10 MBit/s im Download: Bundesnetzagentur schlägt Minimum vor
Das „Recht auf schnelles Internet“ habt ihr irgendwo schon einmal sicher gehört. Die Bundesnetzagentur veröffentlichte heute einen Verordnungsentwurf, der ein Mindestlevel von 10 Mbit/s im Download festlegt. Kommt im Festnetz weniger an, so kann man sich an die Netzagentur wenden.
Damit die Regelung wie geplant am 1. Juni in Kraft tritt, fehlt noch die Zustimmung des Bundesrates. Auch der Digitalausschuss des Bundestages wird mit einbezogen, so die Deutsche Presse-Agentur.
Neben dem Download gibt es auch eine Vorgabeidee zum Upload: Der darf demnach nicht langsamer sein als 1,3 Mbit/s. Für diese Mindestvorgaben, die jedes Jahr neu berechnet werden sollen, ist die durchschnittliche Internetnutzung in Deutschland ein wichtiger Faktor: je besser die Internetverträge im Schnitt sind, desto höher ist das festgelegte Mindestlevel.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Das ist wie beim Mindestlohn – die meisten Menschen bekommen heute schon deutlich mehr Bandbreite, aber künftig darf niemand darunter fallen.“ Alle Bürgerinnen und Bürger, bei denen heute weniger ankomme, hätten zukünftig einen Anspruch auf eine höhere Datenrate. „Für diejenigen, die bisher gar nichts haben, verbessern wir die Situation ganz erheblich.“
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10 MBit/s in 2022? Ja dann kömmer aufhören!
Macht lieber 1 Mbit. Dann habt ihr nichts zu verlieren. … Regierung
Wie hier bereits beschrieben wurde, musste man zu Zeiten der Deutschen Bundespost sein „Recht auf Telefon“ nicht einfordern.
Aber es kommt noch besser. Anfang der 1980er Jahre beschloss dei SPD-geführte Schmidt-Regierung Glasfaserkabel zu verlegen. Über einen Zeitraum von 30 Jahren sollte ganz Deutschland verkabelt werden. Der letzte Anschlussteilnehmer sollte 2010 angeschlossen sein. Allerdings wurde dieses Vorhaben 1982 von der CDU-geführten Kohl-Regierung eingestampft. Lichtwellenleiter benötige niemand. Kabelfernsehen ist die bessere Lösung. Zufällig war zu dieser Zeit der Minister für Post- und Fernmeldewesen, Christian Schwarz-Schilling, über seine Frau an einer Kabelgesellschaft beteiligt. Diese hat er erst auf öffentlichen Druck hin verkauft. Allerdings war da bereits die Entscheidung gefallen, mit der viele heute noch leben müssen.
Die Schmidt Regierung hat den Ausbau nicht beschlossen. Sie hatte die Absicht, wenn die Rahmenbedingungen passen, ein Netz zu bauen.
Wenn es so weitergeht können wir uns im Home-Office Brieftauben zuschicken – hat auch was! 🙂