Agentur für Arbeit: Ab 1. Januar 2022 ist auch die elektronische Arbeitslosmeldung möglich
Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, wird das Angebot der Behörde zukünftig etwas moderner, sodass beginnend ab dem 1. Januar 2022 unter anderem die Arbeitslosmeldung komplett online erfolgen kann und das sogar rund um die Uhr. Der oft nervige, aber bislang zwingend erforderliche Weg zur Agentur entfällt, was in Zeiten von Corona wohl auf beiden Seiten begrüßenswert sein sollte. Die elektronische Arbeitslosmeldung wird ab dem neuen Jahr der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt, so die Agentur in ihrer Mitteilung. Was weiterhin benötigt wird, ist ein Identifikationsnachweis. Dies kann der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sein, aber auch andere elektronische Identifikationsnachweise (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Wer doch lieber persönlich zur Agentur stiefeln möchte, dem bleibe diese Möglichkeit weiterhin erhalten.
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