Vorratsdatenspeicherung: Regierung will IP-Adressen für drei Monate speichern

Es gibt mal wieder Bewegung in Berlin beim Thema Datenspeicherung. SPD und Union haben den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punkt zur Sicherung von IP-Adressen in einen Gesetzentwurf gegossen. Internetanbieter werden demnach künftig verpflichtet, die zugewiesenen Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Ziel ist ein härteres Vorgehen gegen Cyberkriminelle und Sexualstraftäter. Da Nutzer von Smartphones oder Tablets regelmäßig neue IP-Adressen zugewiesen bekommen, fehlen den Ermittlern oft Ansätze. Ohne Protokollierung lässt sich im Nachhinein kaum feststellen, welchem Anschluss eine Adresse zu einer bestimmten Tatzeit zugeordnet war. Klar, dass man, wie in der Vergangenheit oft, diese ekelhaften Verbrechen ins Feld führt – aber man kann sich denken, wohin das führen kann, wenn die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet ist.

Der Entwurf liegt laut BILD nun zur Abstimmung bei den Ministerien. Im Frühjahr soll der Bundestag das Gesetz verabschieden. Man betont, dass Kriminelle bei Delikten wie Kinderpornografie oder Online-Betrug bisher zu oft ohne Strafe davonkommen. Die Speicherung soll sicherstellen, dass digitale Spuren auch später noch verfolgbar bleiben. Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes weist man zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt und die Erstellung von Bewegungsprofilen sei ausgeschlossen. Man bewege sich dabei im Rahmen der Verfassung und des Europarechts.

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3 Kommentare

  1. Hilft hier Apples Private Relay oder ein VPN Anbieter?

  2. Hier hilft v.a. wieder zivilgesellschaftlicher Protest wie seit 20 Jahren :/

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