Visa startet neue Geld-Zurück-Aktion auf Onlinezahlungen

Visa startet mal wieder eine Cashback-Aktion. In diesem Fall greift die Aktion bei Online-Zahlungen, die per Visa-Debitkarte bzw. per Visa-Kreditkarte getätigt werden. Die Aktion startet heute und erstreckt sich bis inklusive 15. April 2025. Ihr könnt pro Karte maximal 25 Euro als Cashback erstattet erhalten. Natürlich greifen dabei aber allerlei Einschränkungen.

So nehmt ihr mit Online-Zahlungen teil, die jeweils auf einen maximalen Betrag von 50 Euro kommen. Auf jene erhaltet ihr dann je 2 % Cashback nachträglich erstattet. Maximal sind es dadurch 1 Euro pro Transaktion. Um es nochmal klarzumachen: Es nehmen nur Online-Zahlungen / -Transaktionen teil, keine Einkäufe im stationären Handel. Damit ihr wirklich eine Rückzahlung erhaltet, müsst ihr eure Karte außerdem unter diesem Link für die Aktion erfolgreich registrieren.

Die Erstattung des jeweiligen Cashback-Betrags erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der ursprünglichen Transaktion. Um den vollen Cashback-Betrag von 25 Euro zu erhalten, müsstet ihr Online-Einkäufe im Wert von insgesamt 1.250 Euro tätigen. Und ihr müsst diese Summe auch noch auf mindestens 25 Zahlungen mit dem Maximalbetrag von 50 Euro aufteilen – oder eben entsprechend mehr Transaktionen ausführen, wenn ihr geringere Beträge begleicht.

Visa behält sich ein vorzeitiges Ende der Aktion vor

Visa erklärt dabei in den Teilnahmebedingungen, dass auch ein vorzeitiges Ende der Aktion möglich ist. Denn es sind insgesamt 500.000 Euro im Topf. Ist diese Summe ausgeschöpft, dann endet die Cashback-Aktion. Ebenfalls wichtig: Nicht aufladbare Prepaid-Karten sowie V-Pay-Karten sind von der Aktion ausgeschlossen. Obendrein nehmen nur Visa-Karten teil, die explizit für den deutschen Markt ausgegeben worden sind. Die qualifizierte Onlinetransaktion kann vom Teilnehmer dann aber sowohl im In- als auch im Ausland getätigt werden. Sprich, ihr könnt also z. B. auch bei Amazon.com etwas bestellen und erhaltet dann den passenden Cashback-Betrag.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Onlinetransaktionen in Zusammenhang mit Wett- und Glücksspielgeschäften, wie z. B. Zahlungen für die Teilnahme an Lotto und Sportwetten und auch Onlinetransaktionen für Finanzdienstleistungen, z. B. auch anfallende Transaktions- oder Wechselgebühren für Zahlungsanweisungen ins In- und Ausland und für Käufe von Fremdwährungen und Reiseschecks. Ebenfalls ausgeschlossen sind Onlinetransaktionen für Versicherungsleistungen, z. B. für Reiserücktrittsversicherungen und auch für Beträge, die nur auf das Kartenkonto gutgeschrieben werden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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3 Kommentare

  1. Hab die Aktion in der Vergangenheit auch öfter mal mitgemacht, aber mittlerweile sind die Konditionen so schlecht, dass ich dafür nicht Mal die Karte aus dem Geldbeutel nehmen will, um die PAN auf der Aktionsseite einzugeben. Onlinebezahlungen mit unter 50€ zahle ich wahrscheinlich nicht ein Mal im Jahr mit kreditkarte.

  2. ApplePay über Kreditkarte möglich?

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