Künstliche Intelligenz: Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung veröffentlicht
Die Kultusministerkonferenz hat zum Thema KI etwas Neues veröffentlicht. Generell meckert man ja gerne über die Schulen, wobei das sicher auch städte- und bundeslandabhängig ist. Vermutlich ist alles gar nicht so einfach, weil sich im Bereich Tech vieles flott ändert, da kommt nicht jeder mit. Und wie sehen die Handlungsempfehlungen für die Bildungsverwaltung im Umgang mit KI nun aus? Nun, in erster Linie sind da Lehrer gefordert.
Um Lehrkräfte effektiv auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Bildung vorzubereiten, sollten verschiedene Maßnahmen in allen Phasen der Lehrkräftebildung ergriffen werden, so die Empfehlungen. Zunächst sei es entscheidend, KI-Kompetenzen fest in die Lehrkräftebildung zu integrieren. Dies beinhaltet nicht nur informatische Grundlagen, sondern auch Aspekte der Medienbildung sowie pädagogisch-didaktische Einsatzszenarien von KI im Fachunterricht. Die Formate der Lehrkräfteprofessionalisierung sollten ebenfalls überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, ähnlich wie Leistungsüberprüfungen und Prüfungsformate für Schüler.
Lehrkräfte müssen demnach die technischen Grundlagen von KI verstehen und die damit verbundenen Chancen, Grenzen und Risiken adäquat einschätzen können. Dazu gehört auch eine Sensibilisierung für rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Risiken, um KI-Anwendungen positiv, kritisch und ethisch bewerten zu können. Angesichts der dynamischen Entwicklung von KI und anderer digitaler Bildungstechnologien müssen die Kompetenzanforderungen an Lehrkräfte regelmäßig neu bewertet werden. Dies erfordert die Entwicklung effektiver Verfahren zur Evaluierung und Weiterentwicklung digitaler und KI-bezogener Kompetenzen.
Die Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten spielen hierbei eine Schlüsselrolle. Sie sind verantwortlich für die Entwicklung von Aus-, Fort- und Weiterbildungskonzepten und sollten ihren Auftrag entsprechend konkretisieren. Lehrkräfte sollten zudem ermutigt werden, sich kontinuierlich mit neuen Technologien auseinanderzusetzen und sich als Lernende zu begreifen, die ihre eigene Rolle reflektieren und verändern. Dafür benötigen sie die notwendigen Ressourcen und Freiräume.
Zusätzlich sei es laut der Handlungsempfehlung wichtig, dass Lehrkräfte Zugang zu aktuellen Forschungsergebnissen und Best-Practice-Beispielen erhalten, um den Einsatz von KI im Unterricht effektiv gestalten zu können. Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen und die Unterstützung von Forschungsvorhaben im Bereich „Generative KI-Anwendungen in Bildungsprozessen“ sind hierbei von großer Bedeutung. Die Länder sollten die bestehende Studienlage zu Intelligenten Tutoriellen Systemen und adaptiven Lernumgebungen systematisieren und die wichtigsten Erkenntnisse zusammenfassen sowie Folgerungen für das Lernen und Lehren ableiten. Aktuelle Forschungsvorhaben zum Einsatz generativer KI-Anwendungen im Unterricht sollten katalogisiert und die Ergebnisse regelmäßig präsentiert werden.
Die Entwicklung von geeigneten Regulierungs- und Gestaltungskonzepten, die sowohl die Potenziale von KI als auch die Persönlichkeitsrechte von Schülern berücksichtigen, ist ebenfalls von großer Bedeutung, heißt es. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Bildungsadministration, Datenschutzaufsichtsbehörden, Forschungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Bildungsmedienanbietern von KI-Anwendungen seien unerlässlich, um eine innovationsoffene und vertrauenswürdige Nutzung von KI im Bildungsbereich zu gewährleisten.
Mal schauen, was da noch alles auf uns zukommt. Mein Sohn besucht die 5.te Klasse des örtlichen Gymnasiums, da ist natürlich das Thema KI noch kein wirkliches, aber man muss ja alles im Blick behalten.
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Wenn es in der Lehrkräftebildung eingeführt werden soll, dann sind das gewissen Zeiträume, bis Ausbildung in der Schule ankommt.
Datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Probleme verhindern bisher den offiziellen Einsatz an Schulen. Als Lehrer hat man bisher auch von keinem Dienstherren (Kultusministerien) einen Zugang zu KI Angeboten bekommen. Kostenpflichtige Angebote müssen selbst bezahlt werden. Dann kommt aber wieder der Datenschutz und das Urheberrecht ins Spiel. Das muss von den Kultusministerien erst geklärt werden, damit Rechtssicherheit einkehrt.
Es wird leider bei solchen Lippenbekenntnissen bleiben, weil die Ministerien das nicht klären werden (können).