Abschließend: Samsung und der SIM-Lock

Samsung Deutschland hat uns eben noch einmal genau informiert, was es denn nun mit dem angeblichen SIM-Lock im Samsung Galaxy Note 3 und in anderen Geräten auf sich hat. Nachdem sich gestern schon einmal das Headquarter gemeldet hat, ist nun die deutsche Information draußen, die hoffentlich alle Unklarheiten beseitigt. Ich habe auch gerade noch ein wenig telefoniert und gefragt, ob ich alles richtig verstanden habe. Kurzform: alle Aufregung umsonst.

Samsung Galaxy Note 3

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Einige aktuelle Samsung-Produkte sind ab sofort mit einer regionalen SIM-Karten-Sperre versehen. Das bedeutet, dass die Erstaktivierung bei Geräten, die in Deutschland erworben wurden, nur mit SIM-Karten von Mobilfunkanbietern aus Deutschland sowie aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (der „Region Europa“) durchgeführt werden kann.

Nach der Erstaktivierung in der vorgesehenen Region ist eine Benutzung von SIM-Karten ausländischer Provider nach wie vor uneingeschränkt möglich. Sollte ein in Deutschland erworbenes, jedoch bislang noch nicht in Betrieb genommenes Gerät im Ausland erstmals aktiviert werden, können Nutzer beim Samsung Service die SIM-Karte ihres Gerätes fu?r die Region kostenlos freischalten lassen.

Die regionale SIM-Karten-Sperre betrifft nur die folgenden Samsung Modelle, die ab Ende Juli 2013 hergestellt und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen sind:
Samsung GALAXY S III, GALAXY Note II, GALAXY S4, GALAXY S4 mini und das GALAXY Note 3.

Geräte, die bereits von Samsung ausgeliefert wurden und sich in Lagern oder bereits bei Endkunden befinden, sind nicht betroffen.

Kurzform:

Ein Gerät, welches hier in Deutschland gekauft und aktiviert wurde, ist auch mit allen SIM-Karten auf der Welt kompatibel und kann zum Beispiel in den USA oder dem Taka Tuka-Land benutzt werden.

Ein in den USA gekauftes und mit einer US-SIM in den USA aktiviertes Gerät kann auch hier in Deutschland mit beliebigen SIM-Karten benutzt werden.

Ein in den USA gekauftes, aber nicht aktiviertes Gerät funktioniert nicht in Deutschland, bis ihr es beim Samsung Service kostenlos habt freischalten lassen.

So einfach ist das.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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43 Kommentare

  1. „Sollte ein in Deutschland erworbenes, jedoch bislang noch nicht in Betrieb genommenes Gerät im Ausland erstmals aktiviert werden, können Nutzer beim Samsung Service die SIM-Karte ihres Gerätes für die Region kostenlos freischalten lassen.“

    Wenn man es kostenlos freischalten lassen kann, warum dann das Ganze? Somit ist das Ganze nicht mehr als eine Schikane.

  2. Cornel: Grauimporte

  3. Was ist gegen Grauimporte auszusetzen? Samsung darf produzieren wo Samsung es will und profitiert von globaler Marktwirtschaft. Der Kunde darf nicht kaufen wo er möchte? Hier gehört ein Riegel vorgeschoben und solche Hersteller sind zu meiden.

  4. Und wie verhindert man damit Grauimporte? Der Kunde geht zum Samsung shop und lässt es freischalten, auf die Frage wo man es gekauft hat gibt es ein „geht dich nix“. Oder muss man da eine Rechnung vorzeigen?

    Ich verstehe auch nicht wirklich, warum man das nicht mal hinterfragt hat, wenn man da doch jemand den kennt.

  5. Für mich, als in der Schweiz Lebender, die Frage: Ändert sich sich etwas für mich. Ich wohne genznah und kaufe oft Elektronik in Deutschland, nach Rückerstattung der deutschen MwSt. Spart man fast immer ordentlich Geld. Da die Schweiz aber kein EU Land ist, durfte hier jetzt aber die Gängelung greifen.

  6. Samsung hätte das auf dem Sticker vielleicht klarer kommunizieren soll, aber jetzt liegt das Kind schon im Brunnen. Auf Amazon hat das Note 3 schon ordentlich unten den 1-Stern-Tollen gelitten. Ein neuer interessanter Streich scheint auch der KNOX-Bootloader zu sein der bei Custom-Rom-Installation dann gern mal auf Knox warranty void 0x1 springt. Den alten Flashzähler konnte man ja resetten im Garantiefall, aber KNOX nicht.

  7. Hab auf Amazon auch erstmal einen Stern vergeben. Anders checken es die Hersteller ja nicht. Sowas muss gleich einschlagen bis zur Chefetage.

  8. @sharbat

    Leute wie du machen die Kundenrezensionen von Amazon zur Farce. Es sollte um das Produkt und Fakten gehen und nicht um Meinungsmache von Menschen die das Produkt noch nie in der Hand hatten. Nach Kenntnis aller Details und der Klarstellung seitens Samsung wäre vielleicht auch eine Löschung der Rezension der richtige Schritt.

  9. @Caschy: Solange auf dem Produkt steht, dass es nur mit einer europäischen SIM _kompatibel_ ist, ist da nix mit „so einfach ist das“. Es gilt, was auf dem Produkt steht und nicht die Aussage eines ominösen „Headquarters“ in diesem Blog.

    Und selbst wenn die „Richtigstellung“ zutreffend ist: sind die zu blöd, so ein wichtiges und sensibles Thema gleich verständlich und korrekt zu formulieren?

    Grundsätzlich bleibt es lästig, bevormundend und überflüssig. Müssen erst Gerichte oder die EU Samsung klar machen, dass „Grauimporte“ von Handys ähnlich wie bei EU-Neuwagen nichts Verbotenes sind, sondern das gute Recht des Kunden?

    Da hilft nur ein Boykott von Samsung, um diesen Irrweg zu stoppen.

  10. So einfach ist es wohl tatsächlich nicht, denn es finden sich einige Berichte, nach denen auch nach korrekter Aktivierung die Nutzung von „falschen“ SIM-Karten nicht möglich ist.

    Von Samsung gibt es nach wie vor keine schriftliche, eindeutige und verbindliche Stellungnahme.

    Ich habe heute ein Galaxy S3 mit dem ominösen Aufkleber erhalten und werde es vorerst nicht auspacken. Sollte keine kurzfristige Klärung erfolgen, geht es ungeöffnet zurück.

  11. Wo bleibt das update? Obiger Artikel ist offensichtlich falsch, und das ist auch nicht erst seit Heute bekannt.

    Ihr könnt nicht einfach großspurig verkünden, alles wäre geklärt und in bester Ordnung. Ihr habt hier blind Samsung geglaubt und solltet jetzt wenigstens auch die Eier haben, das einzugestehen! Nicht dass sich nachher noch aufgrund eurer Falschaussagen einer ein Gerät kauft, das er unter den gegeben Umständen gar nicht hätte haben wollen.

  12. @Mail: wir haben wiederholt Samsung angeschrieben, auch heute – eben um die nicht enden wollende Verwirrung zu klären. Übrigens habe ich Eier 😉

  13. Das ist schön zu hören, dass du nicht unter körperlichen Gebrechen leidest 😉

    Schön und gut, dass ihr versucht Kontakt aufzunehmen, aber ein kleines update im Artikel, dass das Problem eben noch nicht, wie suggeriert, gelöst ist, wäre doch wohl drin?

  14. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gab es keine anderslautende Berichte. Erst seit gestern hörte ich davon und habe daraufhin Samsung kontaktiert.

  15. Na dann ist das ja jetzt bekannt. Die weitere Vorgehensweise bleibt natürlich ganz dir überlassen 😉

  16. @Caschy Danke für deine Bemühungen das Ganze aufzuklären.

  17. Aus der aktuellen Antwort von Samsung

    Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und aktiviert das Gerät
    mit einer SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters kann er das
    Gerät weiterhin via Roaming-Dienst gegen entsprechende
    Roaming-Gebühren des Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt
    verwenden
    . Eine Nutzung von SIM-Karten ausländischer Service-Provider
    ist nach Erstaktivierung in der vorhergesehen Region ebenfalls
    uneingeschränkt möglich.

    Damit ist das wohl geklärt.
    Finger weg von neuen Samsung Produkten!Und natürlich auch keine Updates mehr einspielen.Das soll per Update ja auch noch für Geräte ohne Aufkleber kommen!

    Ich werde mir das Note 3 also definitiv nicht kaufen und sehe auch zu das ich mein aktuelles S4 noch zurück geben kann.

  18. Habe heute auch mal bei Samsung DE angerufen und bekam diese Aussage:

    Erwirbt ein Nutzer ein Gerät in Deutschland und aktiviert das Gerät
    mit einer SIM-Karte eines deutschen Mobilfunkanbieters kann er das
    Gerät weiterhin via Roaming-Dienst gegen entsprechende
    Roaming-Gebühren des Mobilfunkanbieters auf der ganzen Welt
    verwenden.

    Eine Nutzung von SIM-Karten ausländischer (nicht EU Länder) Service-Provider ist auch möglich unter der vorraussetzung im besagten Land (z.B. USA oder Asien) dort zu einem Samsung Supportcenter zu gehen und sich dann dort den Freischaltpin dafür geben lassen (kostenfrei) .

    Dann sei das Gerät für die EU und bspw. für die USA freigeschaltet und bleibt es dann auch für sein restliches Leben

  19. @Phlipp Definitiv falsche Aussage. Mein Note 3 funktionierte nach Kauf und Aktivierung in Deutschland im T-Mobile-Netz in den USA ohne weitere Code-Eingabe.
    Allerdings sind die USA auch nie, bei den diskutierten gesperrten MCCs dabei, sondern Länder wie „505 Australia 520 Thailand 515 Philipines 502 Malaysia 510 Indonesia“ etc. pp.
    Auf xda-developers wird das weiterhin heiß diskutiert.

  20. P.S.: Natürlich mit einer US-amerikanischen T-Mobile SIM, kein Roaming !

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