Amazon: EU-Kommission hat Bedenken zur Übernahme von iRobot

Amazon hat im August 2022 bekannt gegeben, dass man den Roboter-Hersteller iRobot übernehmen möchte. Der Deal ist 1,4 Milliarden US-Dollar schwer und wird seitdem von diversen Organisationen überprüft. Nun hat die EU-Kommission Bedenken hinsichtlich der geplanten Übernahme angemeldet. Demnach würde der Kauf den Wettbewerb im Markt der Roboterstaubsauger eventuell einschränken, vorwiegend im Hinblick darauf, dass Amazon eine der wichtigsten Online-Plattformen besitzt.

So könnte Amazon theoretisch Konkurrenten im Marktplatz nicht mehr listen und seine eigenen Produkte von iRobot in den Vordergrund rücken. Man könnte auch zu anderen Strategien greifen, wie im Hintergrund die Sichtbarkeit der Konkurrenz in Suchergebnissen einschränken und so weiter.

Gegenüber The Verge sagte Amazon-Sprecherin Alexandra Miller:

„Wir arbeiten den Prozess weiterhin mit der Europäischen Kommission durch und konzentrieren uns in dieser Phase auf die Beantwortung ihrer Fragen und aller festgestellten Bedenken“,… „iRobot steht im starken Wettbewerb mit anderen Staubsaugeranbietern und bietet praktische und einfallsreiche Produkte an. Wir glauben, dass Amazon einem Unternehmen wie iRobot die Ressourcen bieten kann, um Innovationen zu beschleunigen, in wichtige Funktionen zu investieren und gleichzeitig die Preise für Verbraucher zu senken.“

Mal schauen, wie die Geschichte weitergeht. Vor nicht allzu langer Zeit hieß es im Netz noch, der Deal sei so gut wie durch.

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Hauptberuflich im SAP-Geschäft tätig und treibt gerne Menschen an. Behauptet von sich den Spagat zwischen Familie, Arbeit und dem Interesse für Gadgets und Co. zu meistern. Hat ein Faible für Technik im Allgemeinen. Auch zu finden bei Twitter, Instagram, XING und Linkedin, oder via Mail

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Ein Kommentar

  1. Ob sich Amazon irgendwann in OCP umbenennt?
    Die Firma hat mittlerweile eine Größe erreicht wo man alles kritisch beäugen muss.
    Es ist nicht die Frage ob Amazon die Konkurrenz benachteiligen würde, sondern ab wann es sich rechnet Strafen in Kauf zu nehmen.

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