Verbraucherzentrale informiert: Ungewünschte Paketzustellungen von Amazon müssen nicht bezahlt werden

Das sind schon durchaus interessante Zustände, über welche die Verbraucherzentrale NRW nun berichtet: da werden nichts ahnenden Bürgern einfach Amazon-Pakete angeliefert, ohne dass diese jemals eine Bestellung ausgelöst hätten oder eventuell Freunde oder Familienmitglieder für die Bestellung verantwortlich wären. Der Inhalt der Pakete ist dabei nicht minder interessant.

So seien unter anderem schon Ferngläser, Smartphones für jeweils knapp 200 Euro Warenwert, aber auch Spielzeuge für das abendliche Stelldichein im Bett oder Ladekabel und Smartphone-Hüllen in den Paketen zu finden gewesen. Die Pakete selbst stammen wohl aber nicht von Amazon direkt, sondern von einem separaten Marketplace. Als mögliche Hintergründe erwähnt die Verbraucherzentrale spekulativ, dass eventuell Händler auf diesem Wege versuchen, ihre bei Amazon angemieteten Lager kostengünstig zu leeren.

Doch auch das Ranking der jeweiligen Produkte könnte ein Grund sein:

Eine der Vermutungen: Händler aus Fernost eröffnen einen Zweit-Account bei Amazon unter den Namen der Adressaten. Darüber wickeln sie dann den Verkauf von Artikeln ab. Ihr Vorteil: Die Artikel stiegen so im angezeigten Verkaufs-Ranking von Amazon. Obendrein seien positive Bewertungen des Artikels oder Shops möglich. – Verbraucherzentrale NRW

Gemäß Amazon seien weder Namen noch Adressen vom Unternehmen für den Versand herausgegeben worden und spricht hier von betrügerischen Methoden und Richtlinienverstößen. Den Händlern droht das Unternehmen dabei mit diversen Strafen, angefangen von Zurückhaltung von Zahlungen, über Sperren bis hin zur Einleitung rechtlicher Schritte.

Doch davon müssen die Empfänger der Pakete nichts befürchten. Die rechtliche Seite sieht nämlich wie folgt aus: erhaltet ihr unverlangt ein Paket, dürft ihr den Inhalt für euch nutzen, ihn verschenken oder auch entsorgen. Selbst wenn dem Paket ein Schreiben beiliegen sollte, das den Absender verrät, muss dieser weder kontaktiert, noch eine möglicherweise beigefügte Rechnung beglichen werden.

Den einzigen Wermutstropfen mag mancher verschmerzen: Auf so unverhofft ins Haus geflatterte Produkte verweigert Amazon die zweijährige Gewährleistung. – Verbraucherzentrale NRW

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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11 Kommentare

  1. Herr Hauser says:

    Bei der Überschrift und ersten Absatz kommt es so rüber als mache dies Amazon selbst. Erst im dritten steht was das diese nicht von Amazon selbst kommen.

  2. Im Bgb Paragraph 241 ist dies auch gleich verankert.

  3. Aufpassen: Es gibt auch Ausnahmen. Wenn z.b. wirklich eine Fehllieferung stattgefunden hat und man das erkennen kann. Z.B. am Lieferschein.
    Lieber selber noch mal alles nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Unbestellte_Lieferung_(Deutschland) oder direkt ins Gesetz schauen.

  4. What???? Habe neulich ein S9 geschickt bekommen und den richtigen Empfänger selber ermittelt. Hätte ich gewusst, dass ich das Telefon hätte behalten können…

    • Falsch! Lies nochmal nach … die Bestellung ging ja nicht an dich (bzw. nur irrtümlich, weil der Pöstler sich vertan hat, die Adresse ähnlich war etc.), sonst hättest du den Empfänger nicht ermitteln können. Hättest du das Paket behalten, wäre es Unterschlagung gewesen. Man sollte also aufpassen 😉

  5. Also ich bin mir da auch nicht sicher wegen dem behalten..Weil wenn mir einer ne Million überweist kann ich die ja auch nicht einfach so ausgeben.

    • Leute, denkt doch mal nach und lest den WP-Artikel: Es gibt einen Unterschied zwischen „irrtümlich“ und „bewusst“. Was du meinst, sind Fehler im Buchungssystem/Fehlzustellungen usf. Da man so was bei einer bloßen Überweisung, einem Kontoauszug in der Regel nicht erkennen kann, sollte man natürlich die Kohle nicht gleich ausgeben, sondern rückfragen … bzw. sich fragen: Wie wahrscheinlich ist es, wenn mir plötzlich eine Million EURO auf dem Girokonto entgegen lächeln, ich aber Mindestlohn verdiene … Menschenverstand und so 😉

      Bei Paketen ist das einfacher: Wenn also das Amazon-Päckchen mit dem Vibrator der Nachbarin bei euch im Briefkasten liegt, weil sich deren Freund bei der Bestellung vor lauter Aufregung in der Hausnummer vertippt hat, solltet ihr das Ding nicht gleich freudig seinem Zwecke zuführen, sondern dem Empfänger geben … so schwer ist das doch nicht, oder? Wenn euch aber der Chinashop einen Brummer schickt, dann los! (Na ja, ein Kondom würde ich sicherheitshalber drüber ziehen … Menschenverstand und so 😉 )

  6. Da sollte man aber auch nochmal genauer drauf hinweisen: Nur unter diesen sehr besonderen Bedingungen kann man das Paket behalten. Einfach nur falsch zugestellt bedeutet nicht, dass man es auch gleich behalten darf. Nicht, dass hier der Autor noch in Haftung genommen wird, weil er eine Art Rechtsberatung vorgenommen hat. 🙂

  7. INAA aber wenn ich mich nicht irre, gilt das auch nur für Privatpersonen. Bei Geschäftskunden sieht die Lage anders aus, besonders wenn schon einmal Kontakt zum Absender bestand.

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