Microsoft: SkyDrive verletzt Namensrechte, Umbenennung auf Microsoft Drive?
Klagen sind heute leider an der Tagesordnung. Manche sind sicherlich nachvollziehbar, einige im Bereich Patent- und Markenrecht nicht immer. Wie man weiss, nutzt Microsoft seit Jahren die Begrifflichkeit SkyDrive für den eigenen Cloudspeicher. Nun ist in England gegen Microsoft entschieden worden. Das britische Pay-TV-Unternehmen British Sky Broadcasting Group ist vor Gericht gezogen und es wurde entschieden, dass Microsoft die Markenrechte von British Sky Broadcasting Group (BSkyB) verletzt.
Noch ist das Strafmaß nicht verkündet worden, doch im schlimmsten Falle müsste Microsoft seinen Dienste wohl in Europa umtaufen. Microsoft kann natürlich noch in Berufung gehen. Microsoft scheint sich jedenfalls schon einmal auf den Ernstfall vorzubereiten, denn im Code von Windows 8.1 kann man schon die Begrifflichkeit Microsoft Drive freischalten. Dies können Benutzer von Windows 8.1 nachvollziehen, indem sie einmal den Schlüssel Brand im Registry-Pfad HKCU\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\SkyDriveOptIn\ von 0 auf 1 ändern, denn dann wird in den PC-Einstellungen der Bereich Microsoft Drive angezeigt.
Und dann würde wahrscheinlich Google kommen und Ihre Namensrechte einfordern…
„… Nun ist in England Microsoft entschieden worden…“
Da fehlt noch irgendein Wort 😉
Und der Techcrunch-Link ist tot.
Ansonsten ist das Urteil natürlich wieder mal sehr genial. Ich lasse mir jetzt auch den kompletten Duden schützen.
Man sollte normale Begriffe wie z.B. Apple oder Sky nicht mehr schützen dürfen -.- Benutzen ja – schützen nein ^^
Ich würde eher auf „Windows Drive“ tippen, sofern wirklich das Produkt umbenannt werden muss.
SkyDrive gibt’s schon ewig und keiner hat was gesagt… SkyDrive und Sky verwechselt man ja so leicht… Oh man…
Bin auch der Meinung wie -.- . Man sollte Begriffe wie z.B. Apple=Apfel und Sky=HImmel etc. nicht schützen dürfen, weil sie sowieso aus dem allgemeinen Sprachrepertoir entstammen und keine Erfindungen von Firmen sind,
Wie erhält man 48GB Speicher @SkyDrive?
… ausser dafür zu zahlen natürlich 😉
Kay: sind Testdinger bis Mitte August: http://d.pr/i/oHEl
Es ist schon sehr verwunderlich: Jahrelang gibt es SkyDrive und erst jetzt kann man gemerkt, dass irgendwelche Namensrechte verletzt werden.
Außerdem hörte ich heute zum ersten mal überhaupt, dass das britische Pay-TV-Unternehmen British Sky Broadcasting Group Namensrechte als „SkyDrive“ hat.
Naja… ein gewisses Schutzrecht bedürfen auch generische Begriffe. Ansonsten könnte ich ja jetzt auch hingehen und Handys unter dem Namen Apple verkaufen.
Und dieser Fall ist genau unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten, denn bis Dezember 2011 hatte Sky einen Cloud-Speicherdienst namens Sky Store & Share.
MS Drive hört sich irgendwie besser an
caschy: Danke für die schnelle Antwort. Gruss.
Wie wäre es mit PRISM-Drive?
@Wendigo +1 Das wär wenigstens ehrlich, noch ehrlicher klingt SpyDrive
Auch wenn man jetzt schon microsoftdrive.live.com im Browser eingibt kommt man auf SkyDrive. 🙂
Das hätte Auswirkungen auf das halbe MS Profuktportfolio. Skydrive, Skydrive Pro und die Implementierungen in die einzelnen Softwareprodukte wie SharePoint 2013 usw. Bin auch irritiert wie sich dieses Schutzrecht begründet, sehe hier auf dem ersten Blick auch keine Verwechslungsgefahr.
@Holgi Im deutschen patent und Markenrecht dürfen solche Begriffe auch nicht geschützt werden. In anderen Ländern ist das halt aber etwas anders.
Und dann kommt McDonals und alle Online Speicher können umbenannt werden, denn immerhin gibt es das McDrive! 😉
Und was ist mit der IP-Telefonie-Software „***pe“?? ;D
Wer wird das in Europa nach PRISM & Co. überhaupt noch nutzen?