Verbraucherschützer fordern das Vereinfachen von Online-Kündigungen
Online etwas zu kaufen oder einen Vertrag abzuschließen ist leichter als je zuvor. So benötigt es oft nur wenige Klicks zum Vertragsabschluss, die Möglichkeiten für Kündigungen sind oftmals aber unkomfortabel, versteckt und von Anbieter zu Anbieter uneinheitlich geregelt. Dies bestätigen auch meine eigenen Erfahrungen: so gibt es beispielsweise bei o2 lediglich die Möglichkeit zur Kündigungsvormerkung im Online-Portal, die Kündigung selbst muss dann noch telefonisch bestätigt werden. Auch gerne verwendet wird ein Verwirrspiel aus Buttons, gespickt mit Informationen welche „Vorteile“ man bei einer Kündigung des entsprechenden Dienstes aufgibt.
Geht es nach den Grünen, so möchte man dieses Vorgehen ändern und die Online-Kündigung durch einen „gut sichtbaren Kündigungsbutton“ vereinfachen. Weiter fordern diese auch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail, damit der Verbraucher eine rechtsverbindliche Zusage über seinen Kündigungszeitpunkt erhält. Kündigt man derzeit einen Vertrag per E-Mail – vorausgesetzt man findet dafür erst einmal eine passende Empfänger-Adresse – verhält es sich so, dass E-Mails anders als Einschreiben per Post keiner juristischen Fristerfüllung dienen.
Über weitere geplante Erleichterungen für Verbraucher in Sachen Handy- und anderen Verträgen berichteten wir bereits diesen Sommer: Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will eine Deckelung jener Verträge auf 12 Monate, sowie eine Verlängerung von maximal 3 Monaten bei nicht (oder nicht fristgerecht) eingegangener Kündigung durchsetzen.
In meinen Augen wären dies willkommene Neuerungen, denn was einfach abzuschließen ist, sollte ebenso einfach wieder zu kündigen sein.
Ist zwar keine schlechte Idee, aber es ist auch heute schon nicht schwer zu kündigen. Kurze Mail oder schriftlich über das Supportformular und fertig.
Das ist die Theorie. Aber manche Anbieter verschicken keine Bestätigungsmail, wenn man das Supportformular benutzt, oder die Mail beinhaltet nicht den Text, den man übermittelt hat. So hat man keinen Nachweis, daß man die Kündigung ausgesprochen hat.
Und wie im Artikel beschrieben, machen manche Anbieter es einem absichtlich schwer mit mehrstufigen Kündigungsvorgängen, während der Vertragsabschluss faktisch mit einem Button erfolgt.
Ich wünsche mir schon seit langem, daß gesetzlich festgelegt wird, daß Kündigungen genauso einfach wie Vertragsabschlüsse zu sein haben.
Dass die mail nicht immer den eigentlichen Text enthält stimmt. Aber bisher habe ich noch immer eine Bestätigung der kündigung bekommen. Habe aber auch immer darauf hingewiesen, dass ich eine solche wünsche.
In der Regel kündigt man rechtzeitig und hat somit noch zeitreserven falls die gegenseite nicht reagiert.
Man muss sich dann aber immer eine Erinnerung setzen, und die Bestätigung der Kündigung im Auge behalten was unnötiger Aufwand ist.
Naja Aufwand. Klar Ein klick auf einen Button mit sofortigem Feedback, dass die Kündigung erfolgreich war wäre weniger aufwendiger. Aber auch so hält sich der Aufwand in Grenzen.
Nein und nochmals nein!
Da haelt sich nichts in Grenzen.
Es ist doch klar angesagt: Kuendigung so einfach wie die Bestellung, so wie ich eine Newsletter kuendige. Mit dem Unterschied, ich bin angemeldet, ich sehe den Kuendigungstermin, ich druecke den Buton Kuendigung und erhalte direkt (!) danach die Bestaetigung. Alles andere ist Geschwafel.
@ Werner Labuhn: Ihr Gedankengang ist absolut nachvollziehbar. Aber ich gebe zu bedenken, dass viel zu viele Zeitgenossen eine Vereinfachung der Spielregeln dazu missbrauchen würden, just4fun Dinge zu bestellen und ebenso aus Launen heraus wieder zu kündigen. Den gigantischen bürokratischen Aufwand der Lieferanten würden alle zahlen müssen, die VOR DEM BESTELLEN ihr Hirn einschalten.
Solche Kunden sind bei Händlern die rechnen können recht schnell gesperrt :).
@ elknipso 12:47: jaja … mir passiert, dass ich etwas für einen Kunden bestellt habe zur Auslieferung an unsere Geschäftsadresse – wurde verweigert, weil im selben Haus über uns so ein „gesperrter“ Kunde wohnt(e) und offenbar die ganze Hausnummer auf der Blacklist stand..
In der Theorie ja, in der Praxis nein.
Weder per E-Mail und schon dreimal nicht per Kontaktformular ist der Zugang der Kündigung gerichtsfest nachweisbar. Von daher sind dies ungeeignete Medien um wichtige und eventuell sogar zeitkritische Kündigungen auszusprechen.
Und wie oft ist es so heftig zeitkritisch?
Außerdem zählt der Zeitstempel der Email.
Ach Du meinst den Zeitstempel der Mail die der Empfänger nie bekommen hat :)?
Zeitkritisch ist es zwar selten bis nie aber man muss den Vorgang dann trotzdem im Hinterkopf behalten bis er vom Unternehmen bestätigt wurde wenn man per Mail kündigt da Du die Zustellung eben nicht nachvollziehen und beweisen kannst.
Nein der Zeitstempel der abgesendeten Mail in Verbindung mit dem Nachweis der korrekten mailadresse.
Nochmal, das ist keine rechtssichere Zustellung. Damit verlierst Du vor jedem Gericht.
Nein, tut er nicht. Mein Bruder ist Anwalt für Vertrags- und Arbeitsrecht und dessen Vater sogar als Richter tätig. Da hat sich in den letzten Jahren deutlich was getan. Zeitstempel und korrekte E-Mail sind ausreichend.
Dann ist mir diese Entwicklung in der Rechtssprechung entgangen. Hast Du dazu mal passende Gerichtsurteile mit Aktenzeichen?
Bin auch bei o2. Den Kasperkram mit der Hotline kann man sich sparen, indem man nach Art alter weißer Männer per Fax kündigt, dass wird ernst genommen und man muss auch nirgends nochmal anrufen.
Das funktioniert auch bei allem anderen. Während sich die Hipster durch Videochats und Textchats kämpfen, umgeht man mit einem Fax den Kindergeburtstag und wird für voll genommen.
Faxen kann heutzutage eigentlich jeder Multifunktionsdrucker um 150€.
Aber grundsätzlich haben die Verbraucherschützer durchaus recht, man sollte mindestens so einfach kündigen können, wie man bestellen konnte.
+1 für das gute alte Fax.
Falls man einen Sipgate Basic Account besitzt, kann man sich sogar das MuFu-Gerät sparen und den per Smartphone-App gescannten Wisch für weniger Geld als ein 20g Brief faxen.
Zum Glück geht es in aller Regel auch ohne Fax, jedenfalls habe ich bisher keine anderen Erfahrungen machen müssen, Und mit einem Fax umgeht man vielleicht den Kindergeburtstag, landet aber stattdessen irgendwie auf einer Seniorenweihnachtsfeier … 😉
Faxen kann auch jede Fritzbox :).
Nutze die Funktion für Kündigungen bei Anbietern die gerne mal behaupten eine Kündigung nicht bekommen zu haben ebenfalls gerne.
Wenn es denn eine Faxnummer gibt.
Versuch das z. B. mal bei Vodafone Kabel-Deutschland GmbH.
Die haben ganz bewusst keine und die für Vodafone Deutschland fühlen sich für’s Kabel nicht zuständig.
E-Mail Adresse gibt’s sowieso nicht. Bleibt im Grunde nur Brief mit Einschreiben.
Hä. Google mal nach Vodafone Cable Kündigung. Und schon landest du auf der passenden seite, wo du direkt kündigen kannst. Habs mehrmals schon so gemacht und hat immer funktioniert. Du hast wohl mit Vodafone DSL leuten gesprochen. Die sind natürlich nicht für Kabelprodukte zuständig.
Auf den ersten Blick eine „gute“ Idee. Bei näherer Betrachtung aber genau der falsche Weg: Nicht die Kündigung muss erleichtert, sondern das Bestellen erschwert werden. Warum ? Weil die Medienkompetenz und das Textverständnis der Menschen immer mehr den Bach heruntergeht und viel zu schnell und hirnlos Verträge eingegangen werden, deren Tragweite viele Leute nicht begreifen. In unserer schnelllebigen Zeit hat Verlässlichkeit und Beständigkeit keinen Platz mehr. Aber das kann so nicht weitergehen, und das Niveau immer weiter nach unten zu schrauben ist keine Lösung. Darum: Man sollte so kompliziert bestellen müssen wie man kündigen kann.
Sinnvoller wäre eher, dass man eine Pause zwischen Kauf und Lieferung setzt.
Also man bestellt den neuen Fernseher für 1000€ und kriegt dann erstmal drei Tage lang jeden Tag ne Mail, ob man den Kauf wirklich tätigen will und muss das auch bestätigen.
Bei den meisten setzt nach 24 Stunden der Menschenverstand wieder ein und sie erkennen, dass sie den Murks überhaupt nicht brauchen.
I.d.R. ist der Widerruf binnen 14 Tagen kein Problem. Aber im Grunde hast Du recht, erst denken, dann klicken ist meist von Vorteil.
Das sollte man von jedem erwachsenen vernunftbegabten Menschen eigentlich erwarten können.
@ Lars 12:14: Spannende Idee ! Ist aber für diejenigen ein Problem, die ganz bewusst etwas bestellen (solche Leute gibt es ja auch) und das aus welchem Grund auch immer schnell brauchen. Die würden dann dafür gestraft, dass die click4fun-Typen geschützt werden.
Tut mir leid, wenn du solche Probleme mit deinem Kaufverhalten hast. Vielleicht solltest du dich mal deswegen in Therapie begeben.
Falls du selbst diese Probleme nicht haben solltest, verstehe ich nicht, wieso du den Zwang verspürst andere Menschen zu bevormunden.
Ich hoffe du kannst deine Probleme in Zukunft bewältigen und wünsche dir alles Gute und viel Erfolg dabei.
@ TR: Ich finde Deinen Kommentar Lars gegenüber unterirdisch. Er beschreibt lediglich, was in der Gesellschaft um sich greift … ein zunehmend absurdes Bestellverhalten mit Rückläufern und Widerrufen ohne Ende. Den Aufwand, den die Lieferanten dadurch haben, zahlen alle mit, die vernünftig mit den Möglichkeiten des eCommerce umgehen. Aber das sind verdammt wenige Zeitgenossen. Leider.
Was soll denn der Unsinn?
Wer spontan einen 1.000 Euro Fernseher kauft obwohl er ihn eigentlich nicht will oder – noch schlimmer – ihn sich auch nicht leisten kann hat ganz andere Probleme. Da ist schon einiges im Leben schief gelaufen.
@ elknipso: Sorry, aber Du scheinst nicht zu wissen, bei wie vielen Millionen Menschen in Deutschland „einiges im Leben schief gelaufen“ ist. Nur ein kleines Beispiel: Bei uns hat eine Kundin für 6 Euro eingekauft, mit EC-Karte bezahlt und die Lastschrift platzen lassen. Das Ganze lief dann ins Mahnverfahren (weil ich mich nicht mehr verar… lasse), im Verlauf dessen herauskam, dass die Madame alleine bei drei Providern über 12.000 Euro Außenstände hat und ich mir meine 6 Euro zuzüglich Mahngebühren ans Bein schmieren kann. Und wie meinte ihr Anwalt ? „Ich lebe von solchen Fällen, und das sehr gut“. Deutschland 2019
Dem bin ich mir durchaus bewusst, aber es wäre doch gesellschaftlich absolut tödlich wenn wir die Vorschriften und Gesetze so gestalten, dass selbst der größte Volldepp sich nicht mehr selbst schaden kann.
Wenn jemand als Erwachsener der Meinung ist 12.000 Euro Schulden bei Providern zusammen kommen zu lassen dann muss er die Konsequenzen dessen halt ausbaden und hoffentlich daraus lernen. Wobei ich mich in dem Fall auch frage wie sehr das Controlling bei den Providern versagt haben muss, um bei einer Privatperson überhaupt erst so viele Verbindlichkeiten auflaufen zu lassen.
@ elknipso 11:05: Danke für die Rückmeldung. Ich glaube, da habe ich den Tenor Deines vorhergehenden Beitrages missverstanden. Jedenfalls kann ich ALLES, was Du um 11:05 schreibst, voll inhaltlich unterschreiben … genau darauf wollte ich eigentlich hinaus 😉
Aber das ist doch kalkuliertes Risiko. Wenn man auf die 6 Euro nicht verzichten kann, lässt man eben keine Lastschrift zu. Ich kenne Läden, die lassen da schon keine Kartenzahlung zu, finde ich vollkommen in Ordnung. Aber aus solchen Fällen den Vertragsabschluss für alle derart dämlich zu gestalten, halte ich dich für Unfug.
Entschuldigung, aber das wär doch das Dümmste überhaupt. Man hat doch eh 14 Tage Widerrufsrecht, das sollte mehr als ausreichend sein. Außerdem würde man alle anderen schädigen, die in der Lage sind ihre Entscheidungen zu überdenken.
Du sollst ja lernen, vorher zu denken, insofern profitierst auch du! Das einem hinterher auffallen kann, dass der iMac vielleicht doch das kostet, was auf der Rechnung steht, ist kein Zeichen sonderlich ausgeprägter Mündigkeit.
Das lernt man aber nicht, indem man die nächsten drei tage schonfrist hat, sondern indem man aus fehlern lernt. Ich durchdenke meine kaufentscheidungen zuvor eher zu oft als zu wenig. Daher profitiere ich von deiner idee nicht im geringsten, sondern verliere einiges an Komfort und muss mit Einschränkungen beim Einkauf leben.
ist es nicht jetzt schon so, dass online abgeschlossene Verträge auch online gekündigt werden müssen können? Ich wüsste auch nicht, dass ich in den letzten Jahren meinen Gas/Stromanbieter per Briefpost gekündigt hätte.
Die letzten Kündigungen habe ich über die Aboalarm-App gemacht. Formular ausfüllen und die senden ein Fax mit der Kündigung, kostet ein paar Euro, ist aber absolut stressfrei. Zudem hat man im Zweifelsfall die Bestätigung über einen Dritten, dass die Kündigung gesendet wurde.
Das Schlimme ist doch, dass es überhaupt eine Notwendigkeit für Geschäftsmodelle wie Aboalarm gibt. Wundert mich sowieso, dass die noch nicht in die nächste Phase aufgestiegen sind und auch mit der Gegenseite Geschäfte treiben, und z.B. mit Verlängerungsangeboten vom Kündigen abhalten. (huch, ich hoffe, ich hab da niemanden auf eine Idee gebracht :D)
Um das Geschäftsmodell von aboalarm ist es sowieso nicht gut bestellt, seitdem onlinekündigungen möglich sein müssen. Den service zu nutzen heißt nur, dass man ausreichend Geld hat sich seine Faulheit zu gönnen.
Ja, natürlich geht es dabei auch Bequemlichkeit, aber das ist doch bei vielen Dingen so, du zahlst doch sicherlich auch für irgendetwas, was du im Grunde auch selbst machen könntest.
Ich habe nie verstanden wieso der Dienst so oft genutzt wird :).
Ja das ist tatsächlich so. Hier geht es aber vielmehr darum die ART der Kündigung zu vereinheitlichten.
Wie auch in Artikel geschrieben, kann man bei manchen Anbietern nur eine Vormerkung der Kündigung hinterlassen und muss diese zusätzlich telefonisch bestätigen. Andere Anbieter lassen nur eine Kündigung per Email zu. Bei anderen wiederum wird über einen chatbot gekündigt. Die wenigstens bieten einen großen, leicht auffindbaren Button mit der Aufschrift „Kündigen“.
War auf @Torsten bezogen.
Eigentlich recht simple, zu kündigen muß genauso einfach aein wie abzuschließen. Ist dies nicht der Fall, Vertrag als unwirksam vom Gesetzgeber eingestuft werden und eine Strafe verhängt werden wie bei der DSVGO. Dann wird schnell angepaßt, auch wenn es zu klären gilt wer einschätzt, ob es genauso einfach ist.
Eine solche Regelung durch den Gesetzgeber ist längst überfällig. Die Kündigung sollte grundsätzlich genauso einfach, wie der Vertragsabschluss sein. Besser noch einfacher. Manche bieten es doch bereits an. Einloggen, kündigen, bestätigen, fertig. So muss man als Kunde nicht mehr daran denken in 1,5 Jahren den Mobilfunkvertrag zu kündigen, da er bereits gekündigt ist und der Anbieter kann bis zum Vertragsende dem Kunden entsprechende Angebote zukommen lassen um ihn weiter an sich zu binden. Somit haben beide Seiten etwas davon.
+1
Ich wette die dringend notwendige Deckelung von Vertragslaufzeiten auf max. 12 Monate wird nicht kommen – wäre ja verbraucherfreundlich und dass will doch die SPD sicher nicht wirklich.
Das wäre sicherlich verbraucherfreundlich, auf anderen Seite aber halte ich das nicht für erforderlich. Wer keinen Vertrag mit einer entsprechend langen Laufzeit eingehen möchte, ist nicht gezwungen, das zu tun. Die vermeintliche Vertragsfreiheit ist doch hier bei uns auch jetzt schon an recht eingeschränkt. Ich bin jedenfalls kein Fan davon, den Menschen immer nur noch mehr Eigenverantwortung abzunehmen.
Kann es sein, dass Du die SPD mit der CDU verwechselst und den Artikel nicht gelesen und verstanden hast?
SPD und CxU kann man schon mal verwechseln, bzw. es ist verdammt schwer, Unterschiede auszumachen.
Bei auf Arbeits-und Mietverträge (?) können seit Oktober 2016 online geschlossene Verträge auch online gekündigt werden.
Ich habe vor 14 Tagen mein Konto bei der 1822direkt per E-Mail (nicht über das Formular) gekündigt. Als Antwort kam: „Leider können wir die Kündigung des Kontos aufgrund Ihrer Nachricht nicht vornehmen. Um Ihren Auftrag wunschgemäß ausführen zu können, bitten wir Sie uns Ihre Kündigung schriftlich und unterschrieben auf dem Postweg zu erteilen.“
Ich habe mit einem
„Sehr geehrte Damen und Herren,
selbstverständlich ist eine Kündigung per E-Mail möglich. Ich verweise auf § 309 Nr. 13 BGB.
MfG
Kay“
retourniert und ein paar Tage später ohne weiteren Kommentar das Restguthaben auf das in der Kündigung angegebene Konto überwiesen bekommen. Es geht also, man muss nur ein wenig hartnäckig sein