Netflix: Beliebige Preiserhöhungen mittels Klausel in Deutschland nicht erlaubt
Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr nutzen, die jederzeit eine beliebige Erhöhung des monatlichen Preises erlaubt. Dies berichtet unter anderem die Frankfurter Rundschau. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nun hat der Bundesgerichtshofs (BGH) gegen das US-Unternehmen entschieden, der Beschluss (Az. I ZR 23/20) wurde am heutigen Freitag veröffentlicht.
„Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“
Das war die Klausel, an der sich gestört wurde – unabhängig davon, dass Abonnenten mindestens 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert werden. Netflix habe sich im Verfahren damit rechtfertigen wollen, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Bereits 2019 ging es um die Preisanpassungsklausel. Die wäre sogar rechtlich zulässig – aber nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt würden.
Heißt zukünftig: Netflix wird wohl dann alle Kunden vorab informieren, wenn so etwas ins Haus steht – und sich irgendeine Begründung aus dem Ärmel leiern, warum genau ein Abo teurer wird.
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Da man sich sein Netflix-Guthaben nicht auszahlen lassen kann, halte ich es eh für fragwürdig, ob man einfach so die Preise für Bestgandskunden erhöhen kann, die ihr Abo darüber begleichen.
Irgendwie erinnert mich das an die Nachricht von Spotify, die mich kürzlich erreicht hat:
„Wir haben uns vorbehalten, bei steigenden Gesamtkosten für die Spotify-Dienste eine Anpassung der Abogebühren vorzunehmen, damit Du auch in Zukunft weiterhin in den Genuss unseres vollen Streaming Erlebnisses kommst. Hierfür haben wir Dir erläutert, welche Kostenpositionen für die Berechnung der Gesamtkosten maßgeblich sein können und zu welchem Zeitpunkt diese Preisänderungen wirksam werden können (vgl. Ziffer 4.3).“
Das dürfte dann ja eigentlich in Deutschland auch nicht rechtens sein, oder?
Witzig, möchte Spotify nicht genau gerade das selbe machen 🙂
https://stadt-bremerhaven.de/spotify-neue-agb-beschreiben-warum-man-preise-erhoehen-kann/
Ah super, ich hab gestern eine Mail von Spotify bekommen in der es um das Hinzufügen genau jenes Passus geht. Die wollen das nämlich jetzt auch machen
Wie gehabt, auch Netflix und Spotify können in ihre AGB neben dem Vorgeschriebenen zuerst mal reinschreiben was sie wollen. Im Zweifel klären die Gerichte solche seltsamen Freistellungsklauseln wie in diesem Fall.
Sky handhabt das schon lange (für sich, nicht den Kunden) besser, weil %Begründung% vorhanden. Solche Startups müssen das wohl erst noch lernen, oder die denken, man kann es einfach mal ausprobieren, ob die Klausel durchgeht.
Höher werden dürfen, auch ohne nachvollziehbare Gründe, lediglich:
– Diäten unserer Politiker bzw. die, die sich dafür halten.
– Zwangsgebühren des öffentlich-rechtlichen Qualitätsfernsehens.
Wenn ich Netflix wäre und eine Begründung bräuchte, um in D die Preise anzuheben, würde mir spontan die CO2-Bepreisung einfallen. Oder was mit Umwelt, Nachhaltigkeit oder so. Wer wollte dagegen etwas einzuwenden haben?
Und wenn man mir dann immer noch komisch kommen würde, würde ich den Dienst erst einmal ganz auslaufen lassen. Um nach zwei Wochen neu zu starten, zu doppelten Preisen, versteht sich. 🙂