EU-Kommission setzt sich für die Bekämpfung von Online-Piraterie bei Sport- und anderen Live-Veranstaltungen ein
Die EU-Kommission hat sich Gedanken zur Online-Piraterie im Bereich von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen gemacht. Nun hat man eine Empfehlung zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Online-Piraterie von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen wie Konzerten und Theateraufführungen angenommen. In dieser Empfehlung werden Mitgliedstaaten, nationale Behörden, Rechteinhaber und Anbieter von Vermittlungsdiensten angehalten, ausgewogene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unerlaubte Weiterverbreitung solcher Streams zu bekämpfen, und zwar unter uneingeschränkter Einhaltung der Grundrechte und der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Folgendes gibt man zu Papier:
- Zügige Bearbeitung von Meldungen im Zusammenhang mit Live-Veranstaltungen: Gestützt auf das Gesetz über digitale Dienste wird unterstrichen, wie wichtig es ist, dass Anbieter von Hostingdiensten schnell tätig werden, um die durch illegales Streaming verursachten Schäden so gering wie möglich zu halten.
- Dynamische Anordnungen: Gestützt auf die in der Durchsetzungsrichtlinie vorgesehenen Abhilfemaßnahmen, die auf Erfahrungen in einigen Mitgliedstaaten aufbauen, unterstützt die Empfehlung die Anwendung von auf Live-Veranstaltungen zugeschnittenen Sperrverfügungen; im Falle von Live-Sportveranstaltungen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Sportveranstaltern die Befugnis zum Beantragen einer Anordnung einzuräumen, wo dies aktuell nicht möglich ist.
- Gewerbliche Angebote und Sensibilisierung: Sie empfiehlt den Organisatoren von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen und Sendeunternehmen, ihre gewerblichen Angebote für Endnutzerinnen und -nutzer in der gesamten Union leichter verfügbar, erschwinglicher und attraktiver zu machen. Die Mitgliedstaaten hält sie dazu an, auf der Ebene der Verbraucher Nutzerinnen und Nutzer für legale Angebote dieser Art von Inhalten zu sensibilisieren und auf Ebene der Durchsetzungsbehörden das Bewusstsein für das Thema Piraterie zu schärfen.
Einhergehend ist die Einrichtung eines Monitoringsystem, um die Wirkung der Empfehlung auf die Bekämpfung der Piraterie zu bewerten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Auf der Grundlage dieses Monitoring wird die Kommission bis zum 17. November 2025 die Wirkung der Empfehlung auf die unerlaubte Weiterverbreitung von Sport- und anderen Live-Veranstaltungen bewerten. Dies ist auch die Frist, bis zu der die Kommission bewerten wird, wie das Gesetz über digitale Dienste mit anderen Rechtsakten einschließlich des Urheberrechts zusammenwirkt. Dann wolle man entscheiden, ob unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen sowie der Entwicklung der Vertriebskanäle und des Konsumverhaltens zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.
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Endlich gehts den an Kragen die im Konzert vor mir den Arm mit dem Handy hoch halten ! Befürchte YouTube wird leerer.
Sonst keine Probleme??? Zumal die Rechteinhaber dafür zuständig sind und nicht die EU. Was macht ihr mit unserem Geld?
Gerade in Deutschland wird man was Abos angeht ausgenommen. Wieviele Abos braucht man mittlerweile um Fußball (Liga, DFB Pokal, Champions League, usw) sehen zu können?
Only Money. Daher gucke ich auch keine Minute Fußball mehr.
aber genau das fordern die doch. die inhaber müssen auch akzeptable angebote liefern. geht nur im letzten bulletpoint etwas unter.