Amazon Prime: Preiserhöhung von 2022 könnte rechtswidrig sein, Sammelklage geplant

Das Landgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung im Streit um die Preiserhöhung der Amazon-Prime-Mitgliedschaft getroffen. Die im September 2022 von Amazon durchgeführte Preisanpassung, die der Konzern u. a. mit inflationsbedingten Kostensteigerungen begründete, steht nun auf rechtlich wackligen Beinen. Amazon hatte den monatlichen Mitgliedsbeitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben. Deutlicher fiel die Erhöhung bei der Jahresmitgliedschaft aus, die von 69 Euro auf 89,90 Euro stieg. Diese Preisanpassung erfolgte ohne aktive Zustimmung der Kunden, was sich nun als problematisch erweist.

Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt. Dies bedeutet, dass die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Einwilligung der Kunden nicht rechtmäßig war. Amazon hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen plant nun weitere rechtliche Schritte. Eine Sammelklage soll den Kunden die Möglichkeit geben, ihre zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern. Bei jährlicher Zahlung beläuft sich die Summe auf bis zu 62,70 Euro pro Kunde, bei monatlicher Zahlung auf bis zu 28 Euro. Die möglichen finanziellen Folgen für Amazon sind beträchtlich. Aufgrund der hohen Anzahl von Prime-Mitgliedern in Deutschland könnte sich der Erstattungsbetrag im dreistelligen Millionenbereich bewegen. Interessierte Kunden haben die Möglichkeit, sich über die Webseite der Verbraucherzentrale NRW für einen Newsletter anzumelden. Über diesen Weg erhalten sie Informationen zum weiteren Verlauf des Verfahrens und zur Eröffnung des Klageregisters.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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19 Kommentare

  1. Und wenn man dann bei der Sammelklage mitmacht, wird man lebenslang für alle Amazon Dienste gesperrt 😀

  2. So verdient! Danke!

  3. Sorry für den Klugscheißmodus, aber:
    In Deutschland gibt es keine Sammelklagen (nach dem amerikanischen Stil sieht).
    Stattdessen haben wir hier Abhilfeklagen, und diese zielen darauf ab, rechtswidriges Verhalten zu beenden oder zu ändern, anstatt unmittelbar Schadensersatz zu fordern.

    • Es gibt auch in den USA keine Sammelklage, keine Übersetzung dieses Begriffs ist dort ein Rechtsbegriff.
      Class action ist wörtlich und in jeder denkbaren Interpretation des Wortsinns etwas anderes.
      Sammelklagen gibt es als Fachbegriff weder hier, noch dort.
      Es gibt aber inzwischen Sammelklagen in Deutschland. Der Laie erdreistet sich auch nicht zwischen Eigentum und Besitz zu differenzieren und trotzdem funktioniert die Rechtspflege.

    • Andreas G. Köln says:

      @eddy
      Du bist nicht auf dem neuesten Stand.
      Es gibt sehr wohl Sammelklagen in Deutschland.
      Um ein Beispiel mit der auch hier betroffenen Verbraucherzentrale NRW zu nennen: Sie führt seit geraumer Zeit eine Sammelklage gegen Vodafone.

  4. Sorry, aber wirklich JEDER erhöht die Abogebühren wie es ihm passt und man kann entweder kündigen oder die Gebühren bezahlen. Ich habe noch keinen Butten gesehen „Wir erhöhen die Gebühren, sind sie einverstanden, wenn nein gedrückt wird, wird ihr Dienst unmittelbar eingestellt“. Verstehen kann ich das nicht. Amazon muss ja nicht mal auf ein außerordentliches Kündigungsrecht hinweisen (wie bei Versicherungen zum Beispiel, die ja auch nicht fragen, sondern erhöhen) da man monatlich kündigen kann und der Rest des Jahresbetrages erstattet wird.

    • Pacta sunt servanda.
      Verträge werden durch übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen, der Preis gehört zu den essentialia.

      Will eine Seite den Vertragsinhalt ändern muss wieder durch Angebot und Annahme ein dahingehender Vertragsschluss erfolgen. Das geht nie einseitig. In der Praxis hat man oft genügen lassen, dass ein Kunde nach einer Information einfach weiterzahlt und damit konkludent zustimmt. Das war aber nicht ganz sauber, die Rechtsprechung rückt davon zunehmend ab.

      Zunehmend wird ausdrückliche Zustimmung verlangt. Bei Ablehnung muss selbstverständlich eine bereits vereinbarte und ggf. bezahlte Leistung bis zum Ende einer bereits vereinbart Vertragslaufzeit weiter erbracht werden. Das hat Amazon aber auch getan, die Preiserhöhung wurde erst umgesetzt wenn der vorherige Monat oder das vorherige Jahr abgelaufen war, in laufende Laufzeiten wurde nicht eingegriffen. Man wähnte sich damit wahrscheinlich schon auf der sicheren Seite und die Gerichte werden klären ob das so ist.

      Am Ende steht hoffentlich ein höchstinstanzliches Urteil, das dann wieder Klarheit für den Rechtsverkehr schafft und als Grundsatzurteil zu verstehen ist.

      Insbesondere bei digital abgewickelten Verträgen ist es überhaupt kein nennenswerter Aufwand mehr die Zustimmung ausdrücklich einzuholen. Die IT programmiert schnell eine Buttonlösung und jeder Kunde wird vor die Wahl gestellt.

      Das war früher ja alles viel komplizierter, mit Anschreiben und Post usw., deswegen haben die Gerichte da früher beide Augen zugekniffen. Rechtsprechung geht auch mit der Zeit.

  5. Nametutnichtszursache says:

    Immer herrlich zu sehen, wie sich Leute berufen fühlen für offenbar illegales Verhalten von Monopolisten in die Bresche zu springen.. gemeinsam mit dem vorauseielendem Gehorsam, gibt es in dieser ausgeprägten Form nur bei uns.

  6. übrigens kann man sich auch noch bei der „Sammelklage“ wegen Werbung bei Prime Video anschließen

  7. Mal schauen, was dabei herumkommt. Meine Grenze für Prime liegt bei 99 EUR im Jahr. Persönlich viel schlimmer finde ich das Vorgehen, dass man mit einem Prime-Abon Werbung vorgesetzt bekommt und für eine Leistung, die bisher im Preis enthalten war, extra zahlen soll.

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