Zoom Clips: Asynchrone Videofunktion startet in offene Betaphase

Zoom teilt mit, dass man dort nun das Feature >> Zoom Clips << in einer öffentlichen Beta veröffentlicht hat. Damit lassen sich bei Abwesenheit eines Konferenzpartners einfach kurze Videoclips aufnehmen, welche dem Partner oder den Partnern dann bei deren Verfügbarkeit angezeigt werden können. Die Videos lassen sich intern und extern aufnehmen, bearbeiten und teilen. Im Anschluss dürft ihr die Aufnahmen verwalten, teilen, umbenennen und herunterladen/löschen. Einzelne Clips lassen sich später ganz einfach nach Titel oder Tags suchen und wiederfinden. Die Personen, mit denen das Video geteilt worden ist, können Kommentare hinterlassen oder Emojis verwenden, um auf das Video zu reagieren.

Kundendaten könnten für AI-Training verwendet werden

Im Fediverse stieß ich eben zudem auf einen Beitrag, der eine vor Monaten erfolgte Änderung der ToS (Terms of Service – Punkt 10.4) von Zoom erwähnt anmahnt. Demnach behält sich das Unternehmen vor, Benutzerdaten aus euren Calls fortan zum Trainieren von AI-Diensten zu verwenden. Das Ganze bietet euch als Nutzern keinerlei Opt-out-Möglichkeit, es bliebe bei der Option zur Nicht-Nutzung des Dienstes, sofern ihr diesen Änderungen widersprechen möchtet. Ist vielleicht gar nicht so verkehrt, diese Information für sich als Nutzer im Hinterkopf zu haben.

10.4 Gewährung einer Kundenlizenz. Sie erklären sich damit einverstanden, Zoom eine unbefristete, weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz und alle anderen Rechte zu gewähren, die erforderlich oder notwendig sind, um den Kundeninhalt weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu importieren, darauf zuzugreifen, zu verwenden, zu speichern, zu übertragen, zu überprüfen, offenzulegen, zu bewahren, zu extrahieren, zu modifizieren, zu reproduzieren, zu teilen, zu verwenden, anzuzeigen, zu kopieren, zu verteilen, zu übersetzen, zu transkribieren, abgeleitete Werke zu erstellen und zu verarbeiten und alle Handlungen in Bezug auf den Kundeninhalt durchzuführen: (ii) zum Zweck der Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, des Marketings, der Analyse, der Qualitätssicherung, des maschinellen Lernens, der künstlichen Intelligenz, der Schulung, des Testens, der Verbesserung der Dienstleistungen, der Software oder der anderen Produkte, Dienstleistungen und Software von Zoom oder einer Kombination davon.

Zoom selbst gibt sich beruhigend und entgegnete jüngst, dass man ohne Zustimmung des Nutzers niemals Audio-, Video- oder Chatinhalte zum Trainieren benutzen würde. Das Kleingedruckte eben, das von vielen Nutzern im Normalfall abgenickt und nicht weiter durchgelesen wird.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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