Verbraucherrechte: Erinnerung an die wichtigsten Änderungen im Jahr 2022

Die Verbraucherzentrale NRW hat zusammengefasst, welche wichtigen Veränderungen 2022 auf Verbraucher zukommen. Beispielsweise wird es ja die Kartenzahlung an E-Ladesäulen geben, da hatte ich auch schon über die neuen Regelungen gebloggt. Auch das E-Rezept soll nach Verzögerungen 2022 breiter starten und es wird kürzere Kündigungfristen für einige Verträge geben – ab dem 1. März 2022. Für online abgeschlossene Laufzeitverträge naht ein Kündigungsbutton.

Auch der CO2-Preis wird angehoben: Anfang des Jahres steigt der CO2-Preis – von 25 auf 30 Euro pro Tonne. Das verteuert Benzin um 1,5 Cent pro Liter, Heizöl und Diesel werden 1,6 Cent pro Liter teurer. Auch wird das Einwegpfand erweitert und es soll mehr Rückgabemöglichkeiten für Alt-Elektrogeräte geben. Manches wird dadurch auch teurer werden: Etwa Kraftstoff für Fahrzeuge, das Bahnfahren oder das Briefporto. Mobilität ist in Deutschland ohnehin im Verhältnis zu anderen Ländern teuer und wird bei uns also leider zunehmend zu einem Thema, das ärmere Bevölkerungsgruppen ausschließt.

Positiver: Verbraucher können bald nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb von einem Monat einen Vertrag kündigen und sind etwa bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden. Außerdem müssen Anbieter, die den Abschluss von Laufzeitverträgen über ihre Homepage anbieten, ab 1. Juli 2022 auch einen Kündigungsbutton auf ihren Webseiten einrichten. So sollen online abgeschlossene Verträge schneller und leichter gekündigt werden können.

Letzteres finde ich sehr gut, denn es gibt bedauerlicherweise viele schwarze Schafe, die einen Vertragsabschluss kinderleicht machen, die Kündigung aber bewusst möglichst kompliziert aufbauen. Im neuen Jahr wird zudem der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, etwa bei der Entgeltumwandlung, für alle Verträge zur Pflicht. Zudem wird der Pfändungsschutz ab dem Januar 2022 verbessert. Nun muss nicht nur der Bedarf der Schuldner und derer Familien berücksichtigt werden, sondern auch der anderer Personen, die mit im Haushalt wohnen.

Ihr wollt einen Überblick mit noch mehr Details nach einzelnen Bereichen gestaffelt? Schaut einmal hier bei der Verbraucherzentrale herein!

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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16 Kommentare

  1. Wenn jetzt noch Handy und DSL Verträge verpflichtend auf 12 Monate Mindestlaufzeit reduziert werden, dann könnte man in Deutschland fast schon von Fortschritt sprechen.

    • RA Michael Seidlitz says:

      @Markus

      TKG-Novelle 2021

      „Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages darf 24 Monate nicht überschreiten. Ferner sind die Anbieter vor Vertragsschluss auch verpflichtet, einen Vertrag mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten anzubieten.

      Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für vor dem 01.12.2021 abgeschlossene Verträge, sofern die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.“

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html

    • Exakt! Genau dieser Punkt fehlt. 24 Monate Vertragsbindung sind eindeutig nicht mehr zeitgemäß. Monatliche Kündigungsfrist nach maximal einem Jahr Laufzeit. Dies würde den Verbraucher stärken und ziemlich sicher den Wettbewerb fördern.

  2. Finde auch diese Änderung sehr interessant und relevant:
    ×Beweislastumkehr im Kaufrecht

  3. Thorthemighty says:

    Tja das mit den erhöhten Benzinpreisen wird echt ein Problem…die Menschen die mit dem Auto zur Arbeit pendeln tun mir leid…verdienen evtl wenig und müssen jetzt noch mehr abgeben um
    Arbeiten zu dürfen. Dabei weiß man, dass in Deutschland nicht die Autos maßgeblich am CO2 Schuld sind. Vllt sollte es eine Steuer auf mangelnde Bildung geben…
    Aber wie sagte vor paar Monaten ein grandioser Politiker: “Das beste Deutschland, dass es je gegeben hat”…dem vertraue ich! Danke

    • Der einzige Sektor, der keine wirkliche Reduktion im CO2 Sektor beigetragen hat ist der Sektor Verkehr. Selbstverständlich muss das nun entsprechend angefasst werden. Und für die armen Pendler gibt es genug Förderungen wie zum Beispiel die Pendlerpauschale, die ja sogar noch erhöht wird.

      • Du bist scheinbar kein Pendler. Sonst würdest du so nicht reden.
        Wir zahlen immer mehr Geld, aber nichts was mein Leben direkt betrifft wird besser.
        Auf den Autobahnen nur Baustellen oder Straßen, die in einem miserablen Zustand sind.
        Öffentlich Verkehrsmittel sind auf dem Land keine Option. Also wirklich 0,0. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Ein Bus braucht für eine Strecke 2 Stunden und mit dem Auto bist du in 20min da. Nur ein Beispiel. Die Bahn nutzen um jeden Tag zur Arbeit zu kommen?
        Niemals. Da müssen wir nicht drüber reden.
        Das Auto ist alternativlos. Man nutzt einfach wie immer den Mittelstand aus und dann kommen Ja-Sager wie du.. das triggert mich.

    • Äh, doch. Natürlich sind Autos mit ein Problem im CO2 Ausstoß. Und jeder Prozentpunkt zählt. Im Mobilitäts-/Verkehrssektor hat sich seit Jahren nichts getan. Die neuen Abgaben müssen halt zweckgebunden wieder zurückgegeben werden an einkommensschwache Personen oder/und auch in den Umweltschutz. Mittelfristig bzw. sogar eher kurzfristig müssen wir auf 120-150€/Tonne CO2.

      • Das Problem im Autosektor ist die Kundenvorliebe für SUV, die in aller Regel eine deutlich schlechtere Ökonomie von Vebrauch zu Nutzwert (wenn man die Sitzhöhe außen vorlässt) haben, als Kombis oder Vans. Nur durch die noch immer effizienten Diesel wird das etwas abgepuffert.

        Nur blöd, dass das in der Regel finanzstarke Renter (noch gibt es die gelegntlich) oder Fußballmütter sind, die sich solche Autos kaufen, die werden durch 10% höhere Spritpreise nicht abgehalten, sonst hätten sie gleich was anderes gekauft. Oder steurlich gefördert als Dienstwagen oder steurlich extrem gefördert als Plugin-Hybrid-Dienstwagen.

        Die höheren CO2-Preise im Verkehrssektor treffen die hart, die sich keinen neuen Elektromini leisten können und auf ein Auto angewiesen sind.

        Ich fänd ja eine Steuer gestaffelt nach Personenanzahl sinnvoll, wie auch immer man die umsetzt.
        Meine 5-köpfige Familie braucht auf dem Land einen Touran (o.ä.), das Rentnerehepaar gegenüber den X5 nur selten.

    • entsprechend Koalitionsvertrag: „Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag nun beschlossen, die CO2-Abgabe aufgrund der derzeit hohen Energiepreise aus sozialen Gründen nicht weiter zu erhöhen. “

      +

      EEG Wegfall.
      Das Thema wurde schon beachtet. Aber man kann natürlich auch nur das Schlechte suchen.

  4. Und alles wird nur noch teurer… übel
    Wie kommt man als Friseur oder Kassierer überhaupt noch klar?

    Vor allem in München oder Frankfurt stelle ich mir das Leben mit den diesen Gehältern extrem hart vor…

    • Zum Glück soll auch der Mindestlohn deutlich erhöht werden…

    • Ich lebe in Frankfurt und frage mich das auch, erklären kann ich es mir nur, dass Menschen Zuschüsse erhalten. Die Mieten sind hier extrem hoch und eine Ende der Preisanstiegs ist nicht in Sicht, zumal das weltweite Kapital in Frankfurt investiert. Zudem gehe ich davon aus, dass ein Friseur/Kassierer in Frankfurt vielleicht nicht unbedingt ein Auto hat.

      Ich bin gespannt, wie die zukünftige Politik die unteren Einkommensgrenzen entlastet.

  5. Aus dem verlinktem Artikel: der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW heißt „Wolfgang Schuldzinski“?

    Geil!

  6. Bei Verträgen nach dem Telekommunikationsgesetz in der neuen Fassung gilt bereits jetzt:
    Einen Vertrag, der sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit stillschweigend verlängert hat, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dies gilt auch für vor dem 01.12.2021 abgeschlossene Verträge, sofern die Mindestvertragslaufzeit bereits abgelaufen ist.
    Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html;jsessionid=804C43357A998757E7FA169430934039

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