Bundesnetzagentur bestätigt finale Vorgaben für die Internet-Mindestversorgung

Die Bundesnetzagentur hat es nochmal richtig amtlich gemacht: Die Vorgaben für die Internet-Mindestversorgung stehen fest. Für die meisten der Leser dürften das aber keine neuen Informationen sein, denn wir hatten ja schon über den Prozess berichtet. Die Bundesländer hatten mehr gefordert, doch beschlossen sind nun als Mindestversorgung bei der Download-Geschwindigkeit mindestens 10 Megabit pro Sekunde. Die Upload-Rate muss bei mindestens 1,7 Megabit pro Sekunde liegen. Die Latenz, also die Reaktionszeit, soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Die Chose läuft unter der Bezeichnung „Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV)“. Man hat auch die entsprechenden Angaben im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung definiert Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Die Verordnung ist damit rückwirkend mit Wirkung zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Es gab viel Kritik an den recht niedrig angesetzten Vorgaben, welche die Bundesnetzagentur aber erneut verteidigt und mit dem Mindestlohn vergleicht.

So argumentiert man, die meisten Menschen bekämen schon heute deutlich mehr Bandbreite. Aber niemand dürfe eben aus dem Raster fallen. Der Wert werde zudem jährlich überprüft und dürfte in den kommenden Jahren steigen. Nach dem Telekommunikationsgesetz hat jetzt jeder Bürger einen Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Mindestangebot an Sprachkommunikation, also Telefon, und einem schnellen Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe.

Bereits Mitte 2023 könnten sich die Vorgaben erhöhen. Da stellt man eine Mindestbandbreite im Download von mindestens 15 Megabit pro Sekunde in Aussicht. Wie man die Mindestbandbreite im Upload anheben könnte, ist offen. Menschen, für die kein Mindestangebot verfügbar ist, können sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sobald die Bundesnetzagentur eine Unterversorgung feststellt, informiert sie innerhalb von zwei Monaten die Telekommunikationsanbieter. Die Unternehmen haben dann einen Monat Zeit, freiwillig eine Versorgung mit dem Mindestangebot anzubieten. Sollte kein Unternehmen ein Angebot machen, wird die Bundesnetzagentur innerhalb von spätestens vier Monaten eines oder mehrere Unternehmen dazu verpflichten, den Haushalt mit einem Telekommunikationsanschluss zu versehen und Telekommunikationsdienste anzubieten.

Die verpflichteten Anbieter müssen dann laut Bundesnetzagentur spätestens nach drei Monaten beginnen, die Voraussetzung für die Anbindung zu schaffen. In der Regel sollte das Mindestangebot dann innerhalb von weiteren drei Monaten zur Verfügung stehen. Wie lange es dauert, bis ein Anschluss zur Verfügung steht, hängt zum Beispiel davon ab, ob erhebliche Baumaßnahmen erforderlich sind.

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten legt jedoch ausdrücklich nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist. Das Ziel ist nur allgemein, dass die Mindestbandbreite in der Hauptwohnung oder am Geschäftsort verfügbar ist. Die Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten ist zudem „zu einem erschwinglichen Preis“ anzubieten. Dieser orientiert sich an der Entwicklung der Preise für Telekommunikationsdienste.

Da will die Bundesnetzagentur folgerichtig noch ihre Grundsätze über die Ermittlung erschwinglicher Preise für Telekommunikationsdienste sowie des dafür notwendigen Anschlusses veröffentlichen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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15 Kommentare

  1. Ich falle tatsächlich unter diese niedrige Bandbreite, kann mir jemand sagen wie ich diese jetzt einfordern kann ? Mein Anbieter ist die Telekom.

  2. Also ist man mit schlechtem Internet weiterhin an Arsch, da die Internetanbieter nach Meldung der Unterversorgung über ein Jahr Zeit haben, das zu beheben.

    Eigentlich sollten diese selbst die notwendigen Daten vorliegen haben, welche Anschlüsse zu langsam sind und selbstständig innerhalb von 1-2 Monaten den entsprechenden Ort komplett ausgebaut haben.

  3. Die 10 MBit/s sind eher nebensächlich, irgendeinen Wert musste man halt nehmen. Dass man damit eventuell kein 4k streamen kann ist klar, es soll eine Grundversorgung sein. Dass normales Arbeiten im Office damit geht, weiß ich aus eigener Erfahrung. Bei uns in der Firma haben wir den Downstream pro Mitarbeiter auf 6 MBit/s begrenzt, über 50.000 Leute konnten damit im Lockdown arbeiten.
    Das wichtige ist eigentlich, dass es überhaupt eine Pflicht für die TK-Anbieter gibt, irgendetwas anbieten zu müssen, das über die bisherigen 56 kBit/s hinausgeht.

  4. „legt jedoch ausdrücklich nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist“
    -> D.h. die Telekom wäre fein raus, wenn sie einen Hybrid DSL/4G Anschluss anbietet?

    Schade, hatte die Hoffnung das wird der Hebel um die Kosten für die Glasfaserverlegung zu sparen.

    • Beim 16Mbit Tarif ist die Hybrid LTE Option gratis. Genau so läufts erstmal.

      • Da musste halt nur gut 200-300 EUR für einen Hybridrouter hinlegen. Und noch sind die Preise für die Hybrid Option gratis… ob man allerdings die 155ms erreicht?

  5. > Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten legt jedoch ausdrücklich nicht fest, mit welcher Technik das Mindestangebot zu erbringen ist.

    Das ist ein meinen Augen noch immer das größere Problem. Vor ein paar Jahren gab es ja auch Mal die Breitbandförderung für Gemeinden mit langsamem Internet. Zu der Zeit hat sich der Bürgermeister meines damaligen Wohnorts dazu bequatschen lassen einen Mobilfunkmasten aufzustellen. Zack: Super geringe Kosten, keine großen Bauarbeiten, mehr als 10 Mbit/s Downstream, Problem gelöst. Nur, dass es damals quasi keine unlimitierten Datentarife gab hat niemand gemerkt. So konnte man dann eben im Monat 10 YouTube videos gucken und das Datenvolumen war aufgebraucht… Heute gibt es zwar unlimitierte Datentarife, diese sind aber meistens erheblich viel teurer (Preis/ Leistung) als Kabel, DSL oder Glasfaser Tarife.

  6. Woooohoooooo wir sind bald kein Neuland mehr.

    10MBit/s pro Person wäre etwas anderes.

    Aber so ist das eher ein Tropfen auf dem heißen Stein.

  7. lächerlich 10 Megabit damit kann ich doch nicht einmal Full HD Videos schauen jeder der das oder weniger hat sollte umziehen. Ein angemessenes Ziel wären 50 Megabit pro Person. Aber Hauptsache 5G ausbauen weil ich mit meinem Handy ja 10 Gigabit download brauche…. Typisch Deutschland.

    • so ein quatsch.
      meine Eltern hatten jahrelang nur 7mbit/s, damit ging jegliches Streaming absolut problemlos.
      und bei 5G steht nicht die geschwindigkeit im vordergrund. -.- informiert dich mal was 5G ausmacht!

  8. Eigentlich hat sich die RegTP gebückt wie es die Anbieter wollten … und noch gefragt, soll es noch ein wenig tiefer sein? Soviel zum Thema Gigabit Gesellschaft und Konkurrenzfähigkeit. Da lachen selbst die Rumänen.

  9. von dem mimimi der Großstädter mal abgesehen..
    heißt dass jetzt, dass jeder der irgendwo im nichts ein Haus im Wald stehen hat, ne alte Försterei bewohnt oder gar auf ner Insel in nem See seine Hauptresidenz hat, einen TK-Anbieter verpflichten kann ihm 10Mbit/s zu legen?

    da dürften doch für einzelne Grundstücke dann mehr Kosten auflaufen als für manche Kleinstadt. :O

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