Wettbewerbsrecht: EU-Kommission prüft Zugeständnisse von Corning im Displayglas-Markt

Dass der Displayglas-Hersteller Corning möglicherweise den Wettbewerb verzerrt, darüber haben wir Anfang des Monats berichtet. Die EU-Kommission leitete gar eine formelle Untersuchung gegen das US-Unternehmen ein. Im Fokus steht dabei der Markt für spezielles Alkali-Aluminosilikatglas, das hauptsächlich als Displayschutz für mobile Geräte wie Smartphones, Tablets und Smartwatches verwendet wird. Dieses Glas wird von Corning unter anderem unter der Marke „Gorilla Glass“ vertrieben.  Da soll es wohl Exklusivvereinbarungen gegeben haben.

Corning hat nun eine Reihe von Verpflichtungen angeboten, damit die Kartelluntersuchung beigelegt wird. Das Unternehmen will auf Exklusivitätsklauseln in bestehenden Verträgen verzichten und diese auch künftig weltweit nicht mehr verwenden. Für den Europäischen Wirtschaftsraum sollen Gerätehersteller keine Mindestabnahmemengen mehr erfüllen müssen. Außerhalb der EU wird die Abnahmeverpflichtung auf maximal 50 Prozent begrenzt.

Auch für Glasverarbeiter sieht Corning Änderungen vor. Sie müssen künftig nicht mehr als 50 Prozent ihres Gesamtbedarfs an verschiedenen Glastypen von Corning beziehen. Bei Patentstreitigkeiten verpflichtet sich das Unternehmen, nur noch auf Basis von Patentverletzungen und nicht mehr auf Vertragsbasis zu klagen. Die vorgeschlagenen Verpflichtungen sollen weltweit gelten und für neun Jahre in Kraft bleiben. Ein unabhängiger Treuhänder wird die Umsetzung überwachen und der Kommission regelmäßig Bericht erstatten. Interessierte Parteien haben nun sechs Wochen Zeit, um zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen.

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