Microsoft: SkyDrive verletzt Namensrechte, Umbenennung auf Microsoft Drive?

Klagen sind heute leider an der Tagesordnung. Manche sind sicherlich nachvollziehbar, einige im Bereich Patent- und Markenrecht nicht immer. Wie man weiss, nutzt Microsoft seit Jahren die Begrifflichkeit SkyDrive für den eigenen Cloudspeicher. Nun ist in England gegen Microsoft entschieden worden. Das britische Pay-TV-Unternehmen British Sky Broadcasting Group ist vor Gericht gezogen und es wurde entschieden, dass Microsoft die Markenrechte von British Sky Broadcasting Group (BSkyB) verletzt.

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Noch ist das Strafmaß nicht verkündet worden, doch im schlimmsten Falle müsste Microsoft seinen Dienste wohl in Europa umtaufen. Microsoft kann natürlich noch in Berufung gehen. Microsoft scheint sich jedenfalls schon einmal auf den Ernstfall vorzubereiten, denn im Code von Windows 8.1 kann man schon die Begrifflichkeit Microsoft Drive freischalten. Dies können Benutzer von Windows 8.1 nachvollziehen, indem sie einmal den Schlüssel Brand im Registry-Pfad HKCU\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\SkyDriveOptIn\ von 0 auf 1 ändern, denn dann wird in den PC-Einstellungen der Bereich Microsoft Drive angezeigt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Seit 2008 ist es Beruf(ung). Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. @Rolf

    Heisser Tipp. Wenn Skype durchgeht, ist doch SkypeDrive kein Problem 🙂

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