Neues Portal für die elektronische Gesetzesverkündung

Kleiner Linktipp zum Ende des Jahres. Das Bundesministerium der Justiz hat daran erinnert, dass zum 1. Januar 2023 das neue Portal für die elektronische Gesetzesverkündung startet. Diese Verkündungsplattform stellt Nutzern die amtliche Fassung des Bundesgesetzblattes (BGBl.) in einer PDF-Datei zur Verfügung und löst somit die gedruckte Fassung ab.

Das spart Papier, vor allem aber verbessert sie den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Bislang müssen Interessierte die gedruckte amtliche Fassung entweder gegen Entgelt beziehen oder in Bibliotheken einsehen.

Für einen Großteil der Nutzer wird der Zugang dadurch erheblich vereinfacht und beschleunigt. Aber auch für diejenigen, die das Internet bislang nicht nutzen, besteht über die in öffentlichen Bibliotheken und Internetcafés zugänglichen Rechner eine zumutbare und verlässliche Möglichkeit zur Kenntnisnahme von den Inhalten des elektronischen Bundesgesetzblattes.

Besucher der Plattform können das digitale BGBl. dort lesen, herunterladen, drucken oder über einen Link teilen. Die Inhalte stehen Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Nutzer können ferner nach allen veröffentlichten Verkündungen und Bekanntmachungen ab dem Jahr 2023 suchen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Recherche durch verschiedene Filter einzugrenzen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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10 Kommentare

  1. Hat schon jemand herausgefunden, ob es auf der Verkündungsplattform so etwas exotisches wie einen RSS-Feed geben wird?

  2. >>Das spart Papier, …

    Es wäre zu schön, um wahr zu sein. Es wird vermutlich mehr Papier verbraucht, weil viele die gefundenen Informationen ausdrucken werden. Nicht jeder ist in der Lage große Informationsmengen am Bildschirm zu erfassen und bevorzugt die auf Papier gedruckte Version. Irgendwie ist das mit dem „papierlosen Büro“ schon in die Hose gegangen. E-Mails wurden samt ihrer mehrseitigen Anhänge ausgedruckt, bevor sie gelesen wurden.

    • 95% der Leute werden es nicht ausdrucken.

      • Das liegt aber eher daran, dass diese 95% der Leute die Gesetzestexte gar nicht verstehen können. Selbst Rechtsgelehrte tun sich manchmal schwer damit und außerdem füllt die gängige Rechtsprechung samt ihrer Kommentierung mehr Seiten als die ihr zugrunde liegenden Gesetze. Aber mit dieser neuen Verkündungsplattform kann man wieder ein paar Punkte auf dem Digitalisierungskonto gutschreiben. Ist ja nicht in Stein gemeißelt, dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung der breiten Masse einen Nutzen bringen muss. Hauptsache man hat es und konnte dafür Steuergeld verbraten. An die Arbeitsplätze, die dadurch verloren gehen, denkt natürlich niemand.

    • Computer wurden dazu geschaffen um schneller mehr Papier zu bedrucken 🙂

      Lediglich die QR-Codes haben einen Wandel gebracht, weil sie eben herrlich analog – und damit zuverlässig – sind.

      Ich verstehe auch gar nicht das Schlagwort „Papierloses Büro“. Ich will gar nicht papierlose sein. Wenn ich Anfange zu Programmieren, beginnt das mit Stift und Papier.

      Ironie:
      Hatte noch nie ein eigenes Fax. FritzBox gekauft. Jetzt habe ich ein digitales [sic!] Fax und einen unmittelbaren Uplink zu Ärzten, Laboren und Behörden. Vor allem darf ich endlich Faxen machen 😉

  3. DragonHunter says:

    Also unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav konnte und kann ich auch heute schon auf das Bundesgesetzblatt online zugreifen.
    So ganz stimmt die News also nicht, dass es vorher nicht ging.
    Ich find es ein bisschen schade, dass da blind irgendwelche fachlich falschen Pressemitteilungen abgetippt werden.

    • Es wurden keine fachlich falschen Pressemitteilungen abgetippt. Caschy hat einfach nur den Zusatz weggelassen, der aus einer richtigen Aussage eine falsche Aussage macht. Beim neuen Portal heißt es nämlich korrekt weiter:

      > Bei dem bisher auf der Internetseite http://www.bgbl.de verfügbaren Bundesgesetzblatt handelt es sich lediglich um elektronische Kopien, nicht um die verbindliche amtliche Fassung.

  4. Schade. Ohne RSS ist das Ding für mich schon vor dem Start gestorben. Menno.

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