Datenautomatik: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt gegen Vodafone
Das Thema Datenautomatik ist unschön. Als es damit losging, konterten zum Wohle vieler Nutzer gleich die Verbraucherzentralen, die Kostenfallen und strittige Vertragsbedingungen sahen. Bereits 2016 ging man gegen o2 vor und nun hat man Neues zum Thema Datenautomatik und Vodafone verlauten lassen. Der Mobilfunkanbieter Vodafone darf, sofern das Urteil rechtskräftig wird, laut Verbraucherzentrale Bundesverband künftig keine Klauseln mehr für Highspeed-Volumentarife verwenden, die die nachträgliche Freischaltung von kostenpflichtigen Datenpaketen ohne Zustimmung von Verbrauchern erlauben.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband selber, das Urteil sprach das Landgericht Düsseldorf , wie Helke Heidemann-Peuser, Leiterin Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, via Twitter kommunizierte.
Stein des Anstoßes bei Vodafone waren Tarifbeschreibungen, die unter anderem enthielten: „Wir prüfen während ihrer Vertragslaufzeit, ob eine Datenoption für Sie günstiger wäre, richten diese gegebenenfalls mit einer monatlichen Laufzeit für Sie ein und informieren Sie darüber per SMS.“ In der Preisliste für einen anderen Tarif stand „Abhängig von Ihrem zusätzlichen Datenverbrauch schalten wir für Sie maximal 3-mal hintereinander Datenvolumen-Pakete […] frei. Das Ganze kostet Sie jeweils 3 Euro pro Datenvolumen-Paket. […]“.
Laut vzvb teilte das Landgericht Düsseldorf die Ansicht des vzbv. Nebenleistungen oder Zusatzentgelte sollen klarer ersichtlich sein, zudem nur mit Zustimmung des Verbrauchers zum Vertragsbestandteil werden. Interessant: o2 ging im letzten Jahr zu diesem Thema in Berufung. Man sei davon überzeugt, dass die Datenautomatik in der aktuellen Form rechtskonform ist und man wird an ihr festhalten. Aus Sicht von Telefónica Deutschland stellt die Daten-Automatik einen Bestandteil der Hauptleistung des gewählten Tarifs dar und ist keine davon unabhängige Zusatzleistung, wie vom Gericht gedeutet.
Auf unsere Nachfrage bei Vodafone, ob man auch Berufung einlegen wolle, teilte uns Vodafone wie folgt mit: „Der Beschluss des LG Düsseldorf zu einer Passage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in bestimmten Mobilfunktarifen ist nicht rechtskräftig. Wir kommentieren laufende Gerichtsverfahren nicht.“
Wie von uns berichtet, ist o2 gegen das Urteil vorgegangen. Hier zeichnet sich wohl ein Erfolg für o2 ab, wie man unter Aktenzeichen 29 U 668/16 nachlesen kann – ich hab das Ganze mal mit Kollege Lars Siebenhaar von All About Samsung überflogen, da er – im Gegensatz zu mir – sein erstes Examen in der Tasche hat:
Einfach ausgedrückt hatte das LG München mehrere Klauseln zu prüfen. Einmal den Teil, wonach bis zu drei Mal im Monat für 2 Euro jeweils 100 MB nachgebucht werden und einmal den Teil, wonach, sollte das drei Monate in Folge passieren, der Vertrag geändert wird auf einen insgesamt größeren Vertrag. Das LG München hatte noch beide Klauseln nach §307 Abs 1, Abs 2 Nr 1 bzw §308 Nr. 5 BGB als unzulässig angesehen, da diese für den Verbraucher intransparent seien oder eine Erklärung des Verbrauchers fingieren.
O2 hatte nun das Urteil des LG München nur bezüglich der ersten Klausel angegriffen und hier gegen die vzvb vor dem OLG München gewonnen. Die Begründung ist einfach: Vereinbart war nicht nur das Datenvolumen zum Pauschalpreis, sondern eben auch eine Volumenerweiterung (um bis zu drei Mal 100MB im Monat), sofern der Vertragspartner diese abruft. (Gründe II Nr. 1 b) aa) des Urteils des OLG München)
Im Ergebnis hat o2 gegen die Verbraucherzentrale in der Berufungsinstanz vor dem OLG München somit gewonnen. Die reine Datenautomatik ist, sofern sie von Anfang an Vertragsbestandteil war, zulässig. Im Urteil des OLG München ist dies auch gut begründet: Verträge sollte man lesen und wenn der Verbraucher einen Vertrag mit einem festen Volumen plus Erweiterung nach Überschreitung buchen will, dann darf der Verbraucher das auch tun.
Die eine Krähe wird der anderen kein Auge aushacken!
Der Markt ist in drei gleiche Teile aufgeteilt. Die Preise im europäischen Vergleich grundlos hoch. Also wird auch versucht auf die gleiche Art und Weise abzuzocken mit diesen verfluchten Datenautomatiken! Für 2-3 Euro jeweils 100 MB – das ist einfach ein „Fuck you“ seitens der Betreiber und keiner kann was machen dagegen.
Wird Zeit, dass sich was ändert. Wohne im Grenzgebiet und sobald die neue Roaming Verordnung greift bin ich beim ausländischen Provider und zahl die Hälfte für doppelte Leistung ohne Abzocke.
@Tom +1 !
Neben der Datenautomatik ist eine neue Masche auch die Abrechnung von Tarifen nicht mehr monatsweise sondern alle 28 oder 30 Tage, so zum Beispiel bei Vodafone Callya. Man zahlt keinen Monatsbeitrag mehr sondern bekommt in der Gesamtheit der im laufenden Monat nur berechneten Tagen auf 1-3 Tage weniger. Somit zahlt man aufs Jahr gesehen einen 13. Monat mit dazu.
Mal sehen, was sich die Netzbetreiber zum Fall der Roaming-Gebühren noch alles für Fallstricke einfallen lassen!
Also bei SimplyTel (Drillisch) konnte und habe ich die Datenautonatik abgewählt, aber ja, es ist eine Frechheit, dass man im ersten Monat damit leben und vorsichtig surfen muss. Ansonsten fallen mir nur noch Tarifhaus und BASE ein, wo man zwar auch im ersten Monat aufpassen muss aber immerhin die Datenautomatik abschalten kann. Verträge direkt bei den drei „Großen“ finde ich laufzeit- und preistechnisch nicht mehr zeitgemäß.
Ich versteh die ganze Problematik überhaupt nicht. Man weiß doch wieviel Volumen man grob im Monat braucht. So sucht man sich einen Tarif mit etwas Luft nach oben und beobachtet das ganze mit einer App wie z.B. 3G Watchdog. Auf dem Widget seh ich meinen Tagesverbrauch und pass halt ein bißchen auf das ich den nicht ständig überziehe. In zwei Jahren O2 hatte ich nie kontakt mit der Datenautomatik und jetzt bei WinSim erst recht nicht weil 4GB verbrauch ich beim besten Willen nicht.
Und davon ab, ich zahl doch lieber etwas oben drauf als gedrosselt zu werden. Gedrosselt ist gleich offline…
@Ralf:
Alles richtig, und dennoch sehe ich da die Kunden in der Verantwortung. Die Umstände sind doch bekannt, darauf kann man problemlos reagieren. Natürlich versuchen die Provider Geld zu machen. Ob das klappt ist ja ne ganz andere Sache. Ob man Tabaksteuer bezahlt entscheidet ja auch jeder selbst.
@Rolf Der Vergleich mit der Tabaksteuer ist Klasse. Was hast Du denn geraucht?
Ich nutze seit 3 Monaten o2 free.. und es ist genial.. surfen und streamen egal wie lang man will.. das ist mir die 5 € wert. Habe 2 GB inkl. und verbrauche jetzt zwischen 3 und 5 GB (Musikstreaming und Podcasts, selten Netflix)