EU-Generalanwältin: Rekordstrafe gegen Google ist gerechtfertigt

Die juristische Auseinandersetzung um Googles Android-Geschäftspraktiken geht in die nächste Runde. Generalanwältin Juliane Kokott hat dem Europäischen Gerichtshof heute empfohlen, das Rechtsmittel von Google zurückzuweisen und die Geldbuße von 4,124 Milliarden Euro zu bestätigen. Der Fall, der seit 2018 die Gerichte beschäftigt, dreht sich um den Vorwurf des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung durch den Technologiekonzern.
Im Kern geht es um verschiedene Praktiken, die Google seit 2011 angewandt hat. Der Konzern hatte Herstellern von Android-Geräten nur dann eine Lizenz für den Play Store erteilt, wenn diese gleichzeitig die Google-Suche und den Chrome-Browser vorinstallierten. Zusätzlich mussten sich die Hersteller verpflichten, keine nicht von Google genehmigten Android-Versionen zu verwenden.
Die Generalanwältin stützt die Auffassung des EU-Gerichts, dass für den Nachweis eines Missbrauchs keine kontrafaktische Analyse erforderlich sei. Es reiche aus festzustellen, dass die Vorinstallierung von Google-Diensten zu einer „Status-quo-Präferenz“ bei den Nutzern führte, gegen die Wettbewerber keine realistische Chance hatten.
Besonders interessant ist Kokotts Argumentation bezüglich der Marktmacht: Sie betont, dass ein Vergleich mit hypothetischen, gleich leistungsfähigen Wettbewerbern unrealistisch sei, da Google durch seine beherrschende Stellung in verschiedenen Bereichen des Android-Ökosystems von einzigartigen Netzwerkeffekten profitiere. Diese Position ermögliche es dem Unternehmen, Nutzerdaten zu sammeln und damit seine Dienste kontinuierlich zu verbessern – ein Vorteil, den kein Wettbewerber hätte erreichen können.
Trotz der teilweisen Nichtigerklärung des ursprünglichen Kommissionsbeschlusses bezüglich der Regelung zur Einnahmenteilung sieht die Generalanwältin weiterhin eine einheitliche Zuwiderhandlung. Google habe eine Gesamtstrategie verfolgt, die darauf abzielte, die Entwicklung des mobilen Internets zu kontrollieren und gleichzeitig sein auf Werbeeinnahmen basierendes Geschäftsmodell zu schützen.
Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Europäischen Gerichtshof. Sollte er der Empfehlung der Generalanwältin folgen, wäre dies eine harte Niederlage für Google im Kampf gegen die europäischen Wettbewerbshüter.
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