Telekommunikation: Kundenschutzrechte noch unzureichend umgesetzt

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt, dass auf dem Telekommunikationsmarkt derzeit die Umsetzung einiger Kundenschutzrechte noch unzureichend sei. Das betreffe beispielsweise auch das Minderungsrecht der Kunden bei zu geringer Internet-Bandbreite. Auch gebe es immer noch Anbieter, die den Kunden Verträge unterschieben.

Der vzbv prüft nun nach eigenen Angaben die rechtliche Durchsetzung von Kundenschutzrechten im Telekommunikationsmarkt. So habe eine Untersuchung ergeben, dass es da klare Mängel gebe. Primär wurden dafür Verbraucherbeschwerden evaluiert. Gerade die angesprochene Minderung werde je nach Anbieter sehr unterschiedlich gehandhabt. Selbst wenn eine Minderung durchkomme, sei der konkret angebotene Minderungsbetrag oft nicht für den Kunden nachvollziehbar.

Deswegen sieht der vzbv den Bedarf, verbindliche und transparente Leitlinien zu erarbeiten. Da sei die Bundesnetzagentur gefragt, den Anbietern Vorgaben zu machen und den Erarbeitungsprozess zu begleiten. Sollten dennoch angemessene Minderungsansprüche zukünftig nicht durchsetzbar bzw. praktikabel handhabbar sein, fordert der vzbv, dass die Einführung eines pauschalierten Schadensersatzes diskutiert wird.

Zur Erinnerung: Wenn euer Anbieter die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit nicht liefern kann bzw. sie regelmäßig erheblich abweicht, habt ihr das Recht auf Minderung. Allerdings lehnen das trotz Recht der Kunden laut vzbv immer noch viele Anbieter ab. Auch die Kriterien, die angelegt werden, variieren je nach Anbieter. Eigentlich soll das neue TKG Kunden auch besser vor untergeschobenen Verträgen schützen. Laut Analysen des vzbv habe sich da aber dennoch keine Reduzierung der Verbraucherbeschwerden ergeben. Weiterhin wurden telefonisch unerwünschte Verträge vermittelt.

Für die Studie wurden 98 Beschwerden aus dem Zeitraum vom 01.12.2021 bis 08.04.2022 ausgewertet, die speziell zu den neuen TKG-Kundenschutzrechten als auffällig gemeldet wurden. Außerdem wurden die bundesweiten Beschwerdezahlen im Telekommunikationsbereich zu untergeschobenen Verträgen im ersten Quartal 2022 geprüft und in Bezug zu den Vorjahren gesetzt. Das Resultat ist eben, dass sich kaum Besserung feststellen lässt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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3 Kommentare

  1. Diese Problematik ist mir vor allem bei meinem letzten Anbieter Mobilcom Debitel stark aufgefallen

  2. Und das was zuletzt entschieden wurde ist aus Kundensicht auch immer noch zu mager. Wer mal in solchen Unternehmen gearbeitet hat, der weiß, das da vieles nicht mit rechten Dingen zugeht.

    Manchmal werden auch Störungen simuliert und Geräteupdates falsch ausgespielt das man anruft und direkt ein Angebot für eine höhere Leitung bekommt.

    Die Vorvertragliche Information wird auch nur selten verschickt. Anbieter wissen auch das Menschen damit überfordert sind wenn die Auftragsbestätigung oder Vorvertragliche Information überladen und unübersichtlich aussieht, da gehts danach „der wird mir schon das verkauft haben was er gesagt hat“ vor allem die konkrete Darstellung von Preiserhöhungen nach Monaten.

    Für manche scheint der Technik-und Servicemarkt ebenfalls sehr Lukrativ zu sein. Was es da alles für Maschen gibt….

    Im Vergleich zu anderen EU-Ländern hinkt Deutschland noch enorm hinterher beim Verbraucherschutz.
    Aber so ist das in Deutschland, mit unfairen und ungleichen Mitteln zum betrieblichen Erfolg

  3. Untergeschobene Verträge sind doch im TK-Bereich schon zu einer Art Standard geworden. Die Kunden werden durch „Gratis-Zugaben“, verbilligte Endgeräte oder Rabatte geblendet und aufgrund der vorherrschenden „Geiz ist geil“-Mentalität schlagen sie dann zu, ohne zu merken was sie da eigentlich unterschrieben haben.
    Das Recht auf Einhaltung der vereinbarten Internetgeschwindigkeit und die Minderung bei Verstößen kann gar nicht durchgesetzt werden. M.E. wurde da etwas versprochen, was technisch nahezu unmöglich ist.
    >>Für die Studie wurden 98 Beschwerden aus dem Zeitraum vom 01.12.2021 bis 08.04.2022 ausgewertet, die speziell zu den neuen TKG-Kundenschutzrechten als auffällig gemeldet wurden.
    Eigentlich ein Witz und den Aufriss gar nicht wert.

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