Deutsche Datenschützer untersagen Facebook Datenabgleich mit WhatsApp

whatsapp artikel logoDas Thema Datenabgleich von Facebook und WhatsApp kam jüngst in die Medien, selbst die Verbraucherzentrale nahm sich Facebook vor und mahnte ab. Facebook und WhatsApp knickten aber nicht vor den deutschen Verbraucherschützern ein. Nun allerdings hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Verwaltungsanordnung erlassen, die es Facebook ab sofort untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Ebenfalls fordert man, dass Facebook bis jetzt durch WhatsApp erhobene und übermittelte Daten löscht.

Die Datenschützer argumentieren, dass Facebook und WhatsApp unterschiedliche Unternehmen seien, die schließlich Daten ihrer jeweiligen Nutzer auf Grundlage ihrer eigenen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen verarbeiten. Facebook hatte aber nach der Übernahme von Facebook zugesichert, dass Daten nicht ausgetauscht werden.

Der jetzige Datenaustausch ist laut der Datenschützer aber eine Irreführung der Benutzer. Nicht nur das, es soll sogar ein Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht sein. Der Austausch sei nur zulässig, wenn auf Seiten des Unternehmens, das Daten liefert (WhatsApp) als auch bei dem empfangenden Unternehmen (Facebook) eine Rechtsgrundlage dafür vorliegt. Dieses ist laut Ansicht der Datenschützer nicht gegeben.

Hier pocht man auf die Regelungen des deutschen Datenschutzrechts, nachdem im Juli der EuGH in einem Urteil bestätigt hat, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar ist, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Dies würde bei Facebook zutreffen, da sich die in Hamburg ansässige Niederlassung aktiv um das deutschen Werbegeschäft kümmert.

Hierzu der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar:

„Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie eine Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen. Dazu muss Facebook sie vorab um Erlaubnis fragen. Dies ist nicht geschehen.

Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen. Diese gigantische Menge von Daten hat Facebook zwar nach eigenem Bekunden noch nicht erhoben. Die Antwort von Facebook, dass dies lediglich zur Zeit noch nicht erfolgt sei, gibt jedoch Anlass zur Sorge, dass das Ausmaß des Datenverstoßes noch massivere Auswirkungen nach sich ziehen wird.“

Ich denke, dass hier noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Gut möglich, dass Facebook oder WhatsApp Strafe zahlen müssen, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird, ein Verbot oder eine Einstellung von WhatsApp wird es sicherlich nicht geben, vielleicht aber eine neue Definition der Datenerhebung, über die die Nutzer noch einmal gesondert informiert werden müssen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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28 Kommentare

  1. Werbepartner die mit einem offensichtlich kriminellen Unternehmen zusammen arbeiten, entsprechende rechtliche Mittel androgen. Ohne Kunden wird sich Facebook irgendwann ans deutsche Recht halten müssen um hier aktiv zu sein.

  2. Es ist seit Jahren überfällig, dass hier eingegriffen wird seitens der EU (und nur der EU, weil alles andere sind Luftnummern). Es passiert; Nichts.
    Das Silicon Valley saugt weltweit die Daten ab und generiert damit Geld ohne Ende. Wenn die gesamte EU einen gemeinsamen Datenschutz etablieren würde, dann müssten nicht Länder wie Irland mit ihrem lächerlichen XX000 Euro Jahresbudget für Datenschutz „kämpfen“. Das Geld reicht nicht mal für einen Anwalt wenn die den Mund aufmachen und es Facebook nicht passt.

  3. Und was kommt am ende dabei raus? – NICHTS!

    Facebook als Unternehmen mit dem amerikanischen Anspruch auf Weltherrschaft juckt es doch nicht die Bohne, was sich die „Krauts“ denken. Als Besatzungsmacht ohnehin nicht.

    Und die deutschen, zumeist willenlosen, datenschutzrechnisch uninteressiert-faulen, zunehmend amerikanisierten Lemminge?:
    Die Standardaussagen lauten doch:
    „Ich hab‘ doch nichts zu verstecken.“;
    „What’sApp funktioniert doch“;
    „Aber alle meine Freunde haben’s doch auch…!“
    „Wozu ein anderer Messenger?“

  4. Und wie soll das Verbot rechtlich durchgesetzt werden, wenn die Server bzw. das Unternehmen in den USA sitzt. Die deutsche Niederlassung hat damit wenig zu tun.

  5. zweiundvierzig says:

    @UnWICHTiger
    Genau da ist das Problem. Solange die Nutzer (mir kommt das böse Wort „Datenvieh in den Kopf) den Mist mitmachen wird sich wohl wenig ändern.

  6. @Td: Sie bieten es am deutschen Markt an. Ist es nicht so, dass sie es dann nicht mehr offiziell anbieten dürfen, wenn sie mit dem Produkt die Gesetze nicht einhalten?

  7. 2.Absatz :Facebook hatte aber nach der Übernahme von Facebook zugesichert…. 🙂 passt schon irgendwie….
    Leider ist es in der Tat so, dass auch jetzt die allerwenigsten einen Wechsel zu anderen Messenger machen werden.

  8. Was mir hier echt fehlt, ist eine Aufklärung darüber, was das rechtlich für Facebook bedeutet. Wer ist dieser Datenschutzbeauftragte, welche Befugnisse hat er? Er hat eine Anordnung erlassen. Ok – aber hat das eine staatliche, rechtlich bindende Wirkung? Bitte weniger news-Weiterleitung, sondern mehr Erklärung und Einordnung. Danke! Und ja, ich bin so doof und kommt jetzt bitte nicht mit Google- oder Wikipedia-links…

  9. @An Dy; Ich bin kein Jurist, daher habe ich kein Fachwissen, aber Webseiten können international gelesen werden (Sprache spielt keine Rolle). Ich kann doch als Webseiten Anbieter nur für meinen lokalen Rechtsraum (in diesem Fall USA) verantwortlich sein. Sonst müßte ich für die Türkei und ähnliche Länder eigene Versionen anbieten und ausschließen, daß die anderen Seiten nicht dort gelesen werden können. Das grenzt an Zensur.

    Und wer sagt, was Pressefreiheit ist? Die USA haben einen anderen Begriff als hier in Deutschland.

  10. Max Mustermann says:

    @Td: Facebook arbeitet aber mit deutschen Unternehmen (Werbung) zusammen und somit müssen sie sich an lokale Gesetze halten.

  11. Hehe … so langsam klopfe ich mir bei der Geschichte echt auf den Schenkel.
    Klar, WhatsApp und Facebook gehören abgeschalten oder zumindest deutlich in de Schranken gewiesen.

    Aber solange wir alle mit Händies durch die Gegend tingeln und Tante Google, Apfel, Sony, Samsung, SchwarzeBeere oder wie sie alle auch genannt werden möchten … solange wir alle diesen Unternehmen unsere Daten anvertrauen, in der Form das wir deren Produkte nutzen, solange können wir auch das Gesichterbuch und/oder WasIstLos nutzen. Ja, selbst unsere „deutschen“ Mobilfunktbetreiber sammeln und nutzen unsere Daten … und auf Arbeite werden alle zu GoogleWorks, Office365 gezwungen … oder … “ … ich guugel das mal schnell .. “

    Das soll nicht heißen das ich diesen Zustand billige oder gut heiße, eher im gegenteil … ich nutze so viele selbgehostete Applikationen wie möglich.

    Aber schon unsere Standortdaten (durch Mobilfunktmasten ermittelt) lassen schon den größten Teil unserer vermeintlichen Privatsphäre schwinden.

  12. @feinripptraeger: Recht hatter!

  13. pettibone2002 says:

    Entweder verstößt Facebook gegen bestehende Datenschutzgesetze oder nicht. Falls ja, wird das Gesetz ja wohl entsprechende Sanktionen vorsehen. Da braucht es doch keine „Verwaltungsanordnung“. Was soll das überhaupt sein?

  14. Ich verstehe das Gezeter hier nicht. Die Leute lagern ihre Daten in Samsung-, Aplpe- und Google-Clouds, nutzen Windows 10, stellen sich Amazos Lautsprecherwanze in die Bude, weinen aber darüber das FB die Daten von Whatsapp einsammelt. Ziemlich Schitzo das Ganze. FB ist doch genauso böse wie die anderen Datenkraken, warum weint ihr immer wenn immee über FB? Übrigens hat FB keine Probleme sich Heiko Maas und Frau Kahane zu beugen, wenn es um Zensur geht. Also dürften sie auch dem ersuchen der Datenschützer nachkommen 🙂

  15. Max Mustermann says:

    @DugaDrei: Facebook durfte WhatsApp nur schlucken mit der Bedingung, dass die Datensätze getrennt bleiben! Die Bedingung wurde von den Kartellbehörden gestellt.

    Die oben genannten Beispiele halten sich nach aktuellen Erkenntnisstand an die Gesetze. FB mit der Verknüpfung der Daten von FB und WA nicht.
    FB-Fanboy, man darf einen Unternehmen einfach nicht alles durchgehen lassen.
    Wieso sollte man dem Konzern dieses durchgehen lassen? Wie weit dürfen sie die Gesetze noch brechen?

  16. Eigentlich könnte mir das Thema egal sein, da ich weder WhatsApp noch Facebook nutze.

    Was mir aber gewaltig stinkt, ist die Tatsache, daß es einige Freunde und Familienmitglieder gibt, die einen oder beide Dienste nutzen und dort ganz sorgen-/ahnungslos deren Datenschutz- (oder besser Datensammel) Bedingungen zustimmen.
    Sie geben also in meinem Namen das Einverständnis, das meine Daten weitergegeben werden. Und zwar ohne mich gefragt zu haben, obwohl fast alle genau wissen wie ablehnend ich zu diesen beiden Firmen/Diensten stehe (ich würde das Einverständnis auch verweigern, im Zweifelsfall sogar die Löschung aus dem Telefonbuch verlangen).

    Vlt. sollte man auch mal in Artikeln wie diesem hier hervorheben, daß sich WhatsApp/Facebook-Nutzer gegenüber den Nicht-Nutzern dieser Dienste (die in den Kontakten/Telefonbuch der Nutzer gespeichert sind) strafbar machen. Das scheint vielen WhatsApp-Nutzern gar nicht klar zu sein.

    Da ich meine Freunde/Familie natürlich nicht anzeigen würde, aber trotzdem nicht möchte das meine Daten zu WhatsApp/Facebook gelangen, hier mal die Frage an alle:

    Gibt es eine Möglichkeit, WhatsApp/Facebook die Nutzung meiner Daten zu untersagen bzw. diese zu löschen? (wie gesagt, nutze beide Dienste selbst nicht)

  17. Wieder mal ein Armutszeugnis für die Bundesbeauftragte für Datenschutz, denn diese äußerst sich natürlich nicht.

  18. @feinripptraeger: Oha, dieses Wort „geschalten“ habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen … gibt es das inzwischen tatsächlich? Ich glaube nicht. Konsequent müsste Dein Satz dann auch weitergehen mit „deutlich in die Schranken geweist“ … Klingt falsch, oder? Ist es auch … 😉

    @DugaDrei: Klar, „die Leute lagern ihre Daten in Samsung-, Aplpe- und Google-Clouds, nutzen Windows 10, stellen sich Amazos Lautsprecherwanze in die Bude“ – aber gerade diese Nutzer beklagen sich nicht über Facebook bzw. das Vorgehen dieses Unternehmens. Stattdessen fühlen sich Dritte berufen, dies zu übernehmen, ohne dass sie jemand darum gebeten hat, einfach nur um ihrer Selbst Willen. Wer keine Arbeit hat, macht sich welche. Und es gibt nun wirklich drängendere Probleme auf dieser Welt, die man mal angehen sollte.

    @Bob: Wenn tatsächlich mal ein Gericht zu dem Schluss kommen sollte, dass Deine Freunde sich damit strafbar machen (was kaum zu erwarten ist), dürfte das Gericht ebenso zu dem Schluss kommen, dass Du durch die Weitergabe Deiner Daten diese Straftat begünstigt oder gar erst möglich gemacht hast. In dem Moment, wo Du Deine Daten weitergibst, verlierst Du naturgemäß die Kontrolle darüber – das ist einfach so. Wenn Du nicht willst, dass Deine Daten „eigene“ Wege gehen, bleibt Dir nur die Möglichkeit, sie für Dich zu behalten. Das mag nicht schön und durchaus diskussionswürdig sein, ist aber nicht zu ändern.

  19. @besucherpete … ertappt 😉

  20. @ besucherpete:
    Grundsätzlich hast du Recht mit deiner Aussage. In dem ich hier schreibe (oder auch nur die Seite besuche) gebe ich schon meine Daten (teilweise) preis.

    Im konkreten Fall (WhatsApp) ist es aber so, das der WhatsApp-Nutzer ganz klar der Weitergabe von Daten aus dem Telefonbuch zustimmen muss. Er wird in den Nutzungsbedingungen von WhatsApp auch darüber informiert, das er die Erlaubnis von seinen gespeicherten Kontakten einholen muß.

    Ich finde jetzt auf die Schnelle den Link nicht mehr, hatte es aber mal für den Bekanntenkreis kopiert (aus den WhatsApp Nutzungsbedingungen). Es heisst dort:

    “Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“

    Das ist ziemlich eindeutig, finde ich. Und hätte das keine rechtliche Relevanz, würde sich WhatsApp das nicht so klar formuliert absegnen lassen. Besonders wenn man den im Artikel beschriebenen Sachverhalt bedenkt, der ja rechtlich zumindest umstritten ist (Weitergabe der Daten an FB).

    Es geht mir nicht darum jemand anzuschwärzen,sondern darum, daß ich hier (durch die Nachlässigkeit der Nutzer) als unbeteiligter Dritter keinen Einfluss mehr auf die Weitergabe meiner Daten habe.
    Wenn ich z.B. wie hier einen Kommentar schreibe, gebe ich meine Daten ja selbst weiter und bin mir dessen auch voll bewusst. Das ist der Unterschied.
    Man sollte diesen Sachverhalt einfach mal stärker in den Vordergrund rücken.

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