RedTube: Anzeige gegen abmahnenden Anwalt
Die RedTube-Abmahnungen beschäftigen Internet-Deutschland. Bereits heute morgen berichteten wir über die Ansicht eines Fachanwaltes, der die Abmahnungen als unwirksam erachtet, ferner haben wir darauf hingewiesen, dass es momentan Trittbrettfahrer gibt. Diese verschicken „Abmahnungen“ per E-Mail, teilweise mit Malware im Anhang. Bleibt zu hoffen, dass die Empfänger der Mail ein bisschen nachdenken, bevor sie blind klicken.
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Neue Nachrichten gibt es aus der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann / von Rüden, die in der Vergangenheit schon Dokumente zum aktuellen Fall online stellte. Nun hat die Rechtsanwaltskanzlei am Dienstag bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den abmahnenden Berliner Anwalt und einen Mitarbeiter der Firma itGuards Inc eingereicht.
Der auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwalt Johannes von Rüden wirft seinem Kollegen vor, das Landgericht Köln bewusst in die Irre geführt zu haben. „Die Anträge an das Landgericht Köln waren dabei so geschickt formuliert und allgemein gehalten, dass keiner der Richter damit rechnen musste, dass hier wohl erstmals ein Streaming-Portal überwacht wurde.“
Von Rüden erhofft sich durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens auch weitere Einblicke in das Netzwerk der Abmahnkanzleien. „Hier wird noch viel aufzuklären sein.“
„Ich nehme nicht an, dass die Filesharing-Ermittlungssoftware „GLADII 1.1.3.“ überhaupt dazu geeignet und bestimmt ist, den Internetverkehr zwischen einem Internetnutzer und einem seriösen Streaming-Portal zu überwachen und beweissicher zu dokumentieren.“ sagte Rechtsanwalt Johannes von Rüden am Dienstagnachmittag in den Räumen seiner Berliner Kanzlei.
Weiter sagte der Berliner Anwalt: „In diesem Zusammenhang werden wir auch versuchen, das Gutachten vom 22.03.2013 der Rechtsanwaltskanzlei Diehl & Partner einzusehen, das angeblich die Zuverlässigkeit der eingesetzten Software bestätigen soll. Aus diesem wird sich wohl auch ergeben, dass die eingesetzte Software sich nicht dazu eignet, den Internetverkehr zu überwachen.“
Kurze Bitte: Könntest du in deinen Artikeln einen kurzen „Table of Contents“ einbauen, der deine bisherigen Beiträge verlinkt? Machst nämlich gute Arbeit, aber ich verliere die Texte schnell aus den Augen 🙁
Richtig so..
So eine billig Masche gehört gestoppt – und der Kanzlei die Liezens entzogen !
Elendsfede über Einnahmen auf „Wixabmahnungen“. Zwar werden im Strafrecht regelmäßig Juristen mit populären Fällen an den Lehrstuhl berufen – mit dieser Geschichte gewinnt man aber keinen akademischen Preis.
Der Richter, hat eventuell versagt und irreführung des Gerichts bei dem Beschluss halte ich für lächerlich, wenn der Richter nicht sachkundig ist, muss er Gutachten einholen – oder hat das Fehlurteil zu vertreten.
In der eigentlichen Sache, also Streams gibt es ja widerstreitende Meinungen, das das kurze zwischenspeichern keine Kopie ist, bzw. Ist. Da aber herschende Meinung die erste sein dürfte – liegt meiner Auffassung nach kein abmahnfähiger Urherrechtsverstoß vor. Wer da genauer sich kundig gemacht hat bzw. eine andere Schlussfolgerung hat – bitte mitteilen
Die Kanzlei sollte hilfsweise eine Strafanzeige wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses nach § 206 StGB stellen, da ansonsten die
Abmahnanwälte illegal Telekommunikationsdaten abgezapft haben
müssten, wenn ihre Behauptung stimmt, dass die Software das kann!
Vielleicht war es ja auch nur eine wunderschöne Marketingaktion, damit RedTube einfach mal in allen Medien präsent ist! ?! ?!
an die Spezialisten hier im Forum, die jetzt von Schuld Gefühlen geplagten – Ihr könnt ruhig auf den Wisch naja ihr wisst schon und ggf. dann wieder dlewm Absender zukommen lassen.
Sowie diese Abmahnkanzelei auf die Scharmgrenze spekuliert, das 10-15 Prozent trozt verquerer Rechtsauffassung bezahlen, – könnt ihr dann darauf spekulieren, das die Anwälte dort nicht nach dem 10 Brief mit „gehärteten“ Briefpapier Beleidigungsanzeigen raushauen, weil sowas würde dann nicht mehr unter Künstlerische Freiheit fallen.
Da bin ich ja mal gespannt wieviele Abmahnungen ich erhalten werde bei meinem Konsum *lol*
Ich habe soeben so eine Mail erhalten. Mit meinem Vollen Namen und einer angeblichen ID bei RedTube. Die Email kam ist mit dem Absender Rechtsanwaltsgesellschaft Urmann + Collegen (U+C). Auffällig an der Mail ist, das die Umlaute nicht dargestellt werden können. Eine deutsche Kanzlei sollte ja wohl die richtige Schriftart nutzen. Den Anhang (Zip) habe ich nicht geöffnet. Ich soll über 3000€ bezahlen.
Wie verhalten? Ignorieren?
@Jens: Spam!
Ganz ehrlich, ich glaub den Anwälten wird da garnix passieren. Die können ja nicht davon ausgehen, dass sich Richter so leicht täuschen lassen. 😉 Wahrscheinlich haben Sie sich selber geirrt. ^_^
Nur für den Mitarbeiter, der die eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, sehe ich schwarz.Da könnte es noch Ärger geben.
Gibt es echt noch leute die auf solche mails reagieren und womöglich noch öffnen? Krass!!! da bekommt man ja glatt angst wie doof manche leute sind. ich meine sone fake mail habe ich heute auch bekommen, aber schon am absender konnte man sehen das es weder echt ist noch das man es öffnen sollte. HALLOOOOOO?????? langsam müssten es doch echt mal alle kapiert haben!!!
nochmal @Jens: U+C informiert auf ihrer Website urmann.com:
Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C
Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an
mail@urmann.com
zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil oft Schadsoftware mit versendet wird. Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette Computer gehackt wurde.
Viel interessanter als ob beim Antrag Fehler gemacht wurden finde ich die Frage, inwiefern sich die Kanzlei mit der Verwendung der „Filesharing-Ermittlungssoftware „GLADII 1.1.3.“ strafbar gemacht hat.
Danke für die Antworten. Denke auch das es Maleware ist
@Jens
ignorieren!
Die aufgezeichneter Beweise sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.
So etwas ist völliger Quatsch, die wichtigsten Daten werden nicht verheimlicht, davon kann man ausgehen.
Hier mehr Infos:
http://www.infodocc.info/warnung-vor-angeblichen-mails-von-uc-rechtsanwaelte/
Hatte ebenfalls eine eMail von U+C erhalten.
Tattag:
Datum/Uhrzeit: 29.12.2013 22:56:06
Was die nicht schon alles wissen, zukunftsweisend!
Meine Freundin hat soeben ebenfalls eine Email bekommen. Wegen Show Girls auf redtube.
Und losgetreten hat das ganze das Landgericht Köln. Soviel zum Thema Rechtsstaat….
PS. Ich bin ein anderer Jens, nicht der von den Kommentar eine paar Posts zuvor.
@anderer Jens: Dann haste bestimmt erst mal auf den Sack bekommen, oder? 😀
Hab heute auch so ’ne nette Spammail bekommen mit dem Thema. Man beachte die Minutenangabe in der Uhrzeit:
Datum/Uhrzeit: 06.12.2013 23:64:36
Alles klar, oder? 😉