Abmahnsicher Bilder verbloggen dank Amazon?

Kleiner Gedankengang der mir eben kam, nachdem ich über das Amazon Partnernet etwas bestellt hatte. Wer das Partnernet nicht kennt: man verlinkt zum Beispiel einen Artikel mit oder ohne Bild – und bekommt im Falle eines Kaufes eine Provision. Da ich vorhin etwas kaufte sagte ich zu einem Freund, dass er mir mal einen Link generieren solle – schließlich hätte er dann auch was davon. Ich beglücke damit also nicht nur Amazon durch meinen Kauf – sondern auch meinen Kollegen durch die Provision. Danach habe ich mir das Partnernet angeschaut, weil eben dieser Freund auch etwas kaufte – und mir nun was Gutes tun wollte. Soviel zur Vorgeschichte.

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Ich habe mich also für das Partnernet angemeldet und wollte einen Link generieren. Wie ihr am obigen Screen seht, darf ich nun dieses Foto auf meinen Server laden und zum Beispiel in einem Blogbeitrag nutzen. Natürlich muss ich auch den Backlink auf Amazon setzen (nach §4 der Amazon Bedingungen – danke Christian für die Info!).

Ist ja eigentlich ein El Dorado für Blogger – man bloggt eben das, was man eh schreiben wollte – verziert dieses mit einer professionellen Grafik (die man auf das Produkt verlinkt) – und wenn jemand kauft bekommt man zusätzlich Provision.

Oder habe ich da etwas übersehen und nicht verstanden?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Danke für den interessanten Artikel. Die Bilder zu verwenden bringt echten Mehrwert für den Blogger und natürlich auch für Amazon. Nicht umsonst stehen sie bei so vielen Artikeln oben bei Tante G.

  2. Ich kann mir kaum vorstellen das man ohne die Bilder überhaupt was verkaufen kann. Bei meiner Hobbit Website baue ich immer die Cover mit ein. Hat auch noch keine Probleme gegeben.

    Danke für den Artikel!

    VG
    Guido

  3. Es ist zwar schon eine Weile her, seit Eröffnung dieses Themas, deshalb aber trotzdem weiterhin interessant.
    Ich möchte deshalb auf ein Blogpost verweisen, in dem die Amazon AGBs unter die Lupe genommen werden. Hier kommt man wohl zu dem Schluß, dass man als Amazon Händler seine Bildrechte an Amazon überträgt.
    Daraus könnte man folgern dass man als Blogger diese Bilder aus der Amazon Datenbank abmahnsicher verwenden kann.
    Aber macht Euch bitte selbst ein Bild, hier ist der Artikel.

    http://www.internetrecht-rostock.de/amazon-urherberrecht-nutzungsrecht.htm

    Gruß Winfried

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