EU-Rat legt Position zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet fest


Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich heute auf eine gemeinsame Position geeinigt, um gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Netz vorzugehen. Das geplante Gesetz nimmt (digitale) Unternehmen in die Pflicht, die Verbreitung solchen Materials sowie die Anbahnung von Kontakten zu Kindern zu verhindern. Zuständige nationale Behörden erhalten die Befugnis, die Entfernung oder Sperrung von Inhalten anzuordnen. Bei Suchmaschinen steht zudem die Auslistung entsprechender Ergebnisse im Raum.

Online-Diensteanbieter müssen künftig bewerten, wie hoch das Risiko ist, dass ihre Plattformen missbraucht werden. Basierend auf einer Einteilung in die Risikokategorien hoch, mittel oder niedrig müssen entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Das können beispielsweise Meldewerkzeuge für Nutzer oder standardmäßige Privatsphäre-Einstellungen für Minderjährige sein. Nationale Behörden überwachen diese Risikobewertungen und können bei Nichteinhaltung Bußgelder verhängen. Wer als Hochrisiko-Dienst eingestuft wird, kann zudem verpflichtet werden, an der Entwicklung von Technologien zur Risikominderung mitzuarbeiten.

Ein Aspekt betrifft das Scannen von Inhalten. Die derzeit befristete Ausnahmeregelung, die es Unternehmen erlaubt, ihre Dienste freiwillig nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen, soll dauerhaft gelten. Eigentlich würde diese Erlaubnis im April 2026 auslaufen. Anbieter von Messengern können somit weiterhin Inhalte prüfen, melden und entfernen, ohne gegen Datenschutzvorgaben im elektronischen Kommunikationssektor zu verstoßen.

Zur Umsetzung der Verordnung wird eine neue EU-Behörde eingerichtet, das EU-Zentrum gegen sexuellen Kindesmissbrauch. Es soll Informationen der Anbieter auswerten, eine Datenbank für Meldungen betreiben und Indikatoren für Missbrauchsmaterial bereitstellen, die Unternehmen für ihre freiwilligen Scans nutzen können. Zudem unterstützt das Zentrum nationale Behörden und hilft Opfern dabei, Inhalte entfernen oder sperren zu lassen. Der Standort der neuen Agentur ist noch offen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. „Ein Aspekt betrifft das Scannen von Inhalten. Die derzeit befristete Ausnahmeregelung, die es Unternehmen erlaubt, ihre Dienste freiwillig nach bekanntem Missbrauchsmaterial zu durchsuchen, soll dauerhaft gelten. Eigentlich würde diese Erlaubnis im April 2026 auslaufen. Anbieter von Messengern können somit weiterhin Inhalte prüfen, melden und entfernen, ohne gegen Datenschutzvorgaben im elektronischen Kommunikationssektor zu verstoßen.“ und damit ist die Sache durch. „Ich darf mir deine Sachen angucken die du mit anderen Teilst aber keine Sorge, ich verstoße nicht gegen dein Recht auf Datenschutz“ So. Mein nächstes vorhaben umfasst jetzt einen eigenen Server der zuhause sitzt und alles was ich Teile läuft darüber.

  2. Oha, der erste Sargnagel ist reingeschlagen. Das ist die Einführung einer EU-weiten Altersverifikation und Chat-Kontrolle durch die Hintertür. Traurig.

    • Hallo Tandeki,

      gegen Altersverifikation ist nichts einzuwenden – das läßt sich auch anonym machen z. B. über die Personalausweis-Nummer kann festgestellt werden ob jemand oberhalb einer bestimmten Altersgrenze liegt.

      Wird z. B. bei den ÖR-Mediatheken so gemacht damit man auch tagsüber Inhalte für Leute über 16 streamen kann.

      • „Anonym“ und „Personalausweis-Nummer“ in einem Satz ist mir suspekt.

        • Hallo Alex,

          aus der Personummer kann ein Programm auf der Website eine Prüfsume ableiten, die aussagt, ob eine Person volljährig ist oder nicht bzw. oberhalb einer Altersgrenze liegt.

          Mehr Informationen bekommt die anwendung nicht – ist zu jung oder nicht alt genug – guck mal in die ÖR-mediathek, zumindest in der des ZDF gibt es dazu eine gute Erläuterung .
          Auszug „Werden meine Personalausweisdaten gespeichert?
          Deine Ausweisnummer wird einmalig zur Prüfung deines Alters (>16 Jahre ja/nein) genutzt und nicht von uns gespeichert. Dadurch kann niemals ein Bezug zu deiner Person hergestellt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und der Datenverarbeitung findest du auf der Datenschutzseite.
          Wie wird mein Alter über die Ausweisnummer ermittelt?
          Das Alter wird bei der Abfrage der Ausweisnummer über einen Teil der Zahlenfolge der Nummer errechnet. Neben dem Geburtsdatum (z. B. bei neuen Personalausweisen im 2. Eingabefeld enthalten) wird bei der Eingabe der Ausweisnummer über die weiteren eingegebenen Nummern eine Prüfziffer zur Validierung der Gültigkeit der Ausweisnummer errechnet. Das bedeutet, dass beim Absenden der Altersprüfung einmalig die eingegebene Ausweis-Nummer auf das darin enthaltene Geburtsdatum und die Errechnung der Prüfziffer geprüft wird. Hierbei wird lediglich die Information, dass der Nutzer über 16 Jahre alt ist, am ZDF-Profil gespeichert.  Darüber hinaus findet keinerlei Abgleich der Ausweisnummer mit Datenbanken oder eine Speicherung der Ausweisdaten statt.“

          • Da kann man ja gleich einen „Persogenerator“ verwenden.

            • Die Nummer im Personalausweis ist nach dem Datenschutz nicht nur ein direkt personenbeziehbares Datum, es ist sogar besonders schützenswert. Deshalb darf es aktuell auch ohne gesetzliche Grundlage nicht gespeichert werden.

              Und Markus spricht hier schon einen Pferdefuß der deutschen Lösung an. Wie in Großbritannien zu sehen, wird schnell der Ruf nach weiteren Daten laut. Nämlich um sicherzustellen, dass die Nummer des Ausweises auch tatsächlich Dir entspricht. Und das führt wiederum zur Erhebung weiterer Daten, und das wieder zu Ablehnung, sowohl bei den Nutzern als auch den Anbietern. In der Folge wandern viele Firmen in andere Gebiete aus oder der Nutzer verwendet einfach ein VPN.

              Zudem traue ich der Aussage nicht, die Ausweisnummer werde nur zur Verifikation gespeichert. Denn wenn man ein Datum einmal aus der Hand gibt, ist jegliche Kontrolle verloren. Man sieht das am Recht auf Löschung nach DSGVO, das durch steuerrechtliche Vorgaben ad absurdum geführt wird. Viele Anbieter speichern dann per se alles mögliche für mindestens 10 Jahre. Und ein erfolgreiches Löschen eines Datums setzt voraus, dass es tatsächlich überall gelöscht wird. Da verstehen viele Leute nicht, dass Systeme für Backups oder zur Sicherstellung der Verfügbarkeit Kopien anlegen. Diese müssen ebenfalls gelöscht und vor allem verschlüsselt gespeichert werden. Was für viele Firmen zu aufwändig ist.

              Ich könnte noch seitenweise darüber schreiben, welche Risiken und Stolpersteine das Speichern personenbezogener Daten birgt. Aber die Botschaft kam hoffentlich bereits rüber und der Text ist für einen Kommentarbereich ohnehin schon sehr lang geworden…

              • Hallo Tandeki,

                da Du soviel über Datensicherheit weißt – wie müsste Deines Wissens eine Altersverifikation aussehen, die in keinem Fall rückschlüsse auf die Identität der Person zuläßt?

                Und für die Beteiligten, vor allem die Konsumenten, einfach und niederschwellig nutzbar ist?

                Denn genau wie beim Alkoholverkauf, Verkauf von Zigaretten, anderen Drogen und sonstigen Stoffen, für deren Erwerb Altersgrenzen gelten – hier wird im dinglichen Handel ja auch der Perso verlangt – muss das auch beim Erwerb oder der „Miete“ digitaler Güter möglich sein.

                Ich bin sehr für einen starken Persönlichkeits- und Datenschutz, aber die geltende Rechtsordnung und damit auch die Durchsetzung gesetzlich geltender Altersschranken muß auch im Internet durchgesetzt werden.

  3. >> Zur Umsetzung der Verordnung wird eine neue EU-Behörde eingerichtet, …

    Darauf kann man nur mit einem Karnevalsschlager antworten: „Wer soll das bezahlen, wer hat das bestellt…“

    Es macht keinen Sinn mehr, sich über irgendwas aufzuregen, was die EU treibt. Irgendwo finden sich immer irgendwelche Befürworter.

  4. Ich wusste schon immer, dass die EU zu wenige Behörden hat. Da geht noch viel mehr.

  5. „Zur Umsetzung der Verordnung wird eine neue EU-Behörde eingerichtet“

    Mit weiteren 10000den Beamten? Dafür darf dann der dumme deutsche Michel länger arbeiten, weil wir natürlich solidarisch sind und diese Vorhaben unterstützen werden, es geht ja im Kinderschutz. Deutschland zahlt ja noch nicht genug. Das sind dann die selben, die Junge Männer an 18 an der Waffe trainieren werden. Wieder ein weiteres Instrument der Überwachung. Ich glaube nicht, das der Erfinder des Internets eine totale Überwachung wollte. Natürlich ist es scheiße was mit vielen Kindern passiert, das ist einfach nur ekelhaft, aber deshalb alle Chats und Bilder zu überwachen ist schon sehr fragwürdig.

  6. Brille: Schielmann says:

    „Wer als Hochrisiko-Dienst eingestuft wird, kann zudem verpflichtet werden, an der Entwicklung von Technologien zur Risikominderung mitzuarbeiten.“

    Klingt nach Chatkontrolle durch die Hintertür. Messenger mit sicherer Verschlüsselung werden wohl bald als „Hochrisiko-Dienste“ eingestuft und dazu verpflichtet, die Chats der Nutzer zur „Risikominderung“ von KI durchsuchen zu lassen.

    • Das werden wir merkn wenn es hierzulande bald weniger verschlüsselte Messenger geben sollte. Signal z.b. wird sich so etwas nicht beugen.

  7. „Indikatoren für Missbrauchsmaterial bereitstellen, die Unternehmen für ihre freiwilligen Scans nutzen können“

    Oha, also bestimmt diese neue Behörde nun die Inhalte der CSAM-Datenbanken? Und wer überwacht das? Oder kann Uschi dann auch Bilder in die DB aufnehmen, die niemand sehen sollen?

    Das war mir bisher entgangen. Dann Scannen also die Anbieter freiwillig und diese Behörde bestimmt was rausgefiltert wird… ouch. Gefickt eingeschädelt…

  8. Am besten eine Plattform errichten, wo man sich via Videoident oder Postident verifizieren muss. Dann gibt’s einen persönlichen Tollen, mit welchem man ausschließlich und nur noch Konten im Internet anlegen kann, ob für Social Media, Foren, Online-Shops. Speicherung des Tokens bis zum Ableben.

    Oder habt ihr etwas zu verheimlichen? Denkt doch mal an unsere Kinder!!!!!

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