Verbraucherschützer mahnen Apple ab
Willkommen bei „Wir können weiterhin nichts Gutes über Apple abseits ihrer Produkte schreiben. Europas Verbraucherschützer schießen scharf gegen Apple. Das Unternehmen soll seine eigenen Versicherungen (Apple Care) auf der eigenen Seite zu stark bewerben, dabei dem geneigten Verkäufer aber „verschweigen“, wie weit die Garantie / Gewährleistung überhaupt geht: „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“
Diese Garantie lässt sich Apple natürlich bezahlen, so kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen eines iPads beispielsweise 79 Euro, eine dreijährige Garantie für ein Mac Book liegt bei 349 Euro. Nach Auffassung des vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) klärt Apple nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche von uns Konsumenten gegenüber dem Händler auf.
Diese gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Wenn Hersteller eine eigene Garantie abgeben, dann müssen sie aber auf jedem Fall auf bestehende gesetzliche Ansprüche hinweisen, so der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Man kritisiert, dass bei uns Kunden der Eindruck entstehen könnte, dass nach einem Jahr keine Gewährleistung vorhanden ist, sofern man Apple Care nicht erworben hat.
Auch Verbraucherschutzorganisationen aus zehn anderen europäischen Ländern (Belgien, Dänemark, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien) beanstanden die Werbung von Apple zum AppleCare Protection Plan. Trotz alledem sollten wir allerdings daran denken, dass Garantie und Gewährleistung zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind
Blöderweise bringt einem die Gewährleistung ja nur in seltenen Fällen etwas und die Apple Garantie habe ich bisher ausnahmslos als vorbildlich kennengelernt.
Meiner Meinung nach lohnt sich Apple Care, zumindest beim iPhone, alleine für die Kopfhörer, die ja leider relativ empfindlich sind in Sachen Kabelbruch…
Diesen Schritt finde ich gut. Mich hat man auch mal abgewimmelt und erzählt die Garantie sei rum. Besaß damals das 3g und mein WLAN hatte eine Macke.
Hier sollten die Verbraucherschützer nicht nur kritisieren sondern scharf schießen!
Sehe ich genauso. Geh mal nach einem Jahr mit nem Sony Gerät zum Vertragshändler… der will keien Rechnung nichts wird auch gleich abgelehnt. Erst erlebt mit einem Handy War 14 Monate alt. Nichts zu machen.
Die Abmahnung an Apple löst das Problem nicht. Das Problem besteht zuerst darin, dass der Kunde zuwenig Rechte gegenüber dem Hersteller hat. Auf der anderen Seite hat der Hersteller doe Möglichkeit sich aus der Verantwortung für seien Produkte zu stehlen und dann noch den Kd. extra Geld für teure Serviceprodukte abzuverlangen.
Richtig wäre, dass ein Herstelle IMMER direkt und unabwendbar vom Verbraucher direkt in Anspruch genommen werden kann. Sag mal mindestens für den Zeitraum wie er für Abschreibungen im Geschäftsleben üblich ist. Ein Mac ist arschteuer und muss verdammt noch mal immer funktionieren. Da will ich nicht auf „Kulanz“ angewiesen sein.
Das ganze müsstee dann wesentlich anders organisiert werden als es jetz mit dem Outsourcen an die Servicepartner geschieht. Ich habe damit grottenschlechte Erfahrungen.
Der Preis ist einfach nur unveschämt wenn man bedenkt dass man in den USA für 79$ schon eine 2-jährige Versicherung (SquareTrade) bekommt welche selbst bei Fallschäden anstandslos das Gerät ersetzt.
Die Serviceleistungen von Apple sind für eine premium Marke mehr als schwach, Aldi bietet eine 3 Jahres, vor Ort Garantie an, auch wenn die Hardware nicht so gut ist. Wenn ein Markenhersteller so überzeugt von der Qualität der Hardware (ich spreche nicht über die OS usability) ist, dann doch gerne mehr als mit der fast gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung. …
Die Gewährleistung bringt ja nur innerhalb der ersten 6 Monate was. Danke Beweistlastumkehr danach. Leider schon Pech mit gehabt.
Das Problem ist doch, dass der Verbraucher nach 6 Monaten ziemliche Probleme hat Apple irgendwelche Mängel nachzuweisen. Selbst bei dem extrem häufigen Glasschäden des Iphone 4 kenne ich keinen Fall, wo dies als Mangel ersetzt wurde, egal wie der Glasschaden zustande gekommen ist. Bei meiner Freundin ist das Ding aus 20cm runtergefallen und schwupps war die Scheibe hinüber.
Wenn man sich mal anschaut was das Apple Protection Paket enthält, dann ist das eigentlich ein Witz für das Geld. Vorallem wenn man teilweise für ähnliches Geld eine Versicherung erhält, die komplett die Schäden und auch Diebstahl abdeckt. Glaub beim Telekomschutzbrief war das so.
Bei anderen Anbietern bekommt man ja seine Geräte anstandslos umgetauscht, selbst nach den ersten 6 Monaten. Deswegen liebe ich es z.B. etwas bei Amazon zu bestellen. Hab da noch nie Probleme mit einem Gewährleistungsfall gehabt.
Ich kann da meinen Vorredner nur zustimmen. es macht schon Sinn Apple Care zu benutzen. Ich konnte es bereits schon zwei mal gebrauchen.
Ich kann auch nur zum Apple Care raten, weil das Gerät ja nicht gerade billig ist sollte man es sich überlegen.
Apples Preise sind so ja schon der reine Wucher, aber dazu noch ein teures Paket erwerben zu müssen, dass man im Fall der Fälle nicht wie der begossene Pudel dasteht, ist ja wirklich eine Frechheit.
Aber irgendwie muss es der Konzern ja schaffen, auf Kosten seiner Kunden 100 Mrd. anzuhäufen…
Sind beim Verbraucherschutz nur hirnverbrannte Idioten beschäftigt oder nutzen die jetzt auch Apple um in die Nachrichten zu kommen?
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hat nichts mit einer Garantie zu tun.
Die Gewährleistung deckt den Zustand bei Lieferung/Übergabe ab. Und die Tatsache dass sich nach nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt stellt die meisten Kunden so oder so vor Probleme. D.h. der Käufer muss dem Verkäufer in den restlichen 18 Monaten beweisen dass der Fehler von Anfang an vorlag.
Apple gewährt nun 12 Monate Hardwaregarantie die Mängel abdeckt die nach dem Kaufdatum auftreten, das sind 12 Monate länger als sie müssten.
Es geht den Verbraucherschützern ja darum, dass Apple darauf nicht genug hinweist. Hab schon Apple Verkäufer gehabt, die wollten mir weißmachen, dass nach 6 Monaten Gewährleistung Schluß ist und danach die tolle Apple Garantie einspringt für die restlichen 6 Monate und ich deswegen am besten noch das Apple Care Paket abschließe damit ich dann noch länger als 1 Jahr Garantie habe.
Ich sag nur: iPad2 mit Sprung in der Scheibe. Dank AppleCare war nach Anruf bei Apple in weniger als 24h ein freundlicher Kurier mit Vorabtauschgerät da. Ich konnte in Ruhe meine Daten übertragen und hab das defekte Gerät einige Tage später abholen lassen. Ohne AppleCare hätte ich mein defektes Gerät einschicken müssen und hätte dann hoffentlich in <5 Werktagen ein repariertes oder ausgetauschtes Gerät wiederbekommen. Allein dafür haben sich die 79,- € gelohnt.
Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens der Hersteller, diese kann auch nur 30 Tage betragen, aber die Gewährleistung ist gesetzlich verankert und muss 2 Jahre betragen.
@Ronny: Im Gegensatz zu dir habe ich bei Sony mit nem Vaio und ner PS3 (je 24 Monate Garantie) andere Erfahrungen gemacht – Rechnung reichte und es wurde kostenlos repariert!
Apple, als Premium Marke, könnte imho ruhig 24 Monate Garantie gewähren Aber so macht man wohl mehr Geschäft….
@cokkii
Dem füge ich hinzu:
Garantie ->Freiwillige Zusatzleistung des Herstellers
Gewährleistung -> Gesetzlich verankerte „Leistung“ des Händlers, wobei der Käufer in Nachweispflicht steht (was für den Käufer stets eine „Freude“ ist).
Das größte Problem welches Medial auftritt ist, das immer einer Vermischung von Garantie und Gewährleistung stattfindet. Siehe auch im Beitrag oben:“Diese Garantie lässt sich Apple natürlich bezahlen, so kostet die zweijährige Gewährleistung für Reparaturen…“
Wie schon meine Vorredner festgestellt haben: Garantie freiwillige Leistung eines Herstellers mit klar definierten Kriterien.
Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben 24 Monate mit klarer Definition. Ideal für Endverbraucher wäre eine Gewährleistung ohne wenn und aber für 24 Monate. ohne Beweislastumkehr ohne Fallstricke für den Endkunden.
@Peter
Das würde bedeuten, dass der Händler 24 Monate lang für alles Haften und beweisen muss, dass er die Ware in einwandfreiem Zustand übergeben hat. Da würde niemand mehr etwas verkaufen wollen, wenn du nach 18 Monaten irgendeinen Kleinscheiß umtauschen MUSST, weil du einfach nicht beweisen KANNST, dass die Ware bei Übergabe einwandfrei war.
Es würde außerdem bedeuten, dass die Produkthaftung vom Hersteller komplett auf den Händler übergeht, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders ist.
Viele verwechseln die Gewährleistung mit einer Funktionsgarantie. Das ist sie aber nicht. Der Händler muss *gewährleisten*, dass die Ware fehlerfrei dem Kunden übergeben wird. Mehr nicht. Wenn das Produkt nicht hält was es verspricht, weil während der Nutzungsdauer ein Defekt auftritt, dann ist der Händler nur dann dafür verantwortlich, wenn der Defekt bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war. Denn dann ist er seiner Gewährleistungspflicht nicht nachgekommen, die zu verkaufende Ware auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Daher ist es dem Händler meiner Meinung nach nicht zuzumuten, volle 24 Monate lang beweisen zu müssen, dass der Kunde den Defekt verursacht hat.
Ich würde allerdings dafür plädieren, die Beweislast fifty fifty aufzuteilen, also die ersten 12 Monate Beweislast beim Händler, die letzten 12 Monate beim Kunden. So wäre es in meinen Augen fair verteilt.
@ Thorsten
Danke für Dein Feedback. Diesen Punkt hatte ich ganz vergessen. Ich sehe jeden Händler als Mittler, Bindeglied zwischen Industrie und Kunden.
Es wäre ideal wenn die Industrie grundsätzlich auf Produkte die Sie in den Handel bringt 2 Jahre Herstellergarantie gibt.
Die meisten Probleme mit Kunden treten meiner Erfahrung nach bei Waren mit einer 1- jähriger Herstellergarantie auf.
Ich weiß nicht ob Du jemals auf der Seite der Servicetheke gestanden hast, und dem Kunden erklären mußtest“ lieber Kunde Sie haben zwar Gewährleistung, aber das Proudkt haben sie vor 7 13 Monaten gekauft. usw. “ Das war manchmal ziemlich grenzwertig, und meist endete es damit das nicht das Produkt welches erworben wurde verflucht wurde, sondern der Laden. Und das kann, ich spreche aus Erfahrung das Ende des Ladens bedeuten.