Fall dass uns der Lizenzgeber selbst einfach den Hahn abdreht“ dabei stehen würde.

    Konkret steht z.B. hier:
    https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=GESDB6EUB6DPYST4
    >> Anmerkung: Beim Kauf eines Titels wird dieser dauerhaft zu „Meine Videos“ hinzugefügt. Bei einem geliehenen Titel erfolgt dies nur für einen begrenzten Zeitraum. <<

    Sollte in den AGB was anderes stehen dann wäre das für mich sehr unerwartet. Nicht im Sinne von "ich glaub nicht dass das da steht" sondern im Sinn von "der Kunde muss nicht erwarten dass die AGBs der Produktbeschreibung widersprechen".

    Mir ist natürlich klar dass ich eine Nutzungslizenz erwerbe, und mir ist auch klar dass ich angeschmiert bin wenn Amazon pleite geht. Dass ich auch angeschmiert bin wenn Amazon den Dienst selbst einstellt würde ich auch halbwegs als klar betrachten, wobei man sich da schon auch eine Streitrage herbei reden kann. Und wenn mich Amazon vielleicht ganz als Kunden kündigt weil sie mit mir nichts mehr zu tun haben wollen würde ich auch sagen: Dann bin ich die Filme los die ich "gekauft" habe.

    Was ich aber absolut nicht akzeptieren will: Dass Amazon mir eine zeitlich unbeschränkte Nutzung verkauft, dann irgend wann nicht mehr liefern kann und ich dann der Leidtragende bin.

    Was passiert denn bei nicht-digitalen Gütern in diesem Fall? Klar, die gibts natürlich nicht ohne Laufzeit, und wie immer hinken Vergleiche.
    Aber stellen wir uns mal vor ich mache in einem Hotel Urlaub, buche vier Wochen Übernachtung+Frühstück. Konkrete Produktbeschreibung: "full english breakfast".
    Am zweiten Tag stellt das Hotel leider fest dass die Bauernhöfe dieser Welt weder Eier noch Milch noch Wurst liefern wollen (jedenfalls nicht zu den Preisen die das Hotel bereit ist zu zahlen), deshalb gib es ab jetzt nur noch Knäckebrot und Wasser.

    Bin ich da auch angeschmiert weil das Hotel ja überhaupt nichts dafür kann dass niemand mehr mit ihm Handel treiben will, und mir als Kunden muss ja klar sein dass man mir nur weitergeben kann was man selber hat? Natürlich nicht.

    Nur damit wir uns klar verstehen: Ich habe überhaupt nichts dagegen, einen Vertrag mit begrenzter Laufzeit einzugehen. Der Preis muss der Leistung angemessen sein, dann können wir über alles reden.

    Und wenn die hier klagende Frau bisher keinen Schaden erlitten hat weil noch kein Film aus dem Programm genommen wurde würde ich sogar auch die Abweisung der Klage befürworten.

    Den Teil den ich aber für eindeutig halte: Wenn mir Amazon eine Leistung verkauft und die dann nicht mehr erbringen kann dann wird sich Amazon überlegen müssen wie das (finanziell) kompensiert wird.

    Mal ein konkretes (wenn auch nicht reales) Beispiel. Game of Thrones kostet pro Staffel etwa 28€. Etwa einmal pro Quartal sinkt der Preis auf unter 20.
    Wenn es um Weihnachten wieder so weit ist lasse ich mir für 160€ alle 8 Staffeln raus, die würden ja sonst 225€ kosten.
    Zeit hab ich leider Weihnachten nicht, ich darf die Freunde mit denen ich das schauen will ja gar nicht besuchen.
    Bis Juni hat der Herr R.R. beschlossen dass Amazon ein ganz fieser Konzern ist und will keine Geschäfte mehr mit ihm machen.
    Amazon nimmt in der Folge GoT aus dem Sortiment.

    Je länger ich darüber nachdenke desto weniger sicher bin ich mir dass die Klage abgewiesen werden sollte. Wenn Amazon mir eine zeitlich unbeschränkte Lizenz verkauft die sie aber überhaupt nicht liefern können dann dann weist die Lizenz doch einen eindeutigen Rechtsmangel auf den es zu beseitigen gilt. Ich will keine Million Schadensersatz, aber ich kann doch wohl verlangen dass die Lizenz dem entspricht was mir versprochen wurde.

    Grüße
    Stephan.

    • Völlig korrekt, sehe ich auch so. Oder Amazon sollte dann bei einem solchen Kauf immer mit einem Passus wie „Dauerhafte Lagerung nicht gesichert“ auf die unsichere Praxis hinweisen. Nur: Wer würde sich dann noch einen Film oder eine Serie als Streaming-Produkt kaufen?

  6. Ich bin froh, dass ich all solche Datenträger los bin. Nimmt alles nur Platz weg. Filme möchte ich gar nicht mehr besitzen, da ich sie fast nie mehrfach gucke. Bei Bedarf wird online geliehen. Für meine Bedürfnisse ist das perfekt, für andere vielleicht zu wenig.

  7. wenn ich kaufe will ich haben. zb Möglichkeit als Download. Ist das nicht möglich, kauf ich nicht.

  8. Habe viele digitale Inhalte bei Amazon gekauft. Vor nem Jahr bin ich ins Ausland gezogen und somit kann ich nicht mehr bzw. nur eingeschränkt auf die erworbenen Inhalte (Filme/Serien) zugreifen. Die Rechte am digitalen Medium wurden für Deutschland erworben. Ich könnte natürlich nochmal alles neu kaufen. Amazon ist für mich seither gestorben. Mit Apple wäre das nicht passiert. Digitalen online Content kaufe ich jetzt gar nichts mehr.
    Und Medien sind auch nur bedingt eine Lösung. Habe ca. 60 defekte Blu-ray’s hier rumliegen. Die verbliebenen DVDs laufen alle noch. Kennt jemand ne Quelle mit Kontakten, wo man da reklamieren könnte? Allein bei der TNG Box sind 7 Scheiben defekt. UHD wäre an sich toll, aber da wird es wohl noch schlimmer kommen, was die Haltbarkeit von Medien angeht. Irgendwie verliert man da die Lust am Konsum.

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