[Update] Web.de akzeptiert Kündigungen über Aboalarm nicht, Aboalarm wehrt sich mit Abmahnung
Updates siehe unten! Den Service von Aboalarm kennt Ihr sicherlich, verschiedene Verträge lassen sich so AGB-konform kündigen, der Nutzer muss lediglich die benötigten Daten zur Verfügung stellen. Das dachten auch Kunden von Web.de und kündigten ihre Club-Mitgliedschaft über Aboalarm. Nun häufen sich allerdings Meldungen, dass die Kündigungen „aus Sicherheitsgründen“ nicht akzeptiert werden. Aus Sicherheitsgründen. Stattdessen solle man den Kundenbereich aufsuchen, ein Dokument zur Kündigung herunterladen und dieses dann per Post, Mail oder Fax. Letztere Methode nutzt auch Aboalarm, inklusive aller benötigten Daten. Also völlig AGB-konform, warum genau die Kündigung nicht akzeptiert wird, erfährt der Nutzer allerdings nicht.
Nun bietet Abolarm eine Kündigungsgarantie, das heißt Nutzer des Dienstes können sich zurücklehnen, denn Aboalarm stellt im Streitfall so lange anwaltliche Hilfe zur Verfügung bis der Vertrag gekündigt ist. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hat Aboalarm nun eine Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung an Web.de verschickt. Hier zitiere ich einmal Aboalarm:
„Heute nachmittag (Montag 06. Februar 2017) haben wir eine Abmahnung und eine Unterlassungserklärung an Web.de versendet.
Genauer gesagt handelt es sich um eine Abmahnung wegen „Eingriffs in den Gewerbebetrieb“. Gleichzeitig forderten wir Web.de auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Inhalt dieser Erklärung ist es, in Zukunft nicht mehr gegenüber Dritten zu behaupten, dass Kündigungen über uns aus Sicherheitsgründen (oder anderen Gründen) nicht akzeptiert würden.
In dem Schreiben betonen wir außerdem, dass die Kündigung ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft ist, das nicht akzeptiert werden muss oder mit dem der Anbieter einverstanden sein muss. Eine Ablehnung der Kündigung sei also nicht zulässig.“
Auch wenn Ihr vielleicht nicht direkt betroffen seid, können solche Spielchen schon interessant sein. Vielleicht überlegt man ja mal, dass man bei Web.de etwas nutzen könnte – und lässt es dann wegen solcher Geschehnisse. Wirklich seriös kommt das von Seiten Web.de nun wahrlich nicht rüber. Und solltet Ihr betroffen sein, scheint Ihr Euch zumindest keine Sorgen machen zu müssen, Aboalarm regelt das schon.
Update, Carsten Knobloch, 17:30 Uhr: Wir haben ein Statement von Web.de erhalten, welches wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen:
Die Darstellung von aboalarm.de ist nicht korrekt. Wir akzeptieren Kündigungen von aboalarm.de. Dies ist im Übrigen auch auf aboalarm.de ersichtlich, das Unternehmen gibt an, in den letzten 30 Tagen mehrfach WEB.DE Club Kündigungen durchgeführt zu haben. Die Ablehnung aus Sicherheitsgründen erfolgt, wenn Zweifel an der Authentizität des Kündigungsschreibens bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn Kundendaten wie Name, Adresse, Kundennummer oder E-Mail-Adresse auf dem Kündigungsschreiben fehlen oder nicht mit unseren Kundendaten übereinstimmen.
Und noch ein Update (08.08.17, 10:40 Uhr), quasi offener Schlagabtausch zwischen Aboalarm und Web.de, diesmal ist Aboalarm mit folgender Stellungnahme zur Stellungnahme am Start:
„Die Glaubwürdigkeit der Stellungnahme von Web.de aufgrund unserer Abmahnung lässt sich am besten beurteilen, wenn man das ursprüngliche Statement des Web.de Kundendienstes, das uns vielfach vorliegt, noch einmal wirken lässt: „Aus Sicherheitsgründen können wir Ihr Kündigungsschreiben von Aboalarm leider nicht akzeptieren.“ Warum ist die Nennung von aboalarm denn überhaupt nötig, wenn es tatsächlich um einzelne Unstimmigkeiten geht? Bräuchte man dann ein vorgefertigtes Statement des Kundenservice? Und würde ein seriöser Anbieter, ginge es tatsächlich um einzelne Unstimmigkeiten, nicht einfach nach entsprechender Legitimation beim betroffenen Kunden nachfragen? Das Gesamtbild, das sich aus dem bisherigen Verhalten und aus dem aktuellen Statement ergibt, spricht die aus unserer Sicht klare Sprache, dass es hier gerade nicht um einzelne Sicherheitsprobleme, sondern vielmehr um eine schikanöse Aktion zum groß angelegten Verhindern von Kündigungen handelt. Und ja – wir haben in den letzten 30 Tagen tatsächlich vielfach Web.de Club Kündigungen durchgeführt, welche auch allesamt wirksam waren, aber in nicht unerheblicher Menge von Web.de rechtswidrig abgelehnt wurden. Unsere Kritikpunkte stehen also in keinem Widerspruch zu den jüngsten Aussagen von Web.de.“
Man sollte bedenken das Web.de zu 1&1 gehört, auch GMX gehört dazu.
Web.de und 1&1 habe ich schon vor vielen jahren den Rücken zugewandt. Bei Gmx habe ich noch 2,3 mail adressen, aber wird über kurz oder lang auch stilllgelegt.
Also ich bin jahrelanger GMX Topmail Kunde (also kostenpflichtig). Vor Ewigkeiten hatte ich auch mal ein kostenloses Konto bei Web.de, habe es dann aber nur noch für Spam-Empfang benutzt und irgendwann das Kennwort vergessen.
Ich habe allerdings nie das Konzept von Web.de verstanden: Gleiches Unternehmen was dahinter steckt, anscheinend gleiche Software (sieht zumindest sehr ähnlich aus). Und trotzdem erhält man bei Web.de weniger Leistung. Damals gab es bei Web.de glaube ich ca. 10-12 Mb Speicherplatz für das Postfach und bei GMX 100 Mb.
web.de ist bei mir neben gmx der SPAM Fänger, die Adresse nutze ich kostenlos nur um unwichtiges zu erhalten oder aus Nostalgie, meine allererste gmx Adresse existiert immer noch 🙂
Wenn kostenpflichtig, dann schon mit Datenschutz wie Posteo o.ä.
Ich kündige seit längerem nur noch über Aboalarm. Die 99 Cent sind nichts im Vergleich dazu einen Brief aufzusetzen und ihn via Einschreiben an das betreffende Unternehmen zu senden. Oben drauf gibt es noch für Garantie, dass Aboalarm im Streitfall für einen streitet. Top!
Mit web.de war ich schon fertig, als ich nur noch alle 15 Minuten Pop3-Zugriff hatte. Das dürfte weltweit der einzige Anbieter sein, der sowas macht.
Ich meine, mit einem einzelnen PC mag das noch gehen, stellt man in Outlook, TB oder was weiß ich halt 15-16 Minuten Refresh ein, aber heute mit Tablets, Smartphones etc. mit je eigener Mail-App bekäme man ja ständig Fehlermeldungen. (Wie es mit IMAP ist, weiß ich allerdings nicht)
Im ersten Satz würde ich das „AGB-konform“ durch „wirksam“ ersetzen. Denn als Kunde muss ich mich nicht an irgendwelche AGB halten, sondern darf auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen kündigen.
Konkret trifft das viele Anbieter, die zum Beispiel fordern, dass man Kündigungen telefonisch bestätigen muss oder im Web geschlossene Verträge nur per Fax kündigen kann.
Genau das macht sich auch Aboalarm zu Nutze. Nicht der Anbieter darf bestimmen, wie gekündigt wird, sondern der Kunde.
Das Problem wird hier wohl die automatisch generierte Unterschrift sein. Darauf berufen sich so manche Vertragspartner. Sollte man aber einen Vertrag per Mausklick und ohne geleistete Unterschrift schließen, warum sollte man dann nicht im Zweizeiler ohne Unterschrift kündigen dürfen? Das die Unternehmen sich ins eigene Bein schießen sehen sie irgendwie nie …
Was ist eigentlich aus dem Urteil geworden, welches besagt, dass es bei online abgeschlossenen Diensten auch die Möglichkeit geben muss, diese online zu kündigen? Klingt irgendwie nach so einem Fall…
https://www.ra-plutte.de/lg-muenchen-recht-zur-digitalen-kuendigung-bei-internet-portal/
IANAL aber ich meine mich zu erinnern, dass es im letzten Jahr eine Gesetzesänderung gegeben hat, nach der man Verträge die online geschlossen werden, auch online kündigen können muss. Stichworte zum Googeln: Textform vs. Schriftform
@Schorni
Man kann doch seine eigne Unterschrift einfügen bei Aboalarm. Das sollte nicht das Problem sein.
Ich hatte ähnliche nervige Erfahrungen mit GMX. Da ich meinen Account nicht mehr nutzte, wollte ich diesen löschen. Der Punkt „Konto löschen“ ist in den Einstellungen vorhanden.
Leider klappt die Löschung nicht, wenn man früher ein kostenpflichtiges TOP-Konto hatte und nun wieder ein kostenfreies Freemail-Konto.
Also bei GMX angerufen. Zuerst bei der kostenpflichtigen Hotline, die sagten mir dann ich solle bei der kostenlosen Hotline anrufen. Dort wurde mir wieder gesagt ich soll bei der kostenpflichtigen Hotline anrufen. Ständig wurde ich weiterverbunden, es wurde öfters während dem Telefonat aufgelegt und keiner konnte/wollte mir so richtig helfen.
Die ganze Prozedur dauerte fast 2 Monate!! Irgendwann wollten Sie noch eine Ausweiskopie von mir, diese Bitte habe ich freundlich abgelehnt – warum sollte ich meinen Ausweis kopieren und an GMX senden?
Kurz bevor ich meinen Rechtsanwalt einschalten wollte, wurde mein Konto gelöscht. Kurz um: NIE WIEDER GMX!
Auch wenn man einen Vertrag per Mausklick schließen kann, so geht es bei einer Kündigung doch letztlich um die Sicherheit eines Kunden.
Ich würde in meinem Unternehmen auch keine von einem möglicherweise x-beliebigen Dritten automatisch über einen Dienstleister erstellte Unterschrift akzeptieren.
Nehmen wir mal Mobilfunkanbieter (oder Banken, Versicherungen etc). Wenn da einfach jeder eine Kündigung für jemanden anders einpflegen könnte und der Anbieter würde das annehmen, stünde ich / der Kunde plötzlich mit gekündigter Rufnummer, ohne Bankverbindung oder sonst was da.
Würde auf der Kündigung zumindest das Kundenkennwort stehen, um den Kunden EINDEUTIG zu identifizieren, wäre es unkritischer. Das ist meines Wissens bei aboalarm.de nicht der Fall.
Wenn man darüber hinaus noch davon ausgeht, dass die meisten Anbieter eine Kündigung in Schriftform (also: mit eigenhändiger Unterschrift) in ihren AGB mit den Kunden vereinbart haben, so entspricht die Kündigung über Aboalarm eben nur der Textform (also: ohne eigenhändige Unterschrift).
@Carsten: Das machen doch alle jetzt schon so. Sobald alle relevanten Daten bei der Kündigung stehen wird auch diese angenommen und so funktioniert es auch bei Aboalarm.
@Carsten: Gleiches gilt aber genauso für die Auftragserteilung, dort will ich genau so wenig das ein Fremder einfach Aufträge in meinem Namen erstellen kann. Da sind die Unternehmen aber komischerweise viel flexibler.
Ansonsten sehe ich das aber wie Kay, meines Wissens bedürfen online geschlossene Verträge nur noch einer Kündigung in Textform und keine Schriftform mehr, entsprechend anderslautende AGBs sind in dem Punkt unwirksam.
Oder der Anbieter muss auch bei der Auftragserteilung auf der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift bestehen, was viele Anbieter aber nicht machen, weil das Kunden abschreckt. Leicht rein und schwer raus ist unzulässig, daher bin ich sicher, daß die Abmahnung juristisch Bestand hat.
@Carsten: Die Klausel in der AGB müsste m. E. unwirksam sein, selbst wenn es damals so vereinbart wurde. Laut dem BGB reicht am dem 1.10. die Textform und das wiegt nun mal mehr als die AGB – und m. W. gilt das auch für bestehende Verträge.
Danke für Eure Rückmeldungen.
Wenn sichergestellt ist, dass der Kunde identifiziert wird, zB durch das Kennwort, habe ich damit auch keine Bauchschmerzen.
Natürlich könnte man auch einfach die Kündigung annehmen und schriftlich / per Mail / SMS bestätigen, so dass im Zweifelsfall der Kunde die noch (rechtzeitig) zurückziehen kann.
Künstlich erschweren würde ich es meinem Kunden auch nicht bzw. es ist nicht richtig, so vorzugehen. Aber Ich muss schon sichergehen, dass auch wirklich mein Kunde die Kündigung verfasst hat. Das meine ich.
@SteeBee: Nein, gilt nur für Verträge die _ab_ 1.10. geschlossen wurden, nicht für alle.
so eine Auseinandersetzung hat Aboalarm vor ziemlich genau einem Jahr auch mit O2 geführt…afaik erfolgreich
Im Dezember habe ich den web.de-Club gebucht und einen Tag später über die App von Aboalarm wieder problemlos gekündigt.
Wenn man einen Vertrag online abschließt, muss er doch auch neuerdings online kündbar sein, gab eles dazu nicht ein neues Urteil?