vzbv: Geld zurück für Kunden von primastrom, voxenergie und nowenergy
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit den Strom- und Gasanbietern primastrom, voxenergie und nowenergy (Primaholding-Gruppe) kürzlich einen umfangreichen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen, der Verbrauchern ein früheres Vertragsende und günstigere Preise für Strom und Gas verspricht. Die Anbieter haben sich verpflichtet, bisherige Rechnungen zu korrigieren und Guthaben zu erstatten. Dafür müssen Verbraucher jedoch aktiv werden, und zwar bis spätestens 31.12.2024, wie der vzbv mitteilt.
Inhalte des Vergleichs:
- Eigenmächtige Preiserhöhungen: Die Unternehmen haben in der Vergangenheit die Preise für Strom und Gas eigenmächtig erhöht, oft trotz bestehender Preisgarantien. Diese Preiserhöhungen werden aufgrund des Vergleiches teilweise rückgängig gemacht. Die Verträge werden zu deutlich günstigeren Preisen abgerechnet: Strompreise liegen zwischen 32 und 44 Cent pro Kilowattstunde (kWh), während die Gaspreise zwischen 9 und 12 Cent pro Kilowattstunde betragen. Diese neuen Preise sind erheblich niedriger als die zuvor einseitig erhöhten Tarife.
- Widerrufe: Viele Verbraucher hatten Probleme damit, dass ihre Widerrufe als verspätet zurückgewiesen wurden. Der Vergleich sieht vor, dass Widerrufe nun auch rückwirkend akzeptiert werden, sofern sie innerhalb von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsschluss erklärt wurden. Je nach Widerrufsbelehrung gelten spezifische Preise. So werden die Strompreise im besten Fall auf 27 Cent pro Kilowattstunde abgesenkt und die Gaspreise auf 7 Cent pro Kilowattstunde.
- Kündigungen: Auch bei Kündigungen gab es erheblichen Ärger. Einige Kunden erhielten erst Kündigungstermine weit in der Zukunft, teilweise für das Jahr 2027. Der Vergleich sorgt nun dafür, dass die Verträge grundsätzlich maximal 24 Monate ab Vertragsschluss laufen dürfen. Für Kündigungen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingehen, gelten zudem reduzierte Preise von 35 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 11 Cent pro Kilowattstunde für Gas.
- Preissenkungsangebote: Einige Kunden erhielten Angebote, die irreführend mit „Preissenkung“ überschrieben waren, obwohl die darin enthaltenen Preise über teilweise über den berechtigten Preisen und auch weit über dem Marktdurchschnitt lagen. Auch wenn Verbraucherrt dieses Angebot annahmen, können sie aufgrund des Vergleiches eine Herabsetzung des Preises erreichen. Der Vergleich deckelt die Preise auf 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom und 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas.
Die aufgrund des Vergleiches geltenden Preise liegen teilweise mehr als 80 Prozent unter den Preisen, die primastrom, voxenergie oder nowenergy zuvor berechnet haben.
Verbraucher, die von dem Vergleich profitieren wollen, müssen sich bis zum 31. Dezember 2024 an das jeweilige Unternehmen wenden. Das geht ganz einfach per E-Mail. In dieser E-Mail müssen die Verbraucher die für ihren Sachverhalt relevanten Angaben machen.
Der vzbv bietet für die Erstellung der E-Mail einen Vergleichs-Check an. In diesem Vergleichs-Check beantworten Kunden ein paar einfache Fragen zu ihrem Vertrag und erfahren, was sie von dem jeweiligen Unternehmen aufgrund des Vergleiches beanspruchen können und was sie tun müssen, um das Geld zu erhalten.
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„Dafür müssen Verbraucher jedoch aktiv werden, und zwar bis spätestens 31.12.2024, wie der vzbv mitteilt.“
Schade, dass vertragliche Vereinbarungen immer wieder erstritten werden müssen, gut dass die vzbv da tätig wurde.
Schade, dass Kunden jetzt dennoch tätig werden müssen, wo die Lage jetzt sogar geklärt ist. So ist es auch weiterhin für Unternehmen lukrativ gegen bestehende Vertragsinhalte zu verstoßen und „es zu versuchen“.
Nicht immer ist der billigste Anbieter auch der günstigste. Nimmt man im Preisvergleich den billigsten Anbieter, steigt die Wahrscheinlichkeit von solchen Auseinandersetzungen.
Gut gemacht Verbraucherzentrale