Bundeskartellamt beendet Verfahren gegen Amazon / Audible und Apple
Das Bundeskartellamt hatte bereits Ende 2015 ein Verfahren gegen Amazon bzw. dessen Tochter Audible sowie Apple eingeleitet. Stein des Anstoßes waren gewisse Vertragsklauseln, welche Apple die exklusiven Rechte an dem digitalen Vertrieb bestimmter Hörbücher garantierten. Dadurch konnte Apple dank des Abkommens mit Audible viele Titel allein anbieten – andere Anbieter blieben außen vor. Zugleich musste sich Apple aber auch an Audible binden. Das Bundeskartellamt sah hier ein Problem für den Wettbewerb. Amazon / Audible und Apple haben nun nachgegeben und diese Klauseln ad acta gelegt. Der Effekt tritt ab Januar 2017 in Kraft.
Andread Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt, warum man hier gegen Audible und Apple vorgehen musste: „Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen. Audible und Apple haben bei dem digitalen Angebot von Hörbüchern in Deutschland eine starke Position. Durch die Streichung der Exklusivvereinbarung kann Apple nunmehr andere Bezugsquellen für digitale Hörbücher nutzen.“
Das Problem lag also in der Kombination dieser vereinten Marktmacht: Audible ist in Deutschland der wohl wichtigste Anbieter von Download-Hörbüchern und zählt parallel zu den größten Produzenten von Hörbüchern in Deutschland und Europa. Apple wiederum verfügt mit iTunes über eine mächtige, digitale Vetriebsplattform. Durch den Wegfall der strittigen Vertragsklauseln gibt es aber nun weder für Audible noch für Apple Ausschließlichkeitsverpflichtungen im Bereich der Lieferung und des Vertriebs von Hörbüchern. Audible stellt Apple demnach keine Exklusivtitel mehr zur Verfügung und Apple kann umgekehrt auch Hörbücher von anderen Anbietern beziehen. Das erleichtert es Apple, beispielsweise auch direkt mit Verlagen zu kooperieren.
Die durch das Bundeskartellamt und auch die Europäische Kommission bemängelten Ausschließlichkeitsverpflichtungen bestanden sogar schon vor der Audible-Übernahme durch Amazon im Jahr 2008. Sie legten zuvor fest, dass Apple Hörbücher ausschließlich von Audible beziehen musste. Audible wiederum durfte dafür keine anderen Plattformen beliefern, die digital Musik vertreiben. Damit ist nun Schluss. Bundeskartellamt und Europäische Kommission erhoffen sich von der Aufhebung steigenden Wettbewerb und am Ende vorteilhaftere Preise für die Kunden. Zudem sollte so der Zugang zu den Inhalten von mehreren Stellen aus möglich sein.
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