Virtuelle Mitgliederversammlungen für Vereine gefordert
Vereine sollen Mitgliederversammlungen auch als Videokonferenz durchführen können. Das schlägt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf vor. Somit würde die Ausnahmeregelung, die man in „Corona-Zeiten“ eingeführt hat, zu einer Dauersituation. Die Durchführung als Videokonferenz soll durch eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich möglich und nicht von einer Regelung durch die Satzung abhängig sein.
„Da sich digitale Besprechungen und Sitzungen während der Corona-Pandemie bewährt haben, soll die Abhaltung einer Versammlung, an der Vereinsmitglieder im Wege der Videokonferenztechnik teilnehmen können, künftig im pflichtgemäßen Ermessen des Vorstands liegen. Einer Satzungsregelung oder einer Zustimmung der Mitglieder bedarf es hierfür nicht mehr“, führt der Bundesrat aus.
In seiner Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag grundsätzlich. Sie schlägt aber eine alternative Formulierung des Paragrafen vor, um auch andere Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen.
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Wer nicht hinterm Mond lebt, hatte das eh schon in seiner Satzung zu stehen …
Ich verstehe auch nicht warum es da ein übergeordnetes Gesetz braucht.
Hier geht das wohl ganz einfach. Meine Hausverwaltung sagt sowas ist Hexerei! Wie dieses Glasfaser…
Irgendwie scheint der Bundesrat nicht wahrhaben zu wollen, dass DE in Sachen elektronische Kommunikation ein Entwicklungsland ist. Stabile, geeignete Datennetze immer und überall – Fehlanzeige! Was wenn bei einer wichtigen Abstimmung die Verbindung abbricht und die Vereinsmitglieder deshalb nicht mehr an der virtuellen Mitgliederversammlung teilnehmen können? Wer überwacht ob ein Mitglied die Versammlung auf eigenen Wunsch oder aufgrund technischer Störungen verlassen hat? Wir haben in DE diesbezüglich noch zu viele offene Baustellen und um die sollte sich die Politik zuerst kümmern. Ansonsten wird eine eigentlich gute Idee zur Farce.
Und deshalb soll es verboten werden? Wer beurteilt denn ob jemand zum Votum vor Ort freiwillig fernbleibt oder einen Unfall hatte?
Ein Verbot von digitalen Mitgliederversammlungen habe ich ja nicht gefordert. Meiner Meinung nach gibt es aber einige Fallstricke und die dürften so manchen Vereinsvorstand überfordern und einige Abstimmungen entweder direkt ungültig machen oder die Gerichte mit der Klärung der Gültigkeit beschäftigen. Wenn ich mir vorstelle, dass die Hausverwaltung einer größeren WEG im Rahmen einer digitalen Eigentümerversammlung umfangreiche Sanierungsmaßnahmen auf den Weg bringen will und ein Eigentümer nach dem Anderen fliegt raus, dann wird’s schon spannend. Beschlussfähigkeit ist ja nach dem WEMoG immer gegeben.
Wenn man rausfliegt sieht das ja der Versammlungsleiter das die Zahl zurück geht an Teilnehmern. Dann hat der Teilnehmer bei gängigen Tools immer noch die Möglichkeit sich mit dem Handy einzuwählen (App) oder nur per Sprache.
Ich glaube wenn man heute neu entscheiden müsste wir hätten kein fließend Wasser oder Strom mehr in den Häusern… irgendwer hätte immer was dagegen.
Wenn ich deinen Kommentar lese frage ich mich, wie ein Teil von uns in den letzten 2-3 Jahren überhaupt in der Lage war, im Home Office zu arbeiten.
Klar ist in D die Online-Anbindung nicht perfekt, aber für Online-Konferenzen reicht es eigentlich dicke.
Ich war knapp 2 Jahre komplett daheim (aktuell ca. 4 Tage/Woche), die echten Ausfälle kann ich an 2 Händen abzählen. Sind ein internationales Team, bei den anderen sieht es ähnlich bis schlechter aus (insbesondere Indien).
Falls du auf die mobile Anbindung anspielst: auch das hat bei uns funktioniert, im fahrenden Auto ist das eh eher gefährlich (bitte parken!) und im Zug tatsächlich schwierig – aber ich denke eine Vereinsversammlung kann man entsprechend planen – musste man bei den Präsenzveranstaltungen ja auch.
Klar, günstiger, schneller und stabiler geht fast immer, von unbenutzbar sind wir aber auch weit entfernt.
>>…, von unbenutzbar sind wir aber auch weit entfernt.
Hat man ja erst kürzlich bei der Grundsteuergeschichte gesehen, wie weit wir von unbenutzbar entfernt sind. Als nächstes kommt hoffentlich jemand der den Datenschutz ins Spiel bringt. 😉
Ich finde du machst es mit dem was wäre wenn zu kompliziert. Die Sitzungleitung oder Vorstand hat sicherzustellen, dass alle (virtuell) anwesend sind und Versammlung beschlussfähig ist. Fällt die Technik bei jemandem aus oder ist dieser nicht (mehr) erreichbar kann die Abstimmung im Zweifel nicht stattfinden oder muss wiederholt werden.
Ich sehe das zur analogen Welt kein Unterschied.
Es gibt Fälle, da ist die Beschlussfähigkeit per Gesetz immer gegeben.
Was hat den Bundesrat zu kümmern, ob das technisch überall möglich ist? Der Bundesrat stellt auch nicht sicher, dass für Mitgliederversammlungen vor Ort ein geeigneter Raum oder Platz verfügbar ist, dafür muss der Verein schon selber sorgen.
Eine Überregulierung will niemand, ebenso das ständige Gejammere und Fingerzeigen. Den Gesetzesrahmen ändern reicht, *machen* muss man dann schon selbst.
Der ewige Bedenkenträger … gibt es irgendwo mehr als in Deutschland? Kein Wunder, dass D schon lange kein Macherland mehr ist. Aber im gleichen Atemzug kritisieren, dass „DE in Sachen elektronische Kommunikation ein Entwicklungsland“ … Warum wohl? Genau: Weil es so unglaublich viele Bedenkenträger gibt.