vzbv: Kündigung von Online-Abos muss ohne Login möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist gegen Sky Deutschland vor das Landgericht München gezogen. So war es Abonnenten des Streamingdienstes Wow erst nach Login ins Kundenkonto und unter Angabe der E-Mail-Adresse und des Passworts möglich zu kündigen. Das Landgericht München hat der Klage stattgegeben und entschieden, dass das Kündigen von Online-Verträgen über einen Kündigungsbutton auch ohne Anmeldung auf der Webseite möglich sein muss.

Nach Einschätzung der vzbv stellt der Login per Mail und Passwort eine unnötige und rechtswidrige Hürde dar, welche die Kündigung erschwert. Denn nach den gesetzlichen Vorgaben dürfen Verbrauchern keine „unnötigen Hürden“ beim Kündigen per Mausklick mit dem Kündigungsbutton auferlegt werden.

Das Landgericht München hat diese Einschätzung jetzt bestätigt und damit die Bedeutung des Buttons gestärkt: Man schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass ein Kündigungsprozess in dieser Form rechtswidrig ist und man nach den gesetzlichen Vorgaben unmittelbar die Kündigungserklärung per Mausklick abgeben kann. Es soll allein die Angabe von Namen und gängigen Identifizierungsmerkmalen wie der Anschrift und/oder des Geburtsdatums reichen, um sich für die Kündigung auszuweisen. Das Passwort sei nicht Bestandteil dessen, denn möglicherweise können sich Verbraucher nicht mehr an dieses erinnern und dies schränke die Kündigungsmöglichkeit unnötig ein und die Kündigung sei nicht mehr leicht zugänglich.

Auch andere Dienste und Webseiten setzen den Kündigungsbutton derzeit noch unzureichend um. So hat man bei der vzbv im Juni 2023 Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, welche bei 42 Prozent von knapp 3000 geprüften Webseiten Mängel beim Button nach den gesetzlichen Vorgaben vorwirft.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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13 Kommentare

  1. theoretisch gut, dass es einfacher für Konsumenten wird. Aber wie wird verhindert, dass ich jtz zB hin gehe und einem Haufen Leute das Internet kündige? Die meisten posten ja alle ihre Daten öffentlich. irgendeine richtige Identifikation muss es da ja geben

  2. Ah come on. Es erschwer die Kündigung die Daten einzugeben, die ich bei einer Kündigung eh eingeben muss?

  3. „…allein die Angabe von Namen und gängigen Identifizierungsmerkmalen wie der Anschrift und/oder des Geburtsdatums reichen, um sich für die Kündigung auszuweisen.“ … Na dann sind ja „Kinderstreiche“ vollkommen ausgeschlossen, bei dieser Legitimation muss es ja echt sein.

  4. Dann kann ich demnächst von allen Freunden das Sky Abo köndigen.
    Das wird ein Spaß.

    • Wenn ein Link in einer Email zur Bestätigung angeklickt werden muss, ist das ohne Passwort möglich und trotzdem verhindert es Missbrauch. Anders funktioniert eine Passwort vergessen-Funktion auch nicht.

      • Die E-Mail wäre doch wieder ein viel zu großes Hindernis…. Muss man sich ja noch in den Mail-Account einloggen um zu kündigen. Geht ja gar nicht.

        • Ich hab generierte Mailadressen für jeden Anbieter. Ich kenne die email Adresse die verwendet wurde ggf garnicht.

          Ich hätte einfach verschiedene Merkmale angeboten. Email oder Kundennummer.

    • Die werden vermutlich sogar dankbar für diesen Freundschaftsdienst sein. 😀

  5. Zumal es ja kein Problem ist, sich ein neues Passwort zu erstellen wenn man das alte vergessen hat. Sollte ich zig Daten zur Identifikation eingeben habe ich am Ende mehr Aufwand gehabt als mich einzuloggen und einen Knopf zu drücken. Wenn man etwas am Kündigungsprozess verbessern will, dann dass WOW nicht 5x nachfragt ob man wirklich kündigen will und dabei ständig die Buttons umformuliert um einen in die Irre zu leiten. Das ist mutwillig und gehört abgeschafft.

  6. Warum wird 1&1 nicht abgemahnt? Wenn man bei denen auf kündigen drückt, muss man das telefonisch bestätigen. Das ist eine echte Hürde.

    • und verboten. eine Kündigung ist eine rechtsverbindliche Willenserklärung. Und diese bedarf keine telefonischen Bestätigung. Dieses Verhalten von 1&1 ist eindeutig rechtswidrig.

  7. Was ist den überhaupt ein Online-Abo?

    Ist ein Handy-Vertrag ein Online-Abo?
    Ist mein Strom-Tarif (den ich online abgeschlossen habe) ein Online-Abo?
    Ist diese HP Druckflatrate ein Online-Abo?

    Ist es wichtig, wie ich den Vertrag Abgeschlossen habe? Oder ob er mir etwas physisches Liefert?

  8. Namen und Identifizierungsmerkmale, wie Anschrift und/oder Geburtsdatum lassen sich ja auch gaaaanz schwer für beliebige Personen herausfinden o_O
    Was für ein Schwachsinn, das hat sich doch irgend so ein Schreibtischtäter aus“gedacht“, der nicht den Schimmer einer Ahnung hat. Zum Kotzen.

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