Einzelerfassung: E-Scooter ab Januar in der Unfallstatistik

E-Scooter werden ab Januar 2020 Teil der Unfallstatistik. Das bestätigte ein Sprecher des Statistischen Bundesamtes. Diesbezüglich stehe man auch noch in Kontakt mit den Innenministerien der Länder, die entsprechende Zahlen liefern sollen. Bisher laufen E-Scooter in der Kategorie „Sonstige Fahrzeuge“.

Die E-Scooter seien aber eine neue „Verkehrsbeteiligungsart“, die die Statistiker gern einzeln ausweisen wollen, so ein Bericht des ZDF. Bislang ist das Problem die Erfassung in den einzelnen Landespolizeibehörden, wenn die Behörden allerdings E-Scooter-Unfälle einzeln im Computer erfassen und dann weiterleiten könnten, stehe dem Start am 1. Januar nichts im Wege. Der Bericht nennt als Beispiel Köln, da gab es zwischen Juni und November 109 Unfälle mit E-Scootern.

Gerade die jetzige Jahreszeit lädt ja zu Unfällen ein, das kennen sicherlich nicht nur Fahrer von E-Scootern, sondern auch Radfahrer. Die Wegverhältnisse sind schlechter und die Aufmerksamkeit anderer Teilnehmer wird sicherlich auch nicht größer.

Ob die Jahreszeit extrem großen Einfluss auf die Unfälle mit E-Scootern hat, wird die Zeit zeigen – und die Unfallstatistik, wenn alles so klappt, wie sich die Behörden dies vorstellen.

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