Bundesnetzagentur: Neue Regelungen sollen ab morgen für mehr Sicherheit im Umgang mit Drittanbieterdiensten sorgen

Ab dem morgigen Samstag, den 1. Februar 2020, gelten ein paar neue Regelungen der Bundesnetzagentur bezüglich der mobilen Bezahlung. Genauer geht es hierbei um das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen über die Mobilfunkrechnung. So soll es für Mobilfunkunternehmen nur noch unter gewissen Bedingungen möglich sein, Dienstleistungen von Drittanbietern abzurechnen.

Erlaubt sei dies zukünftig nur dann problemlos, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde für den Bezahlvorgang einer Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect)
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (siehe Kombinationsmodell)

Abonnements müssen in jedem Fall über einen Redirect erfolgen, so die Bundesnetzagentur. Bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden mit einem Login verifizieren müssen und bei Einzelkäufen kann auf einen Redirect verzichtet werden, sofern sich das entsprechende Unternehmen an das Kombinationsmodell hält. Für den Kunden haben die Neuerungen den Vorteil, dass dieser sich bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen oftmals auf eine Geld-Zurück-Garantie berufen könne.

Sollte es doch einmal zu Problemen diesbezüglich kommen, wird den Kunden geraten, solche Vorfälle direkt der Bundesnetzagentur zu melden.

Darüber hinaus sollten sich Verbraucher in jedem Fall ebenfalls an ihren Mobilfunkanbieter wenden. Unberechtigte Abbuchungen sollten widerrufen werden. Bei der Abrechnung von Abonnements sollte zudem vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.

Natürlich werden auch die Mobilfunkanbieter zur Verantwortung gezwungen. Diese müssen sich in jedem Fall mit den Beschwerden der Verbraucher auseinandersetzen und diese auf Rechtmäßigkeit prüfen. Hier könnt ihr sehen, welche Anbieter sich bereits für das sogenannte Kombinationsmodell entschieden haben und somit auch im Ernstfall eine Geld-Zurück-Garantie anbieten. Ich finde die neuen Regelungen sehr begrüßenswert, zumal bislang einige Mobilfunkanbieter wirklich sehr schnell mit einer Anschluss-Sperre drohen, falls ein Kunde sich weigert, eine umstrittene Forderung umgehend zu zahlen.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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10 Kommentare

  1. Das kommt zu spät, sorry, aber das System ist „verbrannt“!…

    • Ja leider, dafür wurde zu lange, nämlich jahrzehntelang diesem kriminellen Treiben des Missbrauchs zugesehen.

    • Sehr ich auch so! Deshalb habe ich vor langer Zeit eine Drittanbietersperre aktiviert.

      • Diese Sperre sollte von HAUS aus erstmal in jedem Vertrag drinn sein. Das dies der Gesetzgeber seit Über 10 Jahren nur Dämlich zugeschaut hat sagt viel über die Politik aus. Unfähigkeit wohin man schaut… das sind alle 4 Großen Partein mit dran Schuld. AfD zähle ich nicht als Partei, das verstößt bei mir gegen den gesunden Menschenverstand… und wird nicht weiter kommentiert, jedoch tendieren die anderen auch zu sehr in diese Richtung.

  2. Na da werden dann einige Anbieter bald Insolvenz anmelden müssen, die haben doch nur mit Abo fallen Geld verdient

    So ne Regelung hat ja lang genug gedauert…

  3. Das kann gerne auch auf die Einbuchung auf teure Sat-Schiffsnetze (Kreuzfahrt oder Fähren) bzw. Flugzeug ausgebaut werden. Zumindest, dass man selbst aktiv sein muss, um ein Einwählen zu gestatten, ohne dass man ständig mobile Daten an/auszuschalten.

    • Bei der telekom ist es möglich eine roaming Sperre für Flugzeuge und Schiffe zu aktivieren… 😉 weiß aber nicht wie das bei anderen Anbietern ist

    • Bei meinem Handy kann ich Roaming ganz nach Belieben aktivieren oder deaktivieren.
      Werde einfach aktiv und schiebe die Schuld nicht auf andere.

      • GooglePayFan says:

        Naja, wenn du dich mit dem Schiff in der nähe vom Festland befindest, dann ist es schon praktisch Roaming aktiviert zu haben.
        Problematisch wird es erst, wenn du den Empfangsbereich vom Festland-LTE verlässt.

        Und da gibt es meines Wissens keine praktische oder automatische Deaktivierung der Nutzung vom Sat-LTE…

  4. Sauerei, dass neue Regelungen hier zu 10 Jahre auf sich warten haben lassen. Warum hat sich hier für niemand zuständig gefühlt? Stattdessen wollen sie Verträge nun auf ein Jahr Laufzeit deckeln, was ich wiederum für Blödsinn halte, weil die 2 Jahre und ~50€/Monat wunderbar für die teuren Handy zur Abzahlung taugt.

    Bei mir waren es zwar nur einzelne Eurobeträge, aber die allein haben mich schon dazu bewegt, dass ich bei allen euen Verträgen dem Kundenserver zu beginn einmal schreibe, dass alle Drittanbieterabbuchungen (eineln, Abos) gesperrt werden sollen.

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