YouTube will Künstler besser über KI-Imitationen informieren
Wer sich auf YouTube umsieht, findet dort KI-generierte Inhalte en masse. Das betrifft KI-Stimmimitationen, bei denen dann etwa Johnny Cash „Barbie Girl“ trällert oder Freddie Mercury „Wonderwall“ schmettert, genauso wie z. B. KI-Filmtrailer. Laut einer Mitteilung der Videoplattform will man da nun Künstlern etwas entgegenkommen. Man entwickle eine neue „Likeness Management“-Technologie. Diese soll KI-Imitationen erkennen und die Künstler darüber informieren.
So habe man bereits im Rahmen seiner Content ID eine Technik entwickelt, die synthetische Stimmenimitate erkenne. Plattenfirmen, Künstler oder andere Rechteinhaber können somit Stimmimitationen automatisch erkennen und sich benachrichtigen lassen. An Optimierungen der Technik arbeite man intern, um Anfang 2025 eine Pilotphase mit Partnern zu starten. Die Rechteinhaber könnten dann entsprechend solche KI-Stimmimitationen entfernen lassen oder sich die Monetarisierung der entsprechenden Videos sichern.
Doch man arbeite parallel auch daran, KI-generierte Gesichts-Ebenbilder zu erkennen, die z. B. Schauspieler, Sportler oder andere Prominente imitieren. Folgerichtig soll es auch da möglich werden, einzuschreiten. Ebenfalls erinnert YouTube daran, dass es untersagt sei, Inhalte von YouTube per Scraping für das KI-Training zu verwenden. Ob sich die Firmen daran halten, ist aber eine andere Frage. Gerüchten zufolge soll Nvidia da etwa ein schwarzes Schaf sein.
YouTube gibt an, auch an neuen Wegen zu arbeiten, die es Videomachern erlauben, enger zu erfassen, wie Dritte ihre Videos auf der Plattform verwenden dürfen. Mehr dazu will man im weiteren Jahresverlauf verraten. Eigene KI-Tools werde man stets mit den notwendigen Sicherheitsmechanismen ausstatten, um Missbrauch so weit wie möglich zu unterbinden.
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Sowohl Johnny Cash als auch Freddy Mercury sind beide schon gestorben, können also niemals mehr neue Songs aufnehmen. Wie und für wen sollten sich daraus Rechte ableiten lassen?
Erben? Rechtliche Nachfolger?
Erben kann man nur, was der Erblasser zu seinen Lebzeiten geschaffen hat, also z.B. das Urheberrecht für Lieder bis 70 Jahre nach dem Tod. In dem Fall hier ist das aber gerade nicht so, es wird ja durch den ursprünglichen Künstler eben nichts mehr neu geschaffen.