Widerruf per Klick: Bundesregierung plant digitalen Widerrufsbutton für Online-Verträge

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Widerruf von Online-Verträgen vereinfachen soll. Der Kern des Entwurfs ist die Einführung eines verpflichtenden Widerrufsbuttons für Unternehmen, der es uns ermöglichen soll, Verträge mit nur einem Klick zu widerrufen.
Justizministerin Stefanie Hubig möchte damit den Widerruf von Online-Verträgen so einfach gestalten wie deren Abschluss. Die neue Regelung soll für Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. Deutschland hatte sich auf EU-Ebene für diese Lösung eingesetzt.
So einfach wie das Bestellen im Internet geht – so einfach soll auch das Widerrufen sein: mit einem Klick. Mit dem elektronischen Widerrufsbutton werden wir Verbraucherinnen und Verbrauchern das Leben leichter machen.
Der Gesetzentwurf bringt weitere Neuerungen mit sich. Anbieter von Finanzdienstleistungen müssen ihre Produkte künftig verständlicher erklären. Bei Online-Angeboten können Verbraucher zusätzlich eine persönliche Beratung einfordern.
Eine weitere Änderung betrifft das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist wird bei Finanzdienstleistungen auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt. Für Lebensversicherungen gilt eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde.
Die Digitalisierung macht sich auch bei den Vertragsbedingungen bemerkbar. Unternehmen müssen diese nicht mehr in Papierform bereitstellen. Die elektronische Form wird zum Standard.
Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt. Bis zum 1. August 2025 können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss bis zum 19. Dezember 2025 erfolgen.
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Oh, ein Katzenfoto, da muss ich gleich klicken…
Na das würde ich ja mal feiern!
Beispiel Commerzbank:
– Konto eröffnen: online + video-Ident
– Konto schließen: papier ausdrucken, ausfüllen, wegschicken
Bei der Volkswagenbank genau so. Echt lästig!
Also ich habe mein Konto online gekündigt und das ist auch heute schon verpflichtend: Verträge die man online abschließen kann, muss man auch online kündigen können. Hier geht es allerdings um Widerruf und nicht Kündigung.
Ich warte einfach darauf, dass die mir kündigen, da ich der neuen Preisliste nicht zugestimmt habe.
Verstehe ich nicht so ganz – im Online-Handel ist es doch schon relativ üblich, dass man eine Rücksendung einfach ankündigt, den Paketschein ausdruckt und das ganze halt zurücksendet. Klar gibt es, weil das Gesetz es vorschreibt, die Muster-Formulare. Aber in den absolut seltensten Fällen musst du diesen Weg üb er den Widerruf erst gehen…
Auch bei Dienstleistungen ist das häufig jetzt schon nur ein Klick…
Ich bin ja eh eher Anhänger davon, dem Verbraucher im Onlinegeschäft nicht noch mehr Zugeständnisse zu machen, sondern sie dahingehend zu regulieren, dass man mal etwas mehr überlegt, bevor man bestellt. Dann würde es viele Widerrufe/Rücksendungen gar nicht geben.
Der Deutsche ist ja Rücksende-Weltmeister.
Dazu, so würde ich meinen, sollten Onlinehändler die Versandkosten und eventuelle Rücksendekosten immer ausweisen müssen. Auch, wenn diese im Endpreis schon enthalten sind.
Alternativ die kostenfreie Rücksendung generell untersagen, wenn der Händler diese übernehmen will, kann er auch im Nachhinein erstatten.
Dann würden sich manche vielleicht überlegen , ob man alles online bestellen muss.
Und warum sollte man sich das überlegen?
Da hast du für die von dir genannten Fälle (Onlinebestellung mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit für – kostenlose – Rücksendung) sicher Recht. Hier geht es aber vor allem um die Fälle, wo ich super easy online einen Handy-/Internet-/Streaming-/xyz-Vertrag mit einem Klick und wenigen Angaben abschließen kann. Aber sobald ich kündigen will, muss ich es schlimmstenfalls offline tun oder krasse Angaben machen oder muss mich durch ein Dickicht an „willst du uns wirklich verlassen“ klicken. Beim Abschließen reicht ein Klick. Beim Kündigen behandeln die einen wie einen geistig Verwirrten, wenn man den Kündigungen-Bereich überhaupt findet. Das passt nicht.
Wo du Recht hast, hast du Recht. Wenn man einen Vertrag mit einem Klick abschließen kann, muss auch das kündigen mit einem Klick möglich sein.
Mein Einwurf war auch eher als Replik auf Benny gedacht.
Online Verträge, um die es hier allgemein geht, umfassen weit mehr als nur Kaufverträge.
Es ist bei einigen Anbietern üblich die Kündigung möglichst unkomfortabel zu gestalten. Der Kunde soll hier meist eher in ein Gespräch verwickelt oder die Hürde einfach unnötig hoch gelegt werden.
wie du schon schreibst: relativ üblich. Es gibt im Handel immer noch einige schwarze Schafe, die versuchen, sich vor ihm rüber Widerrufsrecht zu drücken. Hinzu kommen die Anbieter von Verträgen, wo das noch viel häufiger der Fall ist. Ich kann dir nur empfehlen mal zu versuchen, einen Widerruf bei Vodafone durchzuführen.
Hier gehts primär um so Themen wie Abos, Handyverträge usw. das wird immer noch sehr oft mit Absicht so kompliziert wie möglich durch die Anbieter gemacht.
Das ist dringend notwendig!
und sollte verpflichtende mail bestätigung beinhalten
nutzt nichts wenn ich nachher nichts in der hand hab
bei streitigkeiten
Wird dann bestimmt genauso konsequent umgesetzt wie der verpflichtende Kündigungsbutton bei online abgeschlossenen Verträgen 😉
Wir haben ihren Antrag zur Kündigung ihres Kommentar-Abos erhalten. Bitte rufen Sie uns an unter (Hotline) um sich ein wenig Werbung anzuhören, sonst nehmen wir die Kündigung leider nicht an und ihr Kommentar+ Abo verlängert sich automatisch um 10 Jahre für nur 99,99€/Monat.
Ja. Und wenn sie es nicht umsetzen und man ja fristlos aus dem Vertrag darf, wird das ignoriert. Muss man klagen. Lohnt sich praktisch nie wenn es jetzt keine großen Beträge sind.
Hier sollte man eher z.B. die Verbraucherzentralen stärken, die eine Prüfung vornehmen (Button vorhanden oder nicht) und dann direkt eine Strafe i.H.v. 10x Vertragswert verhängen können. Nicht selbst klagen. Keine Sammelklagen über Jahre. Sondern direkt das Unternehmen blechen lassen. Sollte das Unternehmen klagen, bekommt es von mir aus für das Jahr entsprechend hohe Steuergutschrift oder so.
@caschy
„Diese Regelung greift allerdings nur, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht informiert wurde.“
Ich würde sagen in dem Satz fehlt ein „nicht“.
„Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten. „
Verstehe ich nicht, das ergibt doch keinen Sinn.
Bisher ist es so, dass Du ein quasi unbegrenztes Widerrufsrecht wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgte. Und dies soll mit dem neuen Gesetz augenscheinlich geändert werden und eben auf 1 Jahr bzw. 2 Jahre begrenzt.
Der Satz so wie er da steht würde ja bedeuten, dass Verbraucher selbst bei korrekter Belehrung durch den Händler solche Verträge 1 Jahr bzw. 2 Jahre widerrufen können. Das wäre sehr lange, kann mir kaum vorstellen, dass das wirklich so gemeint ist.
Das ergibt schon Sinn:
Die Begrenzung gilt nur, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Fehlt diese Belehrung vollständig, kann das Widerrufsrecht weiterhin unbefristet bestehen. Die Neuregelung schließt also das „ewige Widerrufsrecht“ bei kleinen, nebensächlichen Fehlern in der Belehrung aus, nicht aber bei völlig fehlender Information.
Ist ja auch nicht so einfach:
Oktober 2016: war die Kündigung per Mail.
Juli 2022: war Kündigung per Button bei Online-Dauerschuldverträgen.
Hier geht es jedoch nicht um eine Kündigung, sondern um einen Widerruf.