Abomodell für Instagram und Facebook: Meta muss nachbessern
Die Verbraucherzentrale NRW hatte Klage gegen Meta wegen diverser Rechtsverstöße eingereicht, die im Kontext des 2023 eingeführten Abonnementmodells auf den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram festgestellt wurden. Es wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die von Meta für den Abschluss eines „werbefreien“ Abos genutzten Bestellbuttons nicht hinreichend verständlich vermitteln, dass ein Klick einen kostenpflichtigen Vertrag nach sich zieht. Das Oberlandesgericht (OLG) hat im Rahmen eines Eilverfahrens dieses Urteil gefällt. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, begrüßt dieses Urteil.
Der fehlerhafte Bestellbutton führt dazu, dass bereits abgeschlossene Abonnements für Instagram und Facebook unwirksam sind, so die Verbraucherzentrale NRW. Betroffene Verbraucher, die über den fehlerhaften Button ein Abo abgeschlossen haben, sind daher aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht zahlungspflichtig. Über eine Abhilfeklage könnte Meta außerdem gerichtlich dazu verpflichtet werden, bereits unrechtmäßig eingezogenen Abogebühren an die Verbraucher zurückzuzahlen. Die Verbraucherzentrale NRW prüft derzeit, ob sie eine entsprechende Klage einreicht. Im Anschluss könnten sich Betroffene kostenfrei in ein Klageregister eintragen und würden von einem positiven Ausgang direkt profitieren.
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Eigentlich schlimm, dass die Gerichte mit immer mehr Müll überlastet sind, Selbstverständlichkeiten, obwohl das doch gesetzlich eindeutig geregelt ist (die Sache mit dem Button „zahlungspflichtig bestellen“).